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| BGH, 24.09.1959 - II ZR 7/59 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Rechtsmittel
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Papierfundstellen
- BGHZ 30, 330
- MDR 1959, 991
- DB 1959, 1142
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.05.1954 - II ZR 20/53
Selbstmord bei Lebensversicherung
Auszug aus BGH, 24.09.1959 - II ZR 7/59
Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob diese Vorschriften einer sinngemäßen Anwendung auf die Befreiungsversicherungen des Art. 2 § 1 AnVNG zugänglich sind, wie dies Jantz-Zweng (…a.a.O. S. 433) hinsichtlich einzelner Bestimmungen für möglich halten; denn auch nach diesen Vorschriften (§§ 12 und 22 der 1. DVO zum Handwerkerversorgungsgesetz vom 13.7.1939 - RGBl 1, 1255) ist eine nachträgliche Abänderung der Bezugsberechtigung für den Todesfall, wie sie hier vom Ehemann der Klägerin vorgenommen worden ist, nicht nichtig, sondern hat nur zur Folge, daß dann die Verpflichtung zur Teilnahme an der Angestelltenversicherungspflicht wieder wirksam wird (BGHZ 13, 226 [231]).
- BFH, 12.06.1991 - VII R 54/90
Die Pfändung einer privaten Kapitallebensversicherung unterliegt weder den …
Allein dadurch, daß der Gesetzgeber - letztmalig zum 30. Juni 1968 - die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vom Nachweis einer "befreienden" Lebensversicherung abhängig gemacht hat, erlangt die private Kapitallebensversicherung noch keinen sozialversicherungsrechtlichen Charakter (ebenso Landgericht Lübeck, Urteil vom 25. Juli 1983 7 T 17/83, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1984, 61; Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 23. Mai 1969 5 K 1003/68, Versicherungsrecht - VersR - 1969, 2298;… Kilger, Konkursordnung, 15. Aufl., 1987, § 1 Anm. 2 f.;… Maser, Pfändung von Lebensversicherungen, Neue Wirtschafts-Briefe, Fach 19, S. 1089;… Stöber, Forderungspfändung, 9. Aufl., 1990, Tz. 192; vgl. auch Urteil des BGH vom 24. September 1959 II ZR 7/59, KG, VersR 1959, 845; a. A. Amtsgericht Aachen, Beschluß vom 18. August 1959 14 M 541/59, VersR 1959, 893). - BGH, 27.10.1976 - IV ZR 136/75
Einbeziehung einer Lebensversicherung in den Zugewinnausgleich
Dem Versicherungsnehmer ist es auch hier sogar unbenommen, die Lebensversicherung einschließlich der vorgesehenen Begünstigungen in Zukunft abzuändern oder aufzuheben, insbesondere nach § 165 Abs. 1 VVG zu kündigen und nach § 4 Abs. 2 Buchst. a ALB n.F. den Rückkaufwert zu beanspruchen; ein entsprechendes Verbot hätte als ein tiefgehender Eingriff in die Vertragsfreiheit im Gesetz ausdrücklich ausgesprochen werden müssen (BGHZ 30, 330, 333;… BSGE a.a.O. S. 243). - BSG, 13.08.1965 - 1 RA 207/62
Rentenversicherung - Beitragsbefreiung - Befreiungsvoraussetzungen - …
Hätte diese Möglichkeit ausgeschlossen werden sollen, so hätte dies (vgl. zutreffend Urteil des BGH vom 25. September 1959 - BGHZ 30, 330 ff, 33/334) als Eingriff in die Vertragsfreiheit einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedurft.
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