Rechtsprechung
| BGH, 15.12.1969 - II ZR 82/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Erreichung des vereinbarten Zwecks - Gestaltung der Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Auflösung eines Gemeinschaftsverlages - Aufrechnung mit Gegenforderungen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Auskunfts- und Kontrollrechte, Darlegungs- und Beweislast, Einschränkung, Einsichtsrechte, Informationsrechte
Papierfundstellen
- MDR 1970, 307
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52
Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage
Auszug aus BGH, 15.12.1969 - II ZR 82/68
Eine Einschränkung des Einsichtsrechts kann sich jedoch aus dem Zweck, dem dieses Recht zu dienen bestimmt ist, ergeben (BGHZ 25, 115, 120) [BGH 08.07.1957 - II ZR 54/56] oder nach Treu und Glauben geboten sein (RGZ 148, 278, 281; BGHZ 10, 385, 387 [BGH 28.10.1953 - II ZR 149/52]; BGB-RGRK § 716 Anm. 5).Offenburg sein, in dessen Bezirk der Gemeinschaftsverlag seine Geschäfte betrieben hat, einen Buchsachverständigen in entsprechender Anwendung des § 145 FGG zu ernennen, sofern sich die Parteien auf einen solchen nicht einigen sollten (vgl. BGHZ 10, 385, 389 [BGH 28.10.1953 - II ZR 149/52]; OLG Dresden Seuff. Arch. Bd, 72 Nr. 17).
Über diesen Antrag kann schon deshalb nicht entschieden werden, weil die Einsicht in die Kundenkarteiblätter noch aussteht und sich hiernach die Einnahmen des Gemeinschaftsverlages noch ändern können (BGHZ 10, 385, 386) [BGH 28.10.1953 - II ZR 149/52].
- BGH, 08.07.1957 - II ZR 54/56
Einsichtsrecht des Kommanditisten
Auszug aus BGH, 15.12.1969 - II ZR 82/68
Eine Einschränkung des Einsichtsrechts kann sich jedoch aus dem Zweck, dem dieses Recht zu dienen bestimmt ist, ergeben (BGHZ 25, 115, 120) [BGH 08.07.1957 - II ZR 54/56] oder nach Treu und Glauben geboten sein (RGZ 148, 278, 281; BGHZ 10, 385, 387 [BGH 28.10.1953 - II ZR 149/52]; BGB-RGRK § 716 Anm. 5).Dabei ist es Sache der Gesellschaft oder des geschäftsführenden Gesellschafters die Gründe darzutun und zu beweisen, die eine Einschränkung des Einsichtsrechts notwendig erscheinen lassen (BGHZ 25, 115, 120) [BGH 08.07.1957 - II ZR 54/56].
- RG, 16.07.1935 - II 379/34
1. Wie verhalten sich die aus § 713 BGB. gegenüber der Gesamtheit der übrigen …
Auszug aus BGH, 15.12.1969 - II ZR 82/68
Vielmehr bleibt es bis zur Beendigung der Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens bestehen (RGZ 148, 278, 280).Eine Einschränkung des Einsichtsrechts kann sich jedoch aus dem Zweck, dem dieses Recht zu dienen bestimmt ist, ergeben (BGHZ 25, 115, 120) [BGH 08.07.1957 - II ZR 54/56] oder nach Treu und Glauben geboten sein (RGZ 148, 278, 281; BGHZ 10, 385, 387 [BGH 28.10.1953 - II ZR 149/52]; BGB-RGRK § 716 Anm. 5).
- BGH, 07.01.1963 - VII ZR 149/61
Herausgabe von Schmiergeldern
Auszug aus BGH, 15.12.1969 - II ZR 82/68
Auch trifft es zu, daß der Herausgabeanspruch nach § 667 BGB grundsätzlich alle für den Geschäftsführer persönlich bestimmten Vorteile umfaßt, die diesem aus einem mit der Geschäftsführung in innerem Zusammenhang stehenden Grunde zugeflossen sind, sofern die Besorgnis besteht, der Geschäftsführer könnte durch sie veranlaßt sein oder werden, die Interessen des Geschäftsherrn nicht nach jeder Richtung auf das Gewissenhafteste zu berücksichtigen (RGZ 99, 31, 33; 154, 309, 314; BGHZ 39, 1, 2 [BGH 07.01.1963 - VII ZR 149/61]; BGH BB 1966, 99). - BGH, 28.10.1965 - VII ZR 290/63
Rückzahlung eines Darlehens - Feststellung einer Tarifunterschreitung
Auszug aus BGH, 15.12.1969 - II ZR 82/68
Auch trifft es zu, daß der Herausgabeanspruch nach § 667 BGB grundsätzlich alle für den Geschäftsführer persönlich bestimmten Vorteile umfaßt, die diesem aus einem mit der Geschäftsführung in innerem Zusammenhang stehenden Grunde zugeflossen sind, sofern die Besorgnis besteht, der Geschäftsführer könnte durch sie veranlaßt sein oder werden, die Interessen des Geschäftsherrn nicht nach jeder Richtung auf das Gewissenhafteste zu berücksichtigen (RGZ 99, 31, 33; 154, 309, 314; BGHZ 39, 1, 2 [BGH 07.01.1963 - VII ZR 149/61]; BGH BB 1966, 99). - RG, 27.04.1920 - III 411/19
Fallen sog. Schmiergelder unter die Herausgabepflicht der §§ 667, 675 BGB.?
