Rechtsprechung
| BGH, 27.10.1960 - II ZR 89/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vermittung von Versicherungen - Einlösen eines Wechsels - Zahlungsverpflichtung auf Grund der Rückwirkung einer Stundung
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 04.10.1983 - VII R 143/82
Unterhaltsanspruch - Steuergläubiger - Aufrechnung
Insbesondere sind im wesentlichen die Vorschriften der §§ 1279 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - (betreffend die Verpfändung von Forderungen) entsprechend heranzuziehen (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 27. Oktober 1960 II ZR 89/59, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1961, 25, 26;… Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar, herausgegeben von Mitgliedern des Bundesgerichtshofes - BGB-RGRK -, zu § 398 Rdnr. 136). - BGH, 25.06.1987 - VII ZR 214/86
Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche nach Abschluß eines …
Vielmehr besteht grundsätzlich das alte Rechtsverhältnis unverändert fort, sofern von den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wurde (Senatsurteile BGHZ 52, 39, 46 und vom 4. Oktober 1965 - VII ZR 185/63 = WM 1966, 13, 15/16; BGH NJW 1972, 157, 158; BGH, Urt. v. 27. Oktober 1960 - II ZR 89/59 = WM 1961, 25, 27). - BFH, 13.10.1983 - VII R 146/82
Lohnsteuererstattungsanspruch - Forderung einer Bundesbehörde - Landesarbeitsamt …
Insbesondere sind im wesentlichen die Vorschriften der §§ 1279 f. BGB (betreffend die Verpfändung von Forderungen) entsprechend heranzuziehen (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 27. Oktober 1960 II ZR 89/59, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1961, 25, 26;… Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar, herausgegeben von Mitgliedern des Bundesgerichtshofes - BGB-RGRK - zu § 398 Rdnr. 136). - BFH, 20.12.1983 - VII R 147/82 Insbesondere sind im wesentlichen die Vorschriften der §§ 1279 ff. BGB entsprechend heranzuziehen (vgl. BGH-Urteil vom 27.10.1960 II ZR 89/59).3.
- BFH, 19.01.1984 - VII R 148/82 Insbesondere sind im wesentlichen die Vorschriften der §§ 1279 ff. BGB entsprechend heranzuziehen (vgl. BGH-Urteil vom 27.10.1960 II ZR 89/59).3.
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