Rechtsprechung
| BGH, 01.07.1968 - II ZR 77/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Vorliegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.06.1965 - II ZR 6/63
Zustimmungspflicht zur Vertragsänderung aufgrund gesellschaftlicher Treuepflicht
Auszug aus BGH, 01.07.1968 - II ZR 77/66
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann eine solche Zustimmungspflicht nur in besonderen Ausnahmefällen angenommen werden, und zwar im wesentlichen nur dann, wenn für eine verständige Weiterverfolgung des Gesellschaftszwecks eine Anpassung an veränderte Verhältnisse dringend geboten ist (BGHZ 44, 40, 41 [BGH 10.06.1965 - II ZR 6/63] m.w.N.).
- BGH, 12.11.1970 - II ZR 16/70
Anforderungen an die Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen - Umfang der …
Wegen des Sachverhalts wird auf die Urteile des Senats II ZR 77/66 vom 1. Juli 1968 und II ZR 92/67 vom 11. Juli 1968 (letzteres veröffentlicht in WM 1968, 1245) verwiesen.Den Darlegungen des Senats im Urteil vom 1. Juli 1968 - II ZR 77/66 - folgend hat das Berufungsgericht verneint, daß der Kläger unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der gesellschaftlichen Treupflicht gehalten gewesen wäre, einer Änderung des Teilungsabkommens zuzustimmen, und ebenso, daß sich die Geschäftsgrundlage wesentlich verändert und der Kläger wenigstens deshalb einen Teil der Kosten zu tragen habe.
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