Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1951 - II ZR 70/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,2682
BGH, 10.10.1951 - II ZR 70/50 (https://dejure.org/1951,2682)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1951 - II ZR 70/50 (https://dejure.org/1951,2682)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1951 - II ZR 70/50 (https://dejure.org/1951,2682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,2682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 126/50

    Vermietung von Baugeräten. Umstellung

    Auszug aus BGH, 10.10.1951 - II ZR 70/50
    Dieser Grundgedanke wird, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Mai 1951 - II ZR 126/50 - (BGHZ 2, 192) ausgeführt hat, entscheidend berührt, sobald dem Mieter durch behördlichen Eingriff der Besitz und das Benutzungsrecht an dem gemieteten Baugerät entzogen wird und er dadurch ebenfalls jeden Einfluss auf die Einleitung von Rettungsmassnahmen zur Abwendung auftretender Gefahren im Rahmen des Möglichen verliert.

    Die Grenzen einer solchen Sicherung sind nach Wortlaut und Zweck dieser Vorschrift enger gezogen als bei der Verschuldenshaftung des Mieters, weil insoweit die Schutzwürdigkeit der Interessen des Mieters naturgemäss eine grössere ist und demgemäss auch eine entsprechende Berücksichtigung erforderlich ist (BGHZ 2, 192).

  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

    Auszug aus BGH, 10.10.1951 - II ZR 70/50
    Dabei kann insbesondere nicht übersehen werden, dass es bei einer lebensnahen Betrachtung - und hierin ist auch der verständige Ausgangspunkt für die Handhabung des § 11 EMV während der Kriegszeit zu erblicken - keinen Unterschied machen kann, ob ein gemietetes Baugerät noch vor der Erbeutung durch den Feind zerstört wurde oder bei der Erbeutung unversehrt in seine Hand fiel (BGHZ 2, 176 [181/82]).
  • BGH, 19.01.1952 - II ZR 80/51

    Rechtsmittel

    Auf der gleichen Erwägung beruht der Hinweis in dem Urteil des erkennenden Senats vom 10. Oktober 1951 - II ZR 70/50 -, dass eine Freistellung des Mieters von seiner Haftung aus § 11 EMV nicht in Betracht kommen könne, wenn der behördliche Eingriff eine unmittelbare Folge der vorausgegangenen Dispositionen des Mieters gewesen ist und durch sie selbst ausgelöst worden ist.
  • BGH, 07.03.1956 - V ZR 123/54

    Rechtsmittel

    Es bedarf hier keines Eingehens auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Problem der hypothetischen Verursachung (vgl. BGHZ 2, 336 [338/339]; 8, 288 [295/296]; 10, 6 sowie Urteile vom 21. Juni 1951 - IV ZR 33/50 in JR 1952, 70, vom 10. Oktober 1951 - II ZR 70/50 - und vom 18. Oktober 1951 - III ZR 129/50 in MDR 1952, 214).
  • BGH, 21.12.1951 - II ZR 127/50

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 23. Mai 1951 - II ZR 126/50 - BGHZ 2, 192 [196 ff] bereits auch zu dieser Frage eingehend Stellung genommen und ausgeführt, daß nach dem Wortlaut und nach dem Grundgedanken des § 11 EMV die Barentachädigung kein echter Schadensersatzanspruch ist und deshalb auch nicht der Umstellung im Verhältnis 10: 1 nach § 16 UmstG entzogen ist (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 10.10.1951 - II ZR 70/50).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht