Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1977 - II ZR 43/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verhinderung eines Richters bei der Unterschrift - In Lauf setzen einer Berfungsfrist Zustellung ohne wirksamen Verhinderungsvermerk - Abhängigkeit der Zustellung von den Vorstellungen des Zustellungsempfängers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 138
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60
Setzen notwendiger Unterschriften unter ein Urteil - Angabe der Tatsache einer …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - II ZR 43/77
Wenn der dafür berufene Richter den Vermerk nicht unter schreibt, so muß sich wenigstens aus der räumlichen Stellung und/oder der Fassung des Vermerks zweifelsfrei ergeben, daß er von diesem Richter herrührt (vgl. das SenUrt. v. 12.01.61 - II ZR 149/60, LM ZPO § 315 Nr. 5 = NJW 1961, 782).Ist danach dem Prozeßbevollmächtigten des Beklagten am 25. Juni 1976 zum Zwecke der Zustellung eine beglaubigte Abschrift übergeben worden, die nur die Unterschriften zweier Richter wiedergab und hinsichtlich des dritten Richters keinen wirksamen Verhinderungsvermerk trug, so hat diese Zustellung wegen des ihr damit anhaftenden Mangels die einmonatige Berufungsfrist nicht in Lauf gesetzt (vgl. auch insoweit das SenUrt. v. 12.01.61 - II ZR 149/60, sowie den Beschl. v. 15.04.70 - VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623).
- BGH, 15.04.1970 - VIII ZB 1/70
Beglaubigte Abschrift - Urteilsausfertigung - Beglaubigungsvermerk - …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - II ZR 43/77
Ist danach dem Prozeßbevollmächtigten des Beklagten am 25. Juni 1976 zum Zwecke der Zustellung eine beglaubigte Abschrift übergeben worden, die nur die Unterschriften zweier Richter wiedergab und hinsichtlich des dritten Richters keinen wirksamen Verhinderungsvermerk trug, so hat diese Zustellung wegen des ihr damit anhaftenden Mangels die einmonatige Berufungsfrist nicht in Lauf gesetzt (vgl. auch insoweit das SenUrt. v. 12.01.61 - II ZR 149/60, sowie den Beschl. v. 15.04.70 - VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623). - BGH, 07.01.1958 - VI ZB 20/57
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - II ZR 43/77
Die Verwerfung der ersten Berufung durch Beschluß vom 22. Oktober 1976 schloß die zweite Berufung nicht aus, wenn die Rechtsmittelfrist am 13. Dezember 1976 noch lief (vgl. RGZ 158, 53; BGH, Beschl. v. 07.01.58 - VI ZB 20/57 - NJW 1958, 551 u. v. 25.01.66 - VI ZR 185/65 NJW 1966, 930, 931).
- RG, 08.12.1938 - V B 4/38
Wird die Berufungsfrist in Lauf gesetzt, wenn die bei der Zustellung des Urteils …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - II ZR 43/77
Welche Schlußfolgerungen der Prozeßbevollmächtigte aus der Fassung und der räumlichen Stellung des Verhinderungsvermerks gezogen hat, ist demgegenüber ohne Belang; denn die Zustellung ist ein Formalakt, dessen Wirksamkeit im Interesse der Rechtssicherheit nicht von den Vorstellungen des Zustellungsempfängers abhängig gemacht werden kann (vgl. auch dazu das SenUrt. v. 12.01.61, sowie RGZ 159, 25, 27). - BGH, 25.01.1966 - VI ZR 185/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegenüber der Versäumung der Revisionsfrist …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - II ZR 43/77
Die Verwerfung der ersten Berufung durch Beschluß vom 22. Oktober 1976 schloß die zweite Berufung nicht aus, wenn die Rechtsmittelfrist am 13. Dezember 1976 noch lief (vgl. RGZ 158, 53; BGH, Beschl. v. 07.01.58 - VI ZB 20/57 - NJW 1958, 551 u. v. 25.01.66 - VI ZR 185/65 NJW 1966, 930, 931). - RG, 30.06.1938 - IV B 26/37
Ist die Wiederholung einer Berufung innerhalb der Berufungsfrist auch dann …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - II ZR 43/77
Die Verwerfung der ersten Berufung durch Beschluß vom 22. Oktober 1976 schloß die zweite Berufung nicht aus, wenn die Rechtsmittelfrist am 13. Dezember 1976 noch lief (vgl. RGZ 158, 53; BGH, Beschl. v. 07.01.58 - VI ZB 20/57 - NJW 1958, 551 u. v. 25.01.66 - VI ZR 185/65 NJW 1966, 930, 931).
- BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96
Beginn der Konkursanfechtungsfrist
Mit der Zustellung eines nicht vollständig unterschriebenen Urteils beginnt nicht die Berufungsfrist des § 516 erste Alternative ZPO (vgl. BGH, Urt. v. 19. September 1977 - II ZR 43/77, VersR 1978, 138 f; v. 21. Mai 1980 - VIII ZR 196/79, JR 1980, 506, 507; Beschl. v. 18. April 1984 - IVa ZB 2/84, VersR 1984, 586). - BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 196/79
Urteilszustellung - Unterschrift - Richter - Verhinderungsgrund - Berufungsfrist
Daß in einem solchen Falle die Zustellung die Berufungsfrist nicht in Lauf setzt, hat der Bundesgerichtshof entschieden (…BGH Urteile vom 12. Januar 1961 aaO und vom 19. September 1977 - II ZR 43/77 VersR 1978, 138).Für die Wirksamkeit der Zustellung ist ohne Belang, ob der Zustellungsempfänger und (oder) der die Berufung einlegende Prozeßbevollmächtigte, wie offenbar hier, trotz fehlender Angabe des Verhinderungsgrundes die Zustellung für wirksam hielten (vgl. BGH Urteil vom 19. September 1977 aaO S. 139).
- BGH, 24.06.1981 - VIII ZR 223/80
Pfändungsbeschluß - Überweisungsbeschluß - Fehlende Unterschrift - Fragezeichen - …
Die Zustellung ist nämlich ein Formalakt, dessen Wirksamkeit im Interesse der Rechtssicherheit nicht von der Vorstellung des Zustellungsempfängers abhängig gemacht werden kann (BGH, VersR 1978, 138). - BGH, 26.09.1997 - IX ZB 6/97
Zustellung einer nicht unterzeichneten Vollstreckungsklausel; …
Sie setzt keine Notfristen in Lauf (vgl. BGH, Urt. v. 19. September 1977 - II ZR 43/77, VersR 1978, 138 f; v. 21. Mai 1980 - VIII ZR 196/79, JR 1980, 506, 507; Beschl. v. 18. April 1984 - IVa ZB 2/84, VersR 1984, 586;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 55. Aufl. § 315 Rdn. 10).
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