Rechtsprechung
| BGH, 13.06.1994 - II ZR 68/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtliche Bedeutung der Unterbeteiligung an einer Gesellschaft - Auslegung eines Gesellschaftsvertrages in Bezug auf das Verhältnis zwischen dem haupt- und dem unterbeteiligten (stillen) Gesellschafter - Nichtigkeit einer Kündigungsklausel im Gesellschaftsvertrag - ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.06.1994 - II ZR 259/92
Rechtliche Einordnung der Beteiligung eines Dritten an Gesellschaftsanteilen
Auszug aus BGH, 13.06.1994 - II ZR 68/93
Mit einem anderen Unterbeteiligten, auf dessen von einem anderen Senat des Berufungsgerichts entschiedenen Fall die Parteien unter anderem durch Vorlage der ergangenen erst- und zweitinstanzlichen Urteile Bezug genommen haben, sind jedenfalls im Jahr 1983 Verhandlungen im Zusammenhang mit der Erweiterung und Verlängerung der Spielbankkonzession geführt worden; diese werfen, wie der Senat in seinem in jener Sache ergangenen, ebenfalls am 13. Juni 1994 verkündeten Urteil (II ZR 259/92) ausgeführt hat, die Frage auf, ob die Erhöhung der Spielbankabgabe bei gleichzeitiger Ausweitung und Verlängerung der Konzession auch Auswirkungen auf die Dauer des Unterbeteiligungsvertrages haben sollte. - BGH, 06.03.1967 - II ZR 180/65
Streit über die Höhe eines Abfindungsguthabens eines Gesellschafters an einer …
Auszug aus BGH, 13.06.1994 - II ZR 68/93
Ebensowenig kann die Klägerin etwas für sich daraus herleiten, daß außer der Höhe der Unterbeteiligung das Verhältnis genannt ist, zu dem ihr Ehemann - intern - am Kommanditkapital beteiligt gewesen ist; auch dies besagt nichts über ein Auftragsverhältnis zwischen ihrem Rechtsvorgänger bzw. ihr und dem Hauptbeteiligten, sondern erleichtert lediglich die Abrechnung innerhalb der Innengesellschaft (vgl. auch Sen. Urt. v. 6. März 1967 - II ZR 180/65, WM 1967, 685 f.). - BGH, 11.07.1968 - II ZR 179/66
Unterbeteiligung an OHG-Anteil
Auszug aus BGH, 13.06.1994 - II ZR 68/93
Der Senat hat ausgesprochen (BGHZ 50, 316 ff., 321), eine zur Anwendbarkeit des § 723 BGB führende unbestimmte Vertragsdauer liege dann nicht vor, wenn das Ende der vertraglichen Bindung bestimmbar ist. - BGH, 04.11.1976 - II ZR 50/75
Atypischer Unterbeteiligungsvertrag mit Treuhandelementen - Mit Auflagen …
Auszug aus BGH, 13.06.1994 - II ZR 68/93
In seiner Auslegung des Vertrages läßt sich das Berufungsgericht von der Vorstellung leiten, Treuhandverhältnis und Unterbeteiligung seien einander ausschließende, zur Anwendung entweder des Auftrags- oder des Gesellschaftsrechts führende Rechtsinstitute (…vgl. in diesem Sinne auch Wiedemann, Die Übertragung und Vererbung von Mitgliedschaftsrechten bei Handelsgesellschaften, 1965, S. 387;… Ulbrich, Die Unterbeteiligungsgesellschaft an Personengesellschaftsanteilen, 1981, S. 84-86; offengelassen Sen. Urt. v. 4. November 1976 - II ZR 50/75, WM 1977, 525, 527).
- BGH, 10.10.1994 - II ZR 285/93
Informationsrechte des Unterbeteiligten an einem Kommanditanteil
Wie der Senat in seinen Urteilen vom 13. Juni 1994 (II ZR 259/92, WM 1994, 1477 f. [BGH 13.06.1994 - II ZR 259/92] = ZIP 1994, 1180 und II ZR 68/93), die denselben formularmäßig verwendeten Unterbeteiligungsvertrag betreffen, näher ausgeführt hat, handelt es sich bei dem hier abgeschlossenen Unterbeteiligungsvertrag um einen BGB-Gesellschaftsvertrag und nicht um ein auftragsrechtlichen Vorschriften unterstehendes Rechtsverhältnis.
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