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| BGH, 22.05.1958 - II ZR 36/57 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1958, 1008
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.1953 - II ZR 188/52
Faktische Gesellschaft
Auszug aus BGH, 22.05.1958 - II ZR 36/57
Das bedeutet, daß entweder ein rechtlich fehlerfreier Gesellschaftsvertrag (stillschweigend) abgeschlossen worden war oder daß für diese Zeit zunächst überhaupt kein Gesellschaftsverhältnis, auch kein faktisches Gesellschaftsverhältnis bestanden hat (vgl. dazu BGHZ 11, 190).
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
Betriebsbedingte Kündigung
Ebensowenig macht das Fehlen eines formellen Auflösungsbeschlusses ohne weiteres einen Stillegungsbeschluß oder z.B. eine Übertragung des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft auf einen Dritten unwirksam (vgl. BGH Urteil vom 22. Mai 1958 - II ZR 36/57 - BB 1958, 891). - BFH, 14.03.1989 - VII R 152/85
Haftungsbescheid - Konkursvorrecht - Haftungsforderung - Persönlich haftender …
Da das Gesellschaftsvermögen einer KG einem selbständigen Konkursverfahren ausgesetzt ist, wird es vom Konkurs über das Vermögen eines Gesellschafters nicht beeinflußt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 22. Mai 1958 II ZR 36/57, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht - WM - 1958, 1105). - OLG Hamm, 02.08.2017 - 8 U 74/16
Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen gegenüber den Kommanditisten …
Zwar kann ein Auflösungsbeschluss grundsätzlich auch formlos und stillschweigend gefasst werden (…Baumbach/Hopt/Roth, HGB, 37. Aufl., § 131 Rn. 12, beck-online) und kommt etwa bei der Einstellung des Gewerbebetriebes oder bei der Übertragung des ganzen Vermögens (vgl. BGH, Urt. v. 22.05.1958, II ZR 36/57, juris) in Betracht.
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 415/97 Ebensowenig macht das Fehlen eines formellen Auflösungsbeschlusses ohne weiteres einen Stillegungsbeschluß oder z.B. eine Übertragung des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft auf einen Dritten unwirksam (vgl. BGH Urteil vom 22. Mai 1958 - II ZR 36/57 - BB 1958, 891).
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 416/97 Ebensowenig macht das Fehlen eines formellen Auflösungsbeschlusses ohne weiteres einen Stillegungsbeschluß oder z.B. eine Übertragung des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft auf einen Dritten unwirksam (vgl. BGH Urteil vom 22. Mai 1958 - II ZR 36/57 - BB 1958, 891).
- LAG Hamburg, 13.03.2013 - 5 Sa 96/12
Betriebsbedingte Kündigung - Stilllegungsabsicht - Zeitpunkt des …
Ebensowenig macht das Fehlen eines formellen Auflösungsbeschlusses ohne weiteres einen Stilllegungsbeschluss oder z.B. eine Übertragung des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft auf einen Dritten unwirksam (vgl. BGH Urteil vom 22. Mai 1958 - II ZR 36/57 - BB 1958, 891).
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