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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1968 - II ZR 50/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,238
BGH, 14.03.1968 - II ZR 50/65 (https://dejure.org/1968,238)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1968 - II ZR 50/65 (https://dejure.org/1968,238)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1968 - II ZR 50/65 (https://dejure.org/1968,238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1233
  • MDR 1968, 565
  • WM 1968, 618
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83

    Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

    Die Angabe näherer Einzelheiten, die den Zeitpunkt und den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, ist nicht erforderlich, soweit diese Einzelheiten für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (BGH NJW 68, 1233 Nr. 7).

    Die Ablehnung eines nach § 373 ZPO angetretenen Zeugenbeweises für eine möglicherweise beweiserhebliche Tatsache ist nämlich nur dann zulässig, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, daß ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet aber aufs Geratewohl gemacht, gleichsam "ins Blaue" aufgestellt, mit anderen Worten, aus der Luft gegriffen sind und sich deshalb als Rechtsmißbrauch darstellen (BGH, Urteil vom 16. Mai 1962 - VIII ZR 79/61 insoweit nicht veröffentlicht; BGH NJW 1968, 1233 Nr. 7, 1234; RG JW 1938, 2367).

    Ein Ausforschungsbeweis wird in Rechtsprechung und Lehre insbesondere dann angenommen, wenn eine Partei beweiserhebliche Tatsachen durch die Beweisaufnahme erst zu erfahren sucht, um sie dann zur Grundlage eines neuen Prozeßvortrags zu machen (BGH NJW 1968, 1233 Nr. 7; LM ZPO § 282 Nr. 1 = WM 1964, 1170, 1172;Urteil vom 8. Februar 1984 - IV a ZR 49/84 = VersR 1984, 429, 430).

  • BGH, 04.05.1983 - VIII ZR 94/82

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Prozeßvergleichs; Erheblichkeit eines …

    Zu dieser ihn betreffenden inneren Tatsache mußte der Prozeßbevollmächtigte antragsgemäß als Zeuge vernommen werden, und das Berufungsgericht hat ihn vernommen (um einen solchen Fall der Vernehmung desjenigen, bei dem die innere Tatsache eingetreten ist, ging es in dem Urteil des BGH vom 14. März 1968 - II ZR 50/65, LM ZPO § 138 Nr. 11 = NJW 1968, 1233).
  • BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung eines Beweisangebots im …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. etwa DRiZ 1974, S. 27, 28; NJW 1968, S. 1233, 1234;… NJW 1983, S. 2034, 2035) muß einem solchen Beweisantrag selbst dann nachgegangen werden, wenn die Behauptung auf einer Vermutung beruht.
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