Auszug aus BGH, 15.12.1969 - II ZR 82/68
Auch trifft es zu, daß der Herausgabeanspruch nach § 667 BGB grundsätzlich alle für den Geschäftsführer persönlich bestimmten Vorteile umfaßt, die diesem aus einem mit der Geschäftsführung in innerem Zusammenhang stehenden Grunde zugeflossen sind, sofern die Besorgnis besteht, der Geschäftsführer könnte durch sie veranlaßt sein oder werden, die Interessen des Geschäftsherrn nicht nach jeder Richtung auf das Gewissenhafteste zu berücksichtigen (RGZ 99, 31, 33; 154, 309, 314; BGHZ 39, 1, 2 [BGH 07.01.1963 - VII ZR 149/61]; BGH BB 1966, 99). - RG, 25.10.1921 - II 139/21
Gesellschaft; Büchereinsicht
Auszug aus BGH, 15.12.1969 - II ZR 82/68
Besitzt die Gesellschaft keine schriftlichen Unterlagen über die von ihr getätigten Geschäfte, befinden sich solche aber in den Geschäftsbüchern und Papieren des geschäftsführenden Gesellschafters, so können die Rechte aus § 716 Abs. 1 BGB unmittelbar gegen diesen geltend gemacht werden (RGZ 103, 71, 73; BGH BB 1962, 899). - RG, 16.03.1937 - III 195/36
1. Sind Stücklizenzen, die ein Angestellter aus einer von ihm gemachten freien …
Auszug aus BGH, 15.12.1969 - II ZR 82/68
Auch trifft es zu, daß der Herausgabeanspruch nach § 667 BGB grundsätzlich alle für den Geschäftsführer persönlich bestimmten Vorteile umfaßt, die diesem aus einem mit der Geschäftsführung in innerem Zusammenhang stehenden Grunde zugeflossen sind, sofern die Besorgnis besteht, der Geschäftsführer könnte durch sie veranlaßt sein oder werden, die Interessen des Geschäftsherrn nicht nach jeder Richtung auf das Gewissenhafteste zu berücksichtigen (RGZ 99, 31, 33; 154, 309, 314; BGHZ 39, 1, 2 [BGH 07.01.1963 - VII ZR 149/61]; BGH BB 1966, 99).
- BGH, 10.07.1975 - II ZR 154/72
OHG zwischen Ehegatten in Gütergemeinschaft
Dafür, daß der Kläger das Recht auf Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen mißbrauchen, insbesondere die gewonnenen Kenntnisse für eigene Wettbewerbszwecke ausnutzen oder sie in sonstiger Weise zum Schaden des Unternehmens verwenden werde - was zu einer Beschränkung oder zum Ausschluß des Vorlegungsanspruchs nach Treu und Glauben führen könnte (BGHZ 10, 385, 387; Urt. v. 15.12.69 - II ZR 82/68, LM VerlG § 6 Nr. 1 Abschn. III Bl. 2) -, hat die Beklagte nichts dargetan. - BGH, 11.10.1982 - II ZR 125/81
Anspruch gegen Firma auf Rechnungslegung und Auskunft zur Feststellung eines …
Die Beklagte wendet sich aber mit Erfolg dagegen, daß das Berufungsgericht nicht zum Ausdruck gebracht hat, daß der zu beauftragende Sachverständige für beide Teile vertrauenswürdig sein maß und vom Registergericht in entsprechender Anwendung des § 145 FGG zu ernennen ist, falls die Parteien sich auf einen solchen nicht einigen (vgl. Sen. Urt. v. 15.12.1969 - II ZR 82/68, MDR 1970, 307, 308).
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