Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1973 - II ZR 31/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,593
BGH, 20.09.1973 - II ZR 31/72 (https://dejure.org/1973,593)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1973 - II ZR 31/72 (https://dejure.org/1973,593)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1973 - II ZR 31/72 (https://dejure.org/1973,593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 235
  • NJW 1974, 55
  • MDR 1974, 295
  • VersR 1974, 134
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1988 - II ZR 29/88

    Schadensersatzansprüche bei Havarie von Binnenschiffern bei unsichtigem Wetter

    Ihn kann deshalb § 6.32 Nr. 2 Satz 1 RheinSchPV 1983, der die persönlichen Bedingungen für die Zulässigkeit der Radarfahrt auf dem Rhein bei unsichtigem Wetter festlegt (vgl. BGHZ 61, 235, 236), sinnvollerweise nicht meinen.

    Nach dem Senatsurteil BGHZ 61, 235, 237 (= VersR 1974, 134, 135) ist die Fahrt mit Radar auf dem Rhein bei unsichtigem Wetter nur erlaubt, wenn die hierfür vorgeschriebenen technischen und persönlichen Bedingungen erfüllt sind.

    Demnach war es Sache der Beklagten, diesen Anscheinsbeweis zu erschüttern bzw. nachzuweisen, daß sich MTS "M." so verhalten hat, wie es ein die Fahrt erlaubterweise fortsetzender Bergfahrer getan hätte (vgl. Senatsurt. v. 20. September 1973 - II ZR 31/72, VersR 1974, 134, 135 - insoweit in BGHZ 61, 235 ff. nicht abgedruckt - und v. 13. Januar 1986 - II ZR 77/86 a.a.O.).

  • BGH, 13.01.1986 - II ZR 77/85

    Kollision von zwei Tankern auf dem Rhein bei unsichtigem Wetter - Steuermann ohne …

    Er hätte deshalb die Fahrt nur fortsetzen dürfen wenn die optische Sicht das erlaubt hätte (vgl. BGHZ 61, 235, 237).

    Nach Ansicht des Berufungsgerichts haben die Beklagten den zu Gunsten der Klägerin streitenden Anscheinsbeweis nicht "erschüttern bzw. nachweisen" können, daß sich das Fehlen des Radarschifferzeugnisses, also die unerlaubte Fortsetzung der Fahrt durch den Beklagten zu 2, vorliegend nicht ausgewirkt hat (zu dem letzten Punkt vgl. Senatsurt. v. 20. September 1973 - II ZR 31/72, VersR 1974, 134, 135 - insoweit in BGHZ 61, 235 ff. nicht abgedruckt).

  • OLG Köln, 19.10.1999 - 15 U 58/99

    Verdienstausfall eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Es lässt sich ferner auch aus den in VersR 1974, 134 und VersR 1977, 374 veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs entgegen der Auffassung der Beklagten kein Umkehrschluss dergestalt ziehen, dass der Alleingesellschafter einer GmbH seinen unfallbedingten Schaden nur in der Form nachweisen könne, dass er konkrete Gewinneinbußen geltend macht.
  • BGH, 20.02.1989 - II ZR 26/88

    Beschränkung der Haftung von Binnenlotsen

    Schon deshalb hätte der Bekl. gem. § 6.30 Nr. 2 RheinSchPV 1983 die Fahrt einstellen müssen, als er sie wegen des stärker werdenden Nebels nach optischer Sicht nicht mehr ohne Gefahr fortsetzen konnte (vgl. BGHZ 61, 235 (237) = VersR 1974, 134 (135); Senat, VersR 1986, 546).
  • BGH, 04.11.1982 - II ZR 210/81
    Soweit die Entscheidung dem Nachverfahren überlassen werden soll (…vgl. Zöller, ZPO 13. Aufl., § 304 Anm. 4), ist das ebenfalls im Grundurteil hinreichend klar zum Ausdruck zu bringen (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 1974 - II ZR 31/72, VersR 1974, 1172, 1173).
  • BGH, 20.09.1973 - II ZR 137/72

    Beweis - Anscheinsbeweis - Radarfahrt - Radarschiffer-Zeugnis - Schlechte Sicht - …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. das zum Abdruck in BGHZ vorgesehene Urteil v. 20.9, 73 - II ZR 31/72) muß ein Fahrzeug, das für die Fahrt mit Radar nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet ist oder dessen Führung kein Radarschiffer-Zeugnis besitzt, - wie ein Nichtradarfahrer - die Geschwindigkeit herabsetzen oder die Fahrt einstellen, wenn dies nach der optischen Sicht geboten ist.
  • BGH, 23.01.1989 - II ZR 63/88

    Inhalt der Pflichten bei Gefahrenlagen durch drohende Zusammenstöße von Schiffen …

    Daraus hätte sich für den Bergfahrer, der wegen des fehlenden Radarschifferzeugnisses seines Schiffsführers wie ein Nichtradarfahrer zu behandeln ist (vgl. BGHZ 61, 235, 237; Senatsurt. v. 13. Januar 1986 - II ZR 77/85, VersR 1986, 546), die Pflicht ergeben, in der Nähe des linken Ufers zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (§ 6.34 RheinSchPV 1983).
  • BGH, 23.01.1989 - II ZR 64/88

    Inhalt der Pflichten bei Gefahrenlagen durch drohende Zusammenstöße von Schiffen …

    Daraus hätte sich für den Bergfahrer, der wegen des fehlenden Radarschifferzeugnisses seines Schiffsführers wie ein Nichtradarfahrer zu behandeln ist (vgl. BGHZ 61, 235, 237; Senatsurt. v. 13. Januar 1986 - II ZR 77/85, VersR 1986, 546), die Pflicht ergeben, in der Nähe des linken Ufers zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (§ 6.34 RheinSchPV 1983).
  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 19.06.2006 - 432 Z - 2/06
    Vergeblich berufen sich die Beklagten dem gegenüber auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.9.1973 (II ZR 31/72, VersR 1974, 134), nach der eine Schadensersatzpflicht nicht besteht, wenn ein Fahrzeug, das nicht unter Radar fahren darf und deshalb wegen optisch ungenügender Sicht die Fahrt hätte einstellen müssen, mit einem Radartalfahrer kollidiert, obwohl es sich so verhalten hat, wie es sich diesem gegenüber bei einer zulässigen Fortsetzung der Fahrt hätte verhalten müssen.
  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 19.06.2006 - 431 Z - 1/06
    Vergeblich beruft sich die Klägerin dem gegenüber auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.9.1973 (II ZR 31/72, VersR 1974, 134), nach der eine Schadensersatzpflicht nicht besteht, wenn ein Fahrzeug, das nicht unter Radar fahren darf und deshalb wegen optisch ungenügender Sicht die Fahrt hätte einstellen müssen, mit einem Radartalfahrer kollidiert, obwohl es sich so verhalten hat, wie es sich diesem gegenüber bei einer zulässigen Fortsetzung der Fahrt hätte verhalten müssen.
  • OLG Karlsruhe, 12.12.1989 - U 4/89
  • OLG Köln, 03.06.1983 - 3 U 262/82
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht