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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1951 - II ZR 39/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,151
BGH, 14.02.1951 - II ZR 39/50 (https://dejure.org/1951,151)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1951 - II ZR 39/50 (https://dejure.org/1951,151)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1951 - II ZR 39/50 (https://dejure.org/1951,151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 153
  • BGHZ 1, 159
  • NJW 1951, 403
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • RG, 24.02.1942 - VII 16/41

    Unter welchen Voraussetzungen kann der Versicherungsnehmer, der mit einem …

    Auszug aus BGH, 14.02.1951 - II ZR 39/50
    Das Reichsgericht hatte in seiner früheren Rechtsprechung auf Grund der damaligen Fassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weder die Folgen der Verwendung des Fahrzeugs zu einem anderen als dem angegebenen Zweck geregelt, noch auch den Begriff der Personenbeförderung festgelegt hatten, die Entscheidung der Frage, ob die gelegentliche Mitnahme von Personen auf einem Lastwagen in den Versicherungsschutz eingeschlossen sei, im wesentlichen auf die Formulierung der Antragsfragen und auf den Einzelfall abgestellt (vgl. RGZ 168, 372).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1986 - 4 U 9/85

    Leistungsverweigerung; Unfall; Traktor; Verwendungszweck; Kfz-Haftpflicht; …

    Soweit der Kläger darauf hinweist, daß Zugmaschine und Anhänger getrennt betrachtet werden müßten und allenfalls hinsichtlich des Hängers von einer unzulässigen Verwendung die Rede sein könne, ist dieser Standpunkt aus mehrfachen Gründen verfehlt: Zum einen bilden Zugmaschine und Anhänger eine kraftfahrtversicherungsrechtliche Einheit und zum anderen liegt auch allein in Bezug auf die Zugmaschine eine der versicherten Verwendungsart fremde Personenbeförderung vor, weil die Beförderung der Beifahrer ... und ... und ... Selbstzweck, d.h. bestimmender Beweggrund für ihre Mitnahme war (BGHZ 1, 159/162).

    Sie sind dadurch gekennzeichnet, daß sie zur Verhütung einer Gefahrerhöhung dem Versicherungsnehmer bestimmte Verhaltensweisen vorschreiben, ihm also eine Handlungs- oder Unterlassungspflicht auferlegen; der Versicherungsnehmer ist - wenn er den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht verlieren will - verpflichtet, diesen Verhaltensgeboten zu entsprechen (BGHZ 1, 159/167 f.; 4, 369/371; Stiefel/Hofmann, § 2 AKB RNr. 82, 93).

    Ebensowenig hat die Rechtsprechung z.B. bei der - verbotenen - Beförderung von mehr als 8 Personen auf der Ladefläche eines Lkw (vgl. § 21 Abs. 2 S. 1 StVO) dem Einwand Beachtung geschenkt, daß nur 8 Personen verletzt worden sind (BGHZ 1, 159/169) oder daß der Versicherungsnehmer ohne nachteilige Folgen sogar 10 Personen hätte befördern dürfen, wenn sie in einer inneren Beziehung zur Ladung gestanden hätten (BGH VersR 1964, 156/157).

  • BGH, 05.10.1951 - I ZR 92/50

    Raummiete und Lagervertrag

    Es bedarf vielmehr, - wie der Senat in seiner Entscheidung vom 19. Januar 1951 - I ZR 53/50 - (BGHZ 1, 83 und NJW 51, 403) ausgeführt hat -, stets einer Unterwerfung der Vertragsparteien unter diese Rechtsordnung, die auch stillschweigend erfolgen kann.
  • BGH, 30.03.1967 - II ZR 134/64

    Bestehen des Haftpflichtversicherungsschutzes nach den Sonderbedingungen der …

    Die Beachtung des Verwendungszwecks stellt, wie heute allgemein anerkannt ist, eine vertraglich bestimmte Obliegenheit zur Verhütung einer Gefahrerhöhung im Sinne des § 6 Abs. 2 VVG dar (BGHZ 1, 159, 168 [BGH 14.02.1951 - II ZR 39/50]; 35, 153 [BGH 08.05.1961 - II ZR 7/60];… Brück Möller, VVG 8. Aufl. § 32 Anm. 43-44;… Prölss a.a.O. AKB § 2 Anm. 2;… Stiefel/Wussow a.a.O. § 2 Anm. 37).

    Es bleibt deshalb kein Raum mehr dafür, auf einen solchen Sachverhalt auch noch die Vorschriften über die Gefahrerhöhung anzuwenden (BGHZ 1, 159, 161 [BGH 14.02.1951 - II ZR 39/50];… Prölss a.a.O. § 2 AKB Anm, 2;… Stiefel, Wussow a.a.O. § 2 Anm. 24).

  • BGH, 31.01.1952 - II ZR 259/51

    Kraftfahrversicherung

    Die Verwendungsklausel des § 2 Ziff 2 b AKB hat der erkennende Senat bereits in diesen Sinn gewertet (BGHZ 1, 159).

    In dem zur Entscheidung stehenden Fall kann sich die Beklagte nicht auf die Rechte aus der Gefahrerhöhung berufen, weil die Klauseln des § 2 Ziff 2 AKB eine selbständige und abschliessende Regelung enthalten, die daneben für die Vorschriften Übergefahrerhöhung, keinen Baum mehr läßt (BGHZ 1, 159).

  • BGH, 07.11.1966 - II ZR 12/65

    Prozeßvertretung bei Ablehnung der Gewährung von Versicherungsschutz durch den …

    Soweit die rechtliche Wertung der Führerscheinklausel des § 2 Nr. 2 AKB auch mit der Regelung des § 158 c Abs. 1 VVG begründet worden ist (BGHZ 1, 159, 166 ff [BGH 14.02.1951 - II ZR 39/50] ; 4, 369, 371), [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51] muß dieser Gesichtspunkt hier allerdings ausscheiden, weil der Bagger des Klägers nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge unterliegt (Art. 1 § 1 Nr. 4 b der DVO/PflVG vom 6. April 1940, RGBl I 617, in Verbindung mit der Dienstanweisung zu § 18 Abs. 2 StVZO, Bekanntmachung vom 9. August 1961, VkBl 1961, 451).
  • AG Coburg, 28.03.2008 - 12 C 1005/07

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Versicherungschutz für von dem Beifahrer …

    Die klägerseits benannte Entscheidung des BGH vom 14.02.1951, II ZR 39/50, führt zu keiner anderen Betrachtung.
  • BGH, 08.10.1952 - II ZR 309/51

    Sozialversicherung und § 159c VersVertrG

    Ihre Verletzung hat deshalb nur zur Folge, daß der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber von seiner Leistungspflicht frei wird, während nach § 158 c Abs. 1 VVG seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen bleibt (BGHZ 1, 159; VersR 1952, 81 u. 175).
  • BGH, 27.06.1951 - II ZR 29/50

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers bei Unfall mit einem nicht …

    Wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 14. Februar 1951 (BGH 1, 159) entschieden hat, wäre für eine Anwendung der Vorschriften über die Gefahrerhöhung nur dann kein Raum mehr, wenn es sich, um einen unter § 2 AKB fallenden Tatbestand handeln würde.
  • BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 420/56

    Vermietung eines Kraftfahrzeugs. Haftpflichtversicherung

    Bei der Verwendungsklausel des § 2 Abs. 2 a handelt es sich nicht um eine objektive Risikobeschränkung, sondern um eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers ( BGHZ 1, 159 ).
  • BGH, 17.11.1955 - II ZR 340/53

    Verletzung einer Obliegenheit

    Das Berufungsgericht geht hierbei zutreffend davon aus, daß die Verwendungsklausel des § 2 Ziff 2 a AKB eine vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllende Obliegenheit im Sinne von § 6 VVG begründet (BGHZ 1, 159).
  • BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.04.1961 - II ZR 258/58

    Schwarzfahrt und Gefahrerhöhung

  • LG Münster, 23.05.1990 - 1 S 98/90

    Anspruch auf Deckungsschutz ; Verschulden eines Versicherungsnehmers

  • BGH, 24.11.1966 - II ZR 182/64

    Klage gegen die Haftpflichtversicherung und Fahrzeugversicherung auf …

  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 149/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.04.1952 - II ZR 64/51

    Rechtsmittel

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