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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1952 - II ZR 87/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,387
BGH, 13.02.1952 - II ZR 87/51 (https://dejure.org/1952,387)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1952 - II ZR 87/51 (https://dejure.org/1952,387)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1952 - II ZR 87/51 (https://dejure.org/1952,387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 124
  • NJW 1952, 505
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 05.11.1948 - I ZS 45/48
    Auszug aus BGH, 13.02.1952 - II ZR 87/51
    Da er, wie die Beklagte vorgetragen hat, alsbald nach dem Einrücken der Amerikaner in Neuss beschlagnahmt wurde, kann die Frage, ob sich die Beziehungen Deutschlands zu den Siegermächten in der Zeit nach der Kapitulation nach der Haager Landkriegs-Ordnung richteten, ebenso dahingestellt bleiben wie in OGHZ 1, 272.

    Für die Zeit der Kampfhandlungen und des Bestandes einer völkerrechtlich anerkannten deutschen Regierungsgewalt ist die Anwendbarkeit der Haager Landkriegsordnung zu bejahen (OGHZ 1, 272 [275]).

  • BGH, 15.02.1955 - I ZR 108/53

    Beweislast für Rechtsmängel

    Eine solche Beschlagnahme geschah nicht zu Eigentum, sondern lediglich zur Benutzung, da diese Kraftfahrzeuge grundsätzlich bei Friedensschluss an die Eigentümer zurückzugeben waren (BGHZ 5, 124 [126], Urteil des IV. Zivilsenats vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 90/50 - LM Art. 3 AHKG 13 Nr. 2, vgl. auch Rechtsgutachten des Nordbad.-Württ. Justizministeriums NJW 1948, 138; Ernst DÖV 1951, 154 und die dort angeführten Fundstellen, Raiser SJZ 1948 S. 762 ff).
  • BGH, 11.07.1968 - III ZR 33/66

    Rechtliches Interesse für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage sei schon aus …

    Damals hatten die Besatzungsmächte kraft Kriegs- bzw. Besatzungsrechtes diese Gebiete zu Truppenübungsflächen erklärt, ohne daß ein Anspruch auf Entschädigung entstand, weil Maßnahmen ausländischer Hoheitskräfte keine Enteignung sind und keine Enteignungsansprüche auslösen (BGHZ 5, 124; 11, 43 [BGH 05.11.1953 - IV ZR 95/53]; 12, 52 [BGH 19.12.1953 - II ZR 27/53]; 13, 145) [BGH 26.04.1954 - III ZR 6/53].
  • BGH, 23.06.1956 - IV ZR 20/56

    Rechtsmittel

    Ob eine solche Beschlagnahme jedenfalls dann eine Enteignung des beschlagnahmten Gegenstandes bedeutet, wenn diese Wirkung durch die beschlagnahmende Macht beabsichtigt war, (so KG in JR 1949 S. 48), oder ob sie die privatrechtlichen Eigentumsverhältnisse grundsätzlich unberührt läßt, (so BGHZ 5, 124; 16, 307 [BGH 15.02.1955 - I ZR 86/53][311] u. OLG Gera, Verk. Rechtssammlung 1, 102) kann hier offen bleiben.
  • BGH, 11.07.1956 - IV ZR 79/56

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, konnten private Kraftfahrzeuge von der Besatzungsmacht nach Art. 53 Abs. 2 HLKO nicht zu Eigentum, sondern nur zur Benutzung in Beschlag genommen werden (BGHZ 5, 124 [126]; L-M Nr. 2 zu Art. 3 AHKG 13; BGHZ 16, 307 [311]).
  • BGH, 01.03.1955 - I ZR 85/53

    Rechtsmittel

    Eine solche Beschlagnahme geschah aber nicht zu Eigentum, sondern lediglich zur Benutzung, da die Beförderungsmittel grundsätzlich bei Friedensschluss an die Eigentümer zurückgegeben werden mussten (BGHZ 5, 124 [126]).
  • BGH, 18.12.1959 - I ZR 127/58

    Rechtsmittel

    Nach den vom Bundesgerichtshof in verschiedenen Entscheidungen (vgl. BGHZ 3, 193; 5, 71 [BGH 07.02.1952 - IV ZR 67/50] ; 5, 126) [BGH 13.02.1952 - II ZR 87/51] zur Auslegung des Artikels V Nr. 9 c 2 entwickelten Rechtsgrundsätzen lassen sich gegen die Rechtswirksamkeit der in den Verträgen der Parteien vereinbarten Wettbewerbsklauseln unter dekartellierungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Bedenken erheben.
  • BGH, 14.11.1956 - IV ZR 136/56

    Rechtsmittel

    Auch der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Anwendung der Haager Landkriegsordnung (HLKO), insbesondere auch für Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie bejaht (vgl. insbes. BGHZ 5, 124 ff [126]; LM Nr. 2 und 4 zu Art. 3 AHKG Nr. 13).
  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 220/56

    Rechtsmittel

    Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn die Tat bei Berücksichtigung aller Umstände, die erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden und deshalb vom Gesetz für den Spielraum des ordentlichen Strafermessens schon bedachten Fälle an Strafwürdigkeit so übertrifft, daß der ordentliche Strafrahmen zur Sühne nicht ausreicht (BGH 5, 124, 130) Hierbei sind sämtliche Umstände abzuwägen, die für die Beurteilung von Tat und Täter von Bedeutung sind.
  • BGH, 11.03.1954 - 4 StR 53/53

    Rechtsmittel

    Was insoweit für die Zeit der Kampfhandlungen und des Bestehens einer völkerrechtlich anerkannten deutschen Regierungsgewalt zu gelten hat (vgl. BGHZ 5, 124, 126), kann hier auf sich beruhen, weil die hier in Betracht kommende Beschlagnahme offenbar erst später (Ende 1945 oder Anfang 1946) erfolgt ist.
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