Rechtsprechung
| BGH, 30.06.1955 - II ZR 95/54 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 18, 61
- NJW 1955, 1357
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- RG, 20.03.1936 - III 184/35
1. Können die Parteien Entscheidung ohne mündliche Verhandlung unter dem …
Auszug aus BGH, 30.06.1955 - II ZR 95/54
In diesem Zusammenhang ist zunächst davon auszugehen, daß bedingte Einverständniserklärungen nach § 128 Abs. 2 ZPO nicht zulässig sind (RGZ 151, 193).
- BGH, 19.03.1992 - I ZR 122/90
Pajero - Verleiten zum Vertragsbruch; Erstbegehungsgefahr
Unbenommen bleibt es in einem solchen Fall, Verfahrensrügen dahin zu erheben, das Berufungsgericht habe die Grenzen seines Ermessens zum Erlaß einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren überschritten (vgl. hierzu BGHZ 17, 118, 120; BGHZ 18, 61 f. [BGH 30.06.1955 - II ZR 95/54]) oder einen dem Akteninhalt nicht zu entnehmenden Streitstoff seiner Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugrunde gelegt. - OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2026 - 6 N 73.26
Elternbeiträge, Bestandskraft, Rücknahme, Ermessen, Ermessensreduzierung "auf …
(vgl- BGH, Urteil vom 30. Juni 1955 - II ZR 95/54 -, BGHZ 18, 61 ff., juris Rn. 6).Etwas anderes käme allenfalls dann in Betracht, wenn das erklärte Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung inhaltlich auf eine bestimmte richterliche Besetzung beschränkt gewesen wäre (vgl. zur Parallelvorschrift in § 128 Abs. 2 ZPO: BGH, Urteil vom 30. Juni 1955 - II ZR 95/54 -, BGHZ 18, 61 ff., juris Rn. 6).
- OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18
Verjährung beginnt mit Übergