Rechtsprechung
| BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53 |
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Papierfundstellen
- BGHZ 18, 311
- NJW 1956, 21
- DB 1955, 1161
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
Diese Grenze, oberhalb deren ohne Rücksicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles eine von sonstigen Beweisanzeichen unabhängige Fahruntüchtigkeit festzustellen ist, ist aus Vorsicht so hoch angesetzt, daß gewisse Ungenauigkeiten und Schwankungen, die sich bei der Blutalkoholbestimmung ergeben können, wie auch eine etwa erhöhte Alkoholverträglichkeit bereits berücksichtigt sind (BGHSt 5, 168 [170 ff] = NJW 1954 S. 159; Kohlhaas, VersR 1955, 324; Blutalkohol bei Verkehrsstraftaten, Gutachten des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, herausgegeben vom BVerkM, redigiert und kommentiert von Borgmann S. 39 ff).Die Tatsache, daß ein Kraftfahrer vor dem Unfall eine längere Strecke fehlerfrei zurückgelegt hat, widerlegt daher nicht die auf den Blutalkoholspiegel gestützte Annahme einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung, weil sich diese eben oft erst im Augenblick der Gefahr erkennbar auswirkt (RG 164, 49 [51, 52]; BGHSt 5, 168 [171 ff];… Kohlhaas a.a.O. S. 325;… Borgmann a.a.O. S. 46; Dern VersR 1954, 251).
- BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52
Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO, …
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
Umstände, aus denen sich die ernstliche Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergeben könnte (BGHZ 6, 169; 8, 239), sind nicht ersichtlich, geschweige denn erwiesen. - BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52
Erbbiologisches Gutachten
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
Damit legt es einmal den Formulierungen des medizinischen Sachverständigen eine Bedeutung bei, die ihnen rechtlich nicht zukommt; denn nicht der Sachverständige, sondern das Gericht hat nach freier Überzeugung in Würdigung des gesamten Prozeßstoffes und unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung abschließend zu entscheiden, ob der von der beweispflichtigen Partei behauptete Sachverhalt mit einem jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Grad von Wahrscheinlichkeit wahr ist oder nicht (BGHZ 7, 116 [119 ff]). - BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51
Entkräftung des Anscheinsbeweises
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
Umstände, aus denen sich die ernstliche Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergeben könnte (BGHZ 6, 169; 8, 239), sind nicht ersichtlich, geschweige denn erwiesen. - RG, 10.05.1940 - VII 230/39
Zum Begriff der "Bewußtseinsstörung" im Sinne des § 3 d der Allgemeinen …
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
Seit der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 164, 49, die in der Rechtsprechung und Lehre nahezu einhellige Zustimmung gefunden hat und von der abzuweichen der Senat keinen Anlaß sieht, besteht kaum mehr Streit darüber, daß eine Bewußtseinsstörung im Sinne der für die gewöhnliche Unfallversicherung (AVB § 3 Ziff 5), die Volksunfall- (§ 2 Ziff 3 AVB) und die Unfallzusatzversicherung (§ 3 Ziff 4 AVB) im wesentlichen gleichlautenden Ausschlußbestimmungen auch durch Trunkenheit hervorgerufen werden kann.
- OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 26 U 11/23
Anscheinsbeweis der Unfallverursachung gegen alkoholisierten Fahrer
Es spricht nämlich ein Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit der Trunkenheit (im Sinne einer absoluten oder relativen Fahruntüchtigkeit) für einen Unfall, wenn dieser sich in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.1955 - II ZR 345/53 -, BGHZ 18, 311, 318 f.; Urteil vom 30.10.1985 - IVa ZR 10/84 -, NJW-RR 1986, 323, 324; Urteil vom 10.01.1995 - VI ZR 247/94 -, NJW 1995, 1029, 1030; OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.06.2017 - 4 U 62/16 -, r + s 2018, 154, 156;… Burmann, in: ders./Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. 2022, § 287, Rdnr. 16;… Kaufmann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 29. Aufl. 2024, Kap. 25, Rdnr. 331). - BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92
Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren; …
Das Berufungsgericht stützt seine Entscheidung auf restliche, in der Gesamtschau der Äußerungen vom Sachverständigen selbst aus medizinischer Sicht als nur gering angesehene Zweifel; entscheidend ist aber nicht der Grad der Überzeugung des Sachverständigen, sondern die persönliche Überzeugung des Tatrichters, und diese setzt nicht den Ausschluß letzter Zweifel, sondern lediglich einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit voraus (BGHZ 7, 116, 119; 18, 311, 318 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53]; 53, 245, 255; Senatsurteil vom 9. Mai 1989 - VI ZR 268/88 - VersR 1989, 758, 759 m.w.N.). - OLG Jena, 15.06.2017 - 1 U 540/16
Alkoholisierter Fußgänger in dunkler Kleidung geht nachts auf der Fahrbahn
Bei einer absoluten alkoholbedingten Verkehrsuntüchtigkeit des Fußgängers greift ein Beweis des ersten Anscheins dafür ein, dass die alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit ursächlich für den Unfall geworden ist (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1955 - II ZR 345/53 -, BGHZ 18, 311-319; Urteil vom 24. Januar 1956 - VI ZR 123/55 -, VRS 10, 245;… Urteil vom 30. Oktober 1985 - IV AZR 10/84 -, Rn. 16, juris; OLG Köln…, Urteil vom 23. Januar 2003 - 14 U 32/02 -, Rn. 13, juris; OLG Celle…, Urteil vom 12. Mai 2010 - 14 U 167/09 -, Rn. 27, juris).
- BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60
Rechtsmittel
Der Anscheinsbeweis, der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung im bürgerlichen Schadensersatzrecht entwickelt worden ist, bedeutet, daß auf erste Sicht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem bestimmten Ereignis und einem Schaden besteht, wie es bei typischen, in ähnlicher Weise immer wieder vorkommenden Geschehensabläufen nach allgemeiner Erfahrung des täglichen Lebens der Fall ist; sind keine Tatsachen erwiesen, welche die Möglichkeit eines von dem typischen Geschehensablauf abweichenden Geschehens dartun, so bedarf es für den Ursachenzusammenhang keines weiteren Nachweises (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53] [318/19]). - BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56
Rechtsmittel
Richtig ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß nicht nur ein Kraftfahrer (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53]; RGZ 164, 49), sondern auch ein Fußgänger dann an einer Bewußtseinsstörung leidet, wenn seine Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit durch Alkoholgenuß so erheblich geschwächt ist, daß er nicht mehr imstande ist, eine Gefahrenlage wie ein nüchterner Mensch zu erkennen und zu meistern.Vielmehr muß sich aus konkreten Tatsachen die naheliegende Möglichkeit ergeben, daß auch ein Nüchterner eine solche Gefahrenlage selbst dann nicht gemeistert hätte, wenn er das übliche Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt aufgewandt hätte (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53] [319]; BGH VersR 1956, 195).
- BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 484/92
Abberufung und Kündigung nach Einigungsvertrag
Der Richter hat zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden kann, braucht diese aber nicht vollständig auszuschließen (vgl. BGHZ 7, 116, 119; 18, 311, 318) [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53]. - BGH, 12.01.1982 - VI ZR 240/80
Beweislast nach § 2 Abs. 3 Haftpflichtgesetz
Es kann dahingestellt bleiben, ob das BerGer. den Grad von Gewißheit über den Geschehensablauf, der zur Bildung der richterlichen Überzeugung erforderlich ist und ausreicht, verkannt hat (vgl. dazu u. a. Senat, VersR 1959, 632; BGHZ 61, 165 (169) = NJW 1973, 1924; st. Rspr.), und ob es unzulässigerweise ohne eigene Wertung die Bezeichnung eines Grades von Wahrscheinlichkeit durch die Sachverständigen übernommen hat (vgl. dazu u. a. BGHZ 7, 116 (119) = NJW 1952, 1171; BGHZ 18, 311 (318) = NJW 1956, 21; BGH, NJW 1961, 777 (779)). - BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 137/88
Einschränkung der Leistungspflicht des Versicherers wegen Krankheiten oder …
Sie liegt dann vor, wenn die den Menschen bei normaler Verfassung innewohnende Fähigkeit, Sinneseindrücke schnell und genau zu erfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie sofort richtig zu reagieren, ernstlich beeinträchtigt ist (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53]). - BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83
Nachweis alkoholbedingter Bewußtseinsstörung
Die Bewußtseinsstörung ist hier nicht mit völliger Bewußtlosigkeit gleichzusetzen (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53]). - BGH, 28.05.1957 - VI ZR 272/56
Rechtsmittel
Daß den Erstbeklagten diese Vorwürfe auch deshalb treffen, weil er nach vorausgegangenem Alkoholgenuß in fahruntüchtigem Zustand ein Kraftfahrzeug gesteuert hat (vgl. dazu BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53] [170]; BGH VRS 8, 199; BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53] [313]), bedarf keiner weiteren Begründung und wird auch von der Revision nicht angezweifelt. - BGH, 01.03.1966 - VI ZR 207/64
Haftungsverteilung bei Kollision eines alkoholisierten Mopedfahrers mit einem …
- BGH, 02.05.1961 - VI ZR 120/60
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Unfallursächlichkeit der …
- BAG, 14.11.1991 - 8 AZR 85/91
Schadenersatz wegen Vertragsverletzung - Fehlerhafte Beweiswürdigung und …
- BVerwG, 18.12.1972 - V B 20.72
Verpflichtung der Flurbereinigungsbehörde zur Beweissicherung des Zustandes eines …
- BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85
Nachträgliche Beurteilung der Testierfähigkeit eines Erblassers; Wirksamkeit …
- OLG Nürnberg, 23.09.1982 - 8 U 768/82
Besondere Bedingungen einer Unfallzusatzversicherung bei einer Lebensversicherung …
- LSG Hessen, 01.11.1972 - L 3 U 976/71
- BGH, 06.02.1967 - II ZR 135/64
Feststellung einer Deckungspflicht - Leistung aus einer …
- KG, 10.02.1987 - 6 U 5076/86
Wertung eines zu Verletzungen, einem Krankenhausaufenthalt und Arbeitsunfähigkeit …
- BGH, 02.05.1961 - VI ZR 181/60
Rechtsmittel
- BGH, 02.12.1957 - II ZR 319/56
Rechtsmittel
- BSG, 30.05.1956 - 2 RU 311/55
- BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/56
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