Rechtsprechung
| BGH, 09.05.1957 - II ZR 6/56 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,3800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Anspruch des HM auf Courtage bei Nichtausführung des Geschäfts, wirtschaftliche Identität
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- RG, 23.11.1926 - VI 390/26
Mäklervertrag
Auszug aus BGH, 09.05.1957 - II ZR 6/56
Wenn es hierbei auch nicht auf die juristische Wesensgleichheit ankommt und daher unter Umständen die Person des Vertragsgegners nicht entscheidend zu sein braucht, so muß doch im wesentlichen derselbe wirtschaftliche Erfolg erzielt werden (RGZ 115, 266; RG JW 1916, 1475; RG Warn. 1925 Nr. 62). - BGH, 13.06.1951 - II ZR 107/50
Mäklerprovision
Auszug aus BGH, 09.05.1957 - II ZR 6/56
Die gesetzliche Auslegung des § 88 Abs. 2 HGB a.F. ist auf diese Vereinbarung nicht anzuwenden (BGHZ 2, 281 m.weit.Nachw.).
- BGH, 27.01.1988 - IVa ZR 237/86
Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Zustandekommen des Hauptvertrages mit …
Auch wenn der Hauptvertrag hinsichtlich der Person des Vertragspartners oder hinsichtlich des Vertragsobjekts von diesem abweicht, kann er unter besonderen Umständen als Erfolg des Maklernachweises anzusehen sein mit der Folge, daß der Makler einen Provisionsanspruch erwirbt (vgl. dazu BGH, Urteile vom 9. Mai 1957 - II ZR 6/56 -, vom 5. November 1975 - IV ZR 174/74 - WM 1976, 28 und vom 11. Januar 1984 - IVa ZR 109/82). - BGH, 18.09.1985 - IVa ZR 139/83
Wirtschaftliche Gleichwertigkeit eines Vertrages; Bestimmung der Gegenleistung …
Der Bundesgerichtshof hat sich zwar in einer Reihe von Entscheidungen zu der Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen Verträge als wirtschaftlich gleichwertig angesehen werden können (vgl. etwa die Urteile vom 9. Mai 1957 - II ZR 6/56 - vom 8. Dezember 1976 - IV ZR 141/74 , vom 30. November 1983 - IVa ZR 58/82 - WM 1984, 342 und vom 12. Dezember 1984 - IVa ZR 216/82 - MDR 1985, 390). - BGH, 08.12.1976 - IV ZR 141/74
Voraussetzungen eines Maklervertrages - Auswirkungen personeller Abweichungen …
In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß personelle Abweichungen zwischen dem ursprünglich vorgesehenen und dem nachträglich wirklichen Käufer dem Lohnanspruch des Maklers nicht entgegenstehen, wenn das abgeschlossene Geschäft für den Auftraggeber des Maklers wirtschaftlich im wesentlichen zu dem gleichen Ergebnis führt wie ein Selbstabschluß (vgl. BGH Urteil vom 9. Mai 1957 - II ZR 6/56 S. 5 f;… Schwerdtner, Maklerrecht Rdn. 135).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.