Rechtsprechung
| BGH, 10.03.1997 - II ZR 338/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zur substantiierten Darlegung eines Einlagenrückgewähranspruches § 22 Abs. 4 Gesetz betreffend die Erwerbsgenossenschaften und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) - Zum Bestreiten eines Zinsschadens nach Verbindung zweier Verfahren
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GenG § 22 Abs. 4; ZPO § 138
Anforderungen an Darlegung eines Einlagenrückgewähranspruchs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 984
- ZIP 1997, 928
- WM 1997, 1055
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94
Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit
Auszug aus BGH, 10.03.1997 - II ZR 338/95
Die Angabe näherer Einzelheiten ist nur dann erforderlich, wenn diese, insbesondere im Hinblick auf das Vorbringen des Gegners, für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGHZ 127, 354, 358;… BGH, Urt. v. 14. Juni 1996 - V ZR 150/95, NJW-RR 1996, 1402). - BGH, 14.06.1996 - V ZR 150/95
Zustimmungspflichtigkeit des Umbaus einer Eigentumswohnung durch die …
Auszug aus BGH, 10.03.1997 - II ZR 338/95
Die Angabe näherer Einzelheiten ist nur dann erforderlich, wenn diese, insbesondere im Hinblick auf das Vorbringen des Gegners, für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGHZ 127, 354, 358; BGH, Urt. v. 14. Juni 1996 - V ZR 150/95, NJW-RR 1996, 1402).
- BGH, 23.06.1997 - II ZR 220/95
Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Kapitalerhaltungsgebot; Anwendbarkeit der …
Außerdem stellt sich bei derartigen Zahlungen immer das Problem, ob - da es sich bei dem unausgeglichenen Austauschverhältnis nie um ein sog. neutrales Drittgeschäft handeln kann (…vgl. näher Goette, Die GmbH nach der BGH-Rechtsprechung, § 3 Rdnr. 26 ff.; zur Genossenschaft: BGH v. 10.3. 1997, II ZR 338/97, DStR 1997, 934) - in der Zuwendung an den Gesellschafter ein Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsregeln zu finden ist. - BGH, 17.05.1999 - II ZR 76/98
Abwicklung einer durch Beschluß ihrer Trägerbetriebe aufgelösten kooperativen …
Die unter Verstoß gegen § 90 GenG vorgenommene Auszahlung ist mit einer gemäß § 22 Abs. 4 GenG verbotenen Auszahlung des Geschäftsguthabens vergleichbar, bei welcher der Rückzahlungsanspruch ebenfalls unmittelbar aus dem körperschaftlichen Verhältnis - und nicht aus Bereicherungsrecht - abzuleiten ist (vgl. Sen.Urt. v. 10. März 1997 - II ZR 338/95, ZIP 1997, 928 und II ZR 339/95, ZIP 1997, 927;… Müller aaO, 2. Aufl. § 22 Rdn. 40;… Meyer/Meulenbergh/Beuthin aaO, § 22 Rdn. 9;… Hettrich/Pöhlmann aaO, § 22 Rdn. 9;… einschränkend Lang/Weidmüller/Metz/Schaffland aaO, § 22 Rdn. 13). - LG Stuttgart, 24.11.2022 - 49 O 222/21
Genossenschaftlicher Rückzahlungsanspruch gegen einen Genossen wegen verbotener …
Rn. 39 Eine Genossenschaft hat für Leistungen, welche unter Verstoß gegen § 22 Abs. 4 S. 1 GenG erbracht werden, einen gesellschaftsrechtlichen bzw. genossenschaftsrechtlichen Rückzahlungsanspruch (im Ergebnis völlig herrschende Ansicht: BGH, Urteil vom 10.03.1997, Az. II ZR 338/95, Beuthien in Beuthien, GenG, 2018, § 22 Rn. 18;… Pöhlmann in Pöhlmann/Fandrich/Bloehs, GenG, 2012, § 22 Rn. 8;… Holthaus/Lehnhoff in Lang/Weidmüller, GenG, 2021, § 22, Rn. 9).Als Auszahlung kommt jede vermögenswerte Leistung an das Genossenschaftsmitglied in Betracht, durch die eine Verminderung seines in der Bilanz ausgewiesenen Geschäftsguthabens eintritt (BGH, Urteil vom 10.03.1997, Az. II ZR 338/95;… Holthaus/Lehnhoff in Lang/Weidmüller, GenG, 2021, § 22, Rn. 8).
- BGH, 10.03.1997 - II ZR 339/95
Einlagenrückgewähranspruch einer Genossenschaft wegen Auszahlung ihres …
Für 1991 habe die Beklagte sich zwar unterstützend auf den im Parallelverfahren (II ZR 338/95) vorgelegten Prüfungsbericht des Genossenschaftsverbandes H./R./T. e.V. vom 15. Januar 1993 bezogen, der eine Überzahlung von mindestens vier Pfennig pro Kilogramm gelieferter Milch im Jahre 1991 feststelle. - OLG Köln, 07.05.1998 - 1 U 96/97
Anforderungen an die Schlüssigkeit des Parteivorbringens
Rn. 29 Zur Erheblichkeit eines Parteivorbringens genügt grundsätzlich der Vortrag von Tatsachen, die die einrede- oder anspruchsbegründende Norm ausfüllen (BGH ZIP 1997, 928 m. w. N.).
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