Rechtsprechung
| BGH, 18.06.1979 - II ZR 84/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragliche Beziehungen zwischen dem Zahlungspflichtigen und der Gläubigerbank beim Lastschriftverfahren - Einzug einer Forderung im Einzugsermächtigungsverfahren - Widerspruch des Schuldners im Einzugsermächtigungsverfahren - Erteilung einer Einzugsermächtigung - ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.06.1977 - II ZR 169/75
Bereicherung im Lastschriftverfahren
Auszug aus BGH, 18.06.1979 - II ZR 84/78
Unmittelbare vertragliche Beziehungen, aus denen die Klägerin einen solchen Anspruch herleiten könnte, entstehen beim Lastschriftverfahren zwischen dem Zahlungspflichtigen (Schuldner) und dem Kreditinstitut des Zahlungsempfängers (erste Inkassostelle, Gläubigerbank) nicht (vgl. BGHZ 69, 186, 187) [BGH 20.06.1977 - II ZR 169/75].
- BGH, 27.11.1984 - II ZR 294/83
Widerspruch gegen nicht gedeckte Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren
Die Frage, ob ein Schuldner, der der Belastung seines Kontos mit Lastschriftbeträgen widerspricht, seine Widerspruchsmöglichkeit mißbräuchlich ausnutzt und dadurch in sittenwidriger Weise das Insolvenzrisiko des Gläubigers der Gläubigerbank zuschiebt, hängt nach der Rechtsprechung des Senats vom Zweck ab, den der Widerspruch im Einzugsermächtigungsverfahren zu erfüllen hat (vgl. BGHZ 74, 300 und die Sen.Urt. v. 18.6.1978 - II ZR 84/78 und 160/78, WM 1979, 830 und 831): Der Inhaber eines Kontos, der von seiner Bank wegen einer Lastschrift belastet worden ist, soll sich vor einem Mißbrauch des Verfahrens durch den Auftraggeber schützen können.
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