Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1976 - II ZR 71/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch bei Zusammenstoß von zwei Schiffen - Bestimmung der Durchfahrtsbreite bei Begegnung zweier Schiffe - Anforderungen an Überholmanöver bei Unklarheit über benötigte Fahrbahnbreite - Verschulden des Bergfahrers bei Zusammenstoß - Mitverschulden bei ...
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1976, 487
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.04.2009 - II ZR 148/07
Grenzen des temporären Rechtsverlusts eines Aktionärs gemäß § 20 Abs. 7 AktG
Damit haben sie in anstößiger Weise gegen ihre gesellschafterliche Treuepflicht (vgl. dazu BGHZ 103, 184, 194 f.) und darüber hinaus gegen das in § 226 BGB kodifizierte Verbot einer unzulässigen Rechtsausübung zu Lasten der Klägerin zu 1 verstoßen (vgl. zu diesem Aspekt Sen. Urt. v. 16. Februar 1976 - II ZR 71/74, JZ 1976, 561 f.). - OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21
Schadensersatz aus einem Schiffsunfall auf dem Rhein
Aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht der Schiffsführer folgt, dass sie vor allem gehalten sind, gegenseitige Beschädigungen der Fahrzeuge zu vermeiden (BGH, Urteil vom 22.01.1976 - II ZR 71/74 -, VersR 1976, 487). - OLG Köln, 20.03.2018 - 3 U 209/13
Havarie der "Waldhof"
Dabei hat der Bergfahrer in eigener Verantwortung zu prüfen, welchen Raum der Talfahrer benötigt und hat, wenn er das nicht mit Sicherheit feststellen kann, pflichtgemäß so weit wie möglich Platz zu machen (BGH, Urt. v. 22.01.1976 - II ZR 71/74 - VersR 1976, 487;… Bemm/v. Waldstein a.a.O. § 6.04 Rn. 13). - AG Duisburg-Ruhrort, 25.05.2023 - 5 C 13/21 Wenn das nicht mit Sicherheit festgestellt werden könne, habe sie so weit wie möglich Platz zu machen (BGH, VersR 1976, 487).
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