Rechtsprechung
| BGH, 09.02.1976 - II ZR 65/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fehlerhafter Beitritt in eine Kommanditgesellschaft - Wirksamkeit der Anfechtung des Beitritts zur Gesellschaft - Pflicht zur Zahlung der Kommanditeinlage - Recht zur fristlosen Kündigung mit der Folge des Ausscheidens aus der Gesellschaft - Anspruch auf Zahlung eines ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 894
- WM 1976, 447
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.1974 - II ZR 27/73
Zahlung der Kommanditeinlage
Auszug aus BGH, 09.02.1976 - II ZR 65/75
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist von diesen Grundsätzen auch in den Fällen der arglistigen Täuschung regelmäßig keine Ausnahme zu machen (vgl. BGHZ 63, 338, 344 m.w.N.).Entgegen der Ansicht des Landgerichts hat jedoch bereits die in der Anfechtungserklärung von 28. September 1973 liegende Kündigung der Beklagten (vgl. BGHZ 63, 338, 344) das Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung für die Zukunft beendet.
Bei einer Massengesellschaft der hier vorliegenden Art steht dem arglistig zum Eintritt bewogenen Kommanditisten - auf die von der Beklagten behauptete schlechte oder gar treulose Geschäftsführung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an - auch ohne besondere Grundlage im Gesellschaftsvertrag ein Recht zur fristlosen Kündigung mit der Folge seines Ausscheidens aus der Gesellschaft zu, weil das bei Berücksichtigung aller beteiligten Interessen in einer in dieser Weise atypisch gestalteten Gesellschaft als die allein sachgerechte Lösung erscheint (BGHZ 63, 338, 345 ff).
Soweit sie diesen auf die von ihr behauptete arglistige Täuschung stützt, ist er deswegen unbegründet, weil ihre Leistung insbesondere allen an der Täuschung nicht beteiligten Kommanditisten zugute kommt (vgl. hierzu BGHZ 63, 338, 347 f).
- BGH, 14.12.1972 - II ZR 82/70
Anfechtung einer Gesellschaftsbeteiligung wegen arglistiger Täuschung - Zahlung …
Auszug aus BGH, 09.02.1976 - II ZR 65/75
Es wäre vielmehr eine Abschichtungsbilanz aufzustellen; nur soweit sich daraus ein negativer Kapitalanteil der Beklagten ergäbe, müßte sie diesen, äußerstenfalls bis zur Höhe der noch nicht geleisteten Einlage, ausgleichen (siehe dazu das Urt. des erkenn. Sen. v. 14.12.72 - II ZR 82/70 - LM § 132 HGB Nr. 3). - BGH, 27.02.1975 - II ZR 77/73
Vertretung einer Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafter - …
Auszug aus BGH, 09.02.1976 - II ZR 65/75
Dabei genügt es, daß der Kommanditist die außerordentliche Kündigung, soweit der wichtige Grund aus einem Anfechtungstatbestand abgeleitet wird, gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter erklärt, wenn dieser, wie hier nach § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags, ermächtigt ist, mit Wirkung gegenüber allen Gesellschaftern die Beitrittserklärungen neuer Kommanditisten anzunehmen (vgl. Abschn. III b des Urt. des erkenn, Sen. v. 27.2. 75 - II ZR 77/73 = WM 1975, 536).
- BGH, 19.09.1991 - IX ZR 296/90
Getrennte Abtretung von Bürgschaft und Hauptforderung
Danach war der Eintritt der Klägerin mit der Folge rechtswirksam, daß die Verpflichtung zur Zahlung der Kommanditeinlage entstand (vgl. BGHZ 63, 338, 344; BGB , Urt. v. 9. Februar 1976 - II ZR 65/75, WM 1976, 447). - OLG Stuttgart, 09.03.2004 - 6 U 166/03
Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen …
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, insbesondere haftet die Gesellschaft (und damit die übrigen Gesellschafter der Publikumsgesellschaft) nicht für Pflichtverletzungen oder Täuschungshandlungen eines vertretungsberechtigten Mitgesellschafters (BGH NJW 2003, 2821, 2822, 2824; BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1976, 894; OLG München ZIP 2000, 2295; OLGR Karlsruhe 2002, 295, 297; OLGR Stuttgart 2001, 332, 337 mit weit. - OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00
Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und …
Das gilt selbst dann, wenn der täuschende Mitgesellschafter vertretungsberechtigt war (BGHZ 26, 330; BGHZ 63, 338; NJW 73, 1604; NJW 76, 894; OLG Hamm NJW 78, 225; OLG Celle ZIP 99, 1128;… OLG München Entscheidung vom 26.10.2000, 24 U 368/99, aaO;… Soergel, Kommentar zum BGB 12. Aufl. vor § 275 Rn. 334;… Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts § 7 Rn. 53 ff.).
- OLG Koblenz, 05.09.2002 - 5 U 1886/01
Haftung der finanzierenden Bank und Verlust einer Kapitalanlage
Das gilt selbst dann, wenn der täuschende Mitgesellschafter vertretungsberechtigt war (vgl. BGHZ 26, 330; BGHZ 63, 338; NJW 73, 1604; NJW 76, 894; OLG Hamm NJW 78, 225; OLG Celle ZIP 99, 1128;… OLG München aaO.;… Soergel, Kommentar zum BGB 12. Aufl. vor § 275 Rn. 334;… Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts § 7 Rn. 53 ff.). - BGH, 11.12.1978 - II ZR 41/78
Ausscheiden aus einer Gesellschaft im Wege der außerordentlichen Kündigung - …
Allerdings kann, wer durch arglistige Täuschung zum Eintritt in eine solche Gesellschaft bewogen worden ist, im Wege der außerordentlichen Kündigung aus der Gesellschaft ausscheiden (vgl. u.a. BGHZ 63, 338, 345/46 und 69, 160/61; BGH, Urt. v. 9.2.76 - II ZR 65/75 = WM 1976, 447, u. v. 16.2.76 - II ZR 171/74 = WM 1976, 355 unter II 1). - LG Hamburg, 02.12.2009 - 326 O 134/08
Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft: Behandlung von …
Von diesen Grundsätzen ist auch in den Fällen der arglistigen Täuschung keine Ausnahme zu machen (BGH NJW 1976, 894 [894]). - OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 40/02
Finanzierung einer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR durch Bankdarlehen: …
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann jedoch nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, insbesondere haftet die Gesellschaft (und damit die übrigen Gesellschafter der Publikumsgesellschaft) nicht für Pflichtverletzungen oder Täuschungshandlungen eines vertretungsberechtigten Mitgesellschafters (BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1976, 894; OLG München ZIP 2000, 2295; OLGR Stuttgart 2001, 332, 337 mit weit. Nachw.), da ansonsten die Gefahr bestünde, dass das Vermögen der Anlagegesellschaft auf diejenigen der getäuschten Anleger, die die Gesellschaft als erste in Anspruch nehmen, zu Lasten der übrigen Gesellschafter in ungerechtfertigter Weise verteilt würde (OLG München ZIP 2000, 2295, 2302; Annahme der Revision durch Beschluss des II. Zivilsenats des BGH vom 10.12.2001 abgelehnt). - OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 87/02
Finanzierung eines Anlagegeschäfts: Aufklärungspflichten der Bank; …
Rn. 43 a) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, insbesondere haftet die Gesellschaft (und damit die übrigen Gesellschafter der Publikumsgesellschaft) nicht für Pflichtverletzungen oder Täuschungshandlungen eines vertretungsberechtigten Mitgesellschafters (BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1976, 894; OLG München ZIP 2000, 2295; OLGR Stuttgart 2001, 332, 337 mit weit. Nachw.). - OLG Dresden, 28.05.2001 - 8 U 498/01
Aufklärungspflicht der Bank; Immobilienfonds; außerordentliche Kündigung; …
Dies gilt selbst dann, wenn der täuschende Mitgesellschafter vertretungsberechtigt war (vgl. BGHZ 26, 330; BGHZ 63, 338, 347 f; BGH, NJW 1973, 1604; BGH, NJW 1976, 894; OLG Hamm, NJW 1978, 225; OLG Celle, ZIP 1999, 1128, 1131; OLG München, ZIP 2000, 2295, 2302; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692, 697). - OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05
Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Zustandekommen eines Auskunftsvertrages; …
Das Austrittrecht ist an keine Frist gebunden, vielmehr ist der Kommanditist mit Zugang der Erklärung bei den übrigen Gesellschaftern bzw. den vertretungsberechtigten Gesellschaftern aus der KG ausgeschieden (vgl. BGH, NJW 1975, 1700; 1976, 894; OLG Celle, ZIP 1999, 1129). - BFH, 24.06.1986 - VII R 193/82
KG - Haftung des Kommanditisten - Rückzahlungsschuld der KG - Ausscheiden eines …
- OLG Stuttgart, 26.04.2001 - 19 U 237/00
Schadensersatz wegen einer Verfügung der Erblasserin als Vorerbin gegen die …
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