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| BGH, 19.01.1952 - II ZR 80/51 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.05.1951 - II ZR 126/50
Vermietung von Baugeräten. Umstellung
Auszug aus BGH, 19.01.1952 - II ZR 80/51
Wenn auch der Eingriff der OT in den Sägewerksbetrieb der Beklagten den Bestand des zwischen den Parteien abgeschlossenen Mietvertrages nicht berührt hat, so kann doch, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Mai 1951 - II ZR 126/50 - (BGHZ 2, 192) hervorgehoben hat, dadurch gleichwohl die Möglichkeit einer Anwendung des § 11 EMV entscheidend beeinflusst worden sein.Aber auch selbst dann, wenn ein freiwillig abgeschlossenes Untermietverhältnis zwischen der Beklagten und der OT nicht vorgelegen haben sollte, könnte im vorliegenden Fall eine Anwendung der im BGHZ 2, 192 ausgesprochenen Grundsätze unter Umständen nicht in Betracht kommen.
Bei dieser Nachprüfung ist zu berücksichtigen, dass der Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Barentschädigung gemäss § 11 EMV im Verhältnis 10 : 1 umzustellen ist (BGHZ 2, 192 [194], und dass angesichts der heute nach dem Zusammenbruch und nach der Währungsreform gegebenen Verhältnisse demgemäss nur bei Vorliegen ganz besonderer Billigkeitserwägungen die Verpflichtung des Mieters zur Leistung von Naturalersatz als zumutbar angesehen werden kann.
- BGH, 10.10.1951 - II ZR 70/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.01.1952 - II ZR 80/51
Auf der gleichen Erwägung beruht der Hinweis in dem Urteil des erkennenden Senats vom 10. Oktober 1951 - II ZR 70/50 -, dass eine Freistellung des Mieters von seiner Haftung aus § 11 EMV nicht in Betracht kommen könne, wenn der behördliche Eingriff eine unmittelbare Folge der vorausgegangenen Dispositionen des Mieters gewesen ist und durch sie selbst ausgelöst worden ist. - BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50
Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung
Auszug aus BGH, 19.01.1952 - II ZR 80/51
Gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die gemieteten Geräte beim Vormarsch der russischen Truppen während des Sommers 1944 im Sinne des § 11 EMV untergegangen sind, bestehen keine rechtlichen Bedenken (BGHZ 2, 176).
- BGH, 02.04.1952 - II ZR 213/51
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. zuletzt Urteil vom 19.1.1952 - II ZR 80/51 -), daß die Haftung des Mieters aus § 11 EMV nicht in jedem Fall verneint werden kann, wenn ihm vor dem Untergang des gemieteten Baugeräts die tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf das Gerät ganz allgemein entzogen worden ist. - BGH, 02.04.1952 - II ZR 190/51
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. zuletzt Urteil vom 19.1.1952 - II ZR 80/51), dass die Haftung des Mieters aus § 11 EMV nicht in Jedem Fall verneint werden kann, wenn ihm vor dem Untergang des gemieteten Baugeräts die tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf das Gerät ganz allgemein entzogen worden ist. - BGH, 19.01.1952 - II ZR 199/51
Rechtsmittel
Bei der rechtlichen Würdigung des neuen Vortrags der Beklagten wird das Berufungsgericht neben den Ausführungen des erkennenden Senats in BGHZ 2, 192 auch die Gesichtspunkte einer etwaigen Einschränkung dieser Grundsätze zu berücksichtigen haben, wie sie in besonders gelagerten Fällen nach den Darlegungen des erkennenden Senats im Urteil vom 19. Januar 1952 - II ZR 80/51 - in Betracht kommen können.
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