Rechtsprechung
| BGH, 29.12.1953 - II ZR 321/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wegfall des Anlasses der Sicherheitsleistung bei Durchführung der Zwangsvollstreckung aus dem vorläufig vollstreckbaren Urteil - Gefahr der Rückgabe der geleisteten Sicherheit als Grund für die Einstellung der Zwangsvollstreckung
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 29.12.1953 - II ZR 321/53
- BGH, 13.01.1954 - II ZR 321/53
- BGH, 27.10.1954 - II ZR 321/53
Papierfundstellen
- BGHZ 11, 303
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1952 - VI ZR 301/52
Einstellung der Zwangsvollstreckung
Auszug aus BGH, 29.12.1953 - II ZR 321/53
Hat das Berufungsgericht dem Schuldner nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, so bildet die schlechte wirtschaftliche Lage des Gläubigers keinen Grund für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch des Revisionsgericht (Bestätigung von BGHZ 7, 398).Wegen der Einzelheiten kann auf den Beschluss des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 27. November 1952 (BGHZ 7, 398) verwiesen werden, dem sich der Senat in vollem Umfange anschliesst.
- OLG Köln, 06.12.2024 - 15 U 300/24
Anspruch des Erben auf Herausgabe von Vervielfältigungen von Tonbandaufnahmen aus …
Es ist daher allgemein anerkannt, dass beispielsweise eine - ebenfalls faktisch nicht rückgängig zu machende - Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft kein absolutes Hindernis darstellen darf und auch dort eine vorläufige Vollstreckung möglich sein muss (…siehe nur Zöller/Herget, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 707 Rn. 13;… Hess, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 707 Rn. 24; für die Gefahr einer Ladung zum früheren Offenbarungseid auch BGH, Beschluss vom 29. Dezember 1953 - II ZR 321/53, LM Nr. 1 zu § 109 ZPO; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 5 U 149/88, MDR 1989, 462 f.). - OLG Düsseldorf, 07.02.2017 - 20 U 139/15
Wettbewerbswidrigkeit der Erhebung von Kostenpauschalen für Mahnungen und …
Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass infolge der erfolgten Vollstreckungsmaßnahmen Schadensersatzansprüche nach § 717 Abs. 2 begründet worden sind (vgl. BGHZ 11, 303 (304);… Foerste in: Musielak/Voit, ZPO, 13. Auflage 2016, § 109 Rdnr. 4 m.w.N.;… Jaspersen in: Beck"scher Online-Kommentar ZPO Stand 01.12.2016, § 109 Rdnr. 8 m.w.N.). - BGH, 25.10.1977 - VI ZR 166/75
Schadensersatz nach Zwangsvollstreckung aus einem später aufgehobenen Titel
In gleicher Weise ist anerkannt, daß ein Gläubiger für die Folgen seiner Vollstreckung aus einem landgerichtlichen Urteil auch dann auf Schadensersatz haftet ( § 717 Abs. 2 ZPO), wenn dieser Titel zunächst - jedoch erst nach der aus dem erstinstanzlichen Urteil vollzogenen Vollstreckungshandlung - vom Berufungsgericht bestätigt, dann aber in der Revisionsinstanz aufgehoben worden war; dann wird er nicht etwa rückwirkend vonseiner Haftung für Schäden, deren Ursache (vgl. oben unter II 1) in den Zeitraum bis zum Erlaß des Berufungsurteils fällt, befreit (BGHZ 54, 76, 82; vgl. schon BGHZ 11, 303, 304; Pecher, Schadensersatzansprüche aus ungerechtfertigter Vollstreckung 1967 S. 187).
- BGH, 03.02.1988 - I ZR 214/87
Möglichkeit der Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Sicherungszahlung - …
Dies ist jedoch in Fällen der vorliegenden Art, in denen die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen und das Urteil des Berufungsgerichts ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt wird, grundsätzlich zu verneinen (BGHZ 11, 303 f [BGH 29.12.1953 - II ZR 321/53] ; vgl. auch KG NJW 1976, 1752, 1753; OLG München OLGZ 85, 457, 458;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 46. Aufl. 1988, § 109 Anm. 2 B b und § 709 Anm. 3;… Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl. 1987, § 109 Rdn. 3). - OLG München, 02.06.1985 - 25 W 1213/85 In solchen Fällen gebietet diese Vorschrift vielmehr, welche ihrem Sinn und Zweck nach die Einräumung von Vollstreckungsschutz bis zur Rechtskraft der Sachentscheidung fordert, daß der Gläubiger die geleistete Sicherheit bis zur Unanfechtbarkeit des Urteils belassen muß (BGHZ 11, 303/304; BGH NJW 1982, 1397 ; OLG Frankfurt OLGZ 76, 382/384 = NJW 1976, 1326; OLG Nürnberg NJW 1959, 535/536; KG NJW 1976, 1752/1753;… Thomas/Putzo ZPO 13. Aufl. Anm. 2 a zu § 109 ZPO und Anm. 1 zu § 715 ZPO ;… Baumbach/Hartmann ZPO 43. Aufl. Anm. 2 B b zu § 109 ZPO und Anm. 1 zu § 715 ZPO ;… Zöller/Schneider ZPO 14. Aufl. Anm. RdNr 1, 3 - 5 zu § 109 ZPO und Anm. RdNr. 1 zu § 715 ZPO jeweils mit weiteren Nachweisen und unter zutreffender Ablehnung des gegenteiligen Standpunkts in OLG Hamm NJW 1971, 1187/1188).
- BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 208/84
Entstehung von nicht zu ersetzender Nachteilen durch die Offenbarungsversicherung …
Der Umstand, daß der Schuldner nach fruchtloser Vollstreckung aus dem Berufungsurteil die Offenbarungsversicherung ablegen muß, begründet nicht stets und nicht ohne weiteres einen nicht zu ersetzenden Nachteil i.S. von § 719 Abs. 2 ZPO; es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles an (BGH Beschluß vom 29. Dezember 1953 - II ZR 321/53 - LM ZPO § 109 Nr. 1).
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Rechtsprechung
| BGH, 13.01.1954 - II ZR 321/53 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 29.12.1953 - II ZR 321/53
- BGH, 13.01.1954 - II ZR 321/53
- BGH, 27.10.1954 - II ZR 321/53
Papierfundstellen
- BGHZ 12, 92
- NJW 1954, 558
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1952 - VI ZR 301/52
Einstellung der Zwangsvollstreckung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 430/56
Arbeitsgerichtliches Revisionsverfahren - Normierte Voraussetzungen - …
Es dürf-en nämlich, wenn nur der Antrag nach § 713 Abs. 2 ZPO gestellt wurde, die beigetriebenen Beträge nicht an den Vollstreckungsgläubiger abgeführt, sondern nur hinterlegt werden (siehe auch BGHZ 12, 92).
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| BGH, 27.10.1954 - II ZR 321/53 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BGH, 29.12.1953 - II ZR 321/53
- BGH, 13.01.1954 - II ZR 321/53
- BGH, 27.10.1954 - II ZR 321/53
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