Rechtsprechung
| BGH, 28.09.1972 - II ZR 6/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte - Inhalt eines Lotsenvertrages - Arbeitsverhältnis zwischen dem Lotsen und dem Schiffseigner durch Abschluss eines Lotsvertrages - Lotse als Arbeitnehmer des Schiffseigners wenn er im Rahmen seiner Lotsentätigkeit das Steuer ...
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 59, 242
- NJW 1973, 101
- MDR 1973, 118
- VersR 1973, 75
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.1968 - II ZR 78/67
Schadensersatzpflicht eines angestellten Hafenlotsen
Auszug aus BGH, 28.09.1972 - II ZR 6/71
Der Lotsvertrag, der üblicherweise die Beratung der Schiffsführung durch den Lotsen gegen Entgelt zum Gegenstand hat, ist in seinen wesentlichen Zügen Dienstvertrag (BGHZ 27, 79, 81) [BGH 14.04.1958 - II ZR 45/57] oder beinhaltet zum mindesten ein dienstvertragsähnliches Verhältnis (BGHZ 50, 250, 255) [BGH 20.06.1968 - II ZR 78/67] . - BGH, 14.04.1958 - II ZR 45/57
Schiffsuntergang. Lotsenvertrag
Auszug aus BGH, 28.09.1972 - II ZR 6/71
Der Lotsvertrag, der üblicherweise die Beratung der Schiffsführung durch den Lotsen gegen Entgelt zum Gegenstand hat, ist in seinen wesentlichen Zügen Dienstvertrag (BGHZ 27, 79, 81) [BGH 14.04.1958 - II ZR 45/57] oder beinhaltet zum mindesten ein dienstvertragsähnliches Verhältnis (BGHZ 50, 250, 255) [BGH 20.06.1968 - II ZR 78/67] .
- BGH, 26.07.2016 - VI ZR 322/15
Haftung des Binnenlotsen: Beschränkung auf grob fahrlässig und vorsätzlich …
Zwischen dem Beklagten und der Rechtsvorgängerin der Klägerin bestand ein Lotsenvertrag, der in seinen wesentlichen Zügen ein Dienstvertrag ist oder zumindest ein dienstvertragsähnliches Verhältnis beinhaltet (BGH, Urteile vom 14. April 1958 - II ZR 45/57, BGHZ 27, 79, 81; vom 20. Juni 1968 - II ZR 78/67, BGHZ 50, 250, 255; vom 28. September 1972 - II ZR 6/71, BGHZ 59, 242, 246; vom 20. Februar 1989 - II ZR 26/88, BGHZ 107, 32, 33).Rn. 30 Der Lotse übt seit jeher eine selbständige Tätigkeit aus (BGH, Urteil vom 28. September 1972 - II ZR 6/71, BGHZ 59, 242, 247 f.; vgl. auch § 21 Abs. 1 SeelotsG).
Dies ist aber allein Ausdruck der Freiheit, die Beratung oder Schiffsführung durch einen Lotsen jederzeit anzunehmen oder abzulehnen, nicht aber Ausfluss einer Weisungsbefugnis; denn für die Ausübung der Tätigkeit selbst können dem Lotsen keine Weisungen erteilt werden (BGH, Urteil vom 28. September 1972 - II ZR 6/71, aaO, 249).
- BGH, 20.02.1989 - II ZR 26/88
Beschränkung der Haftung von Binnenlotsen
... 2. a) Das Rheinschiffahrtsobergericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß durch den Abschluß des Lotsenvertrages zwischen der Eigentümerin des MS "W" und dem Bekl. ein Dienstvertrag oder jedenfalls ein dienstvertragsähnliches Verhältnis zustande gekommen ist (vgl. BGHZ 59, 242 (246 ff.)).Danach ist der Bekl. zunächst verpflichtet gewesen, den Schiffsführer des Fahrzeugs während der Reise zu beraten (vgl. § 14 Nr. 1 der Lotsenordnung für den Rhein zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen v. 15.6. 1956 - BGBl II, 705; BGHZ 59, 242 (248); Senat, LM BinnSchStrO 1966 Nr. 3 = VersR 1973, 814 (815)).
Dabei hat es sich, was das Verhältnis eines Lotsen zu seinem Auftraggeber angeht, zutreffend auf Senat, BGHZ 59, 242 ff. bezogen.
Der Senat knüpft zwar hinsichtlich der Rechtsposition des Lotsen an seine frühere Rechtsprechung (BGHZ 59, 242 ff.) an und stellt fest, daß der Lotse weder Arbeitnehmer des Schiffseigeners ist noch für diesen in einer arbeitnehmerähnlichen Stellung tätig wird, kommt jedoch gleichwohl unter Berücksichtigung der Interessenlage des Lotsen zu einer Haftungsbeschtänkung hinsichtlich von Ansprüchen des Schiffseigeners oder eines anderen Auftraggebers, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
- BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81
Betriebsarzt - Weisungsfreie Aufgabe - Abhaltung bestimmter Sprechstunden im …
Entsprechendes ist für die auf rein wissenschaftlich-fachliche Aufgaben beschränkte Tätigkeit eines Strahlenphysikers (BAGE 12, 303), eines nebenamtlich als Fleischbeschauer tätigen Tierarztes (…BSG SozR Nr. 55 zu § 165 RVO), eines Lotsen (BGH AP Nr. 1 zu § 611 BGB Lotse), einer Lehrkraft (…BSG SozR 2200 § 165 Nr. 36) oder von ärztlichen Praxisvertretern (BSGE 10, 41;… BSG SozR Nr. 14 zu § 165 RVO) angenommen werden. - BGH, 21.12.1972 - II ZR 11/72
Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte
Aus denselben Gründen wird auch die Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte für Ausgleichsansprüche zwischen mehreren schuldigen Schiffen oder zwischen dem Schiffseigner und einem Lotsen bejaht (BGH, Urt. v. 28. September 1972 - II ZR 6/71 - ZfB 1972, 506).
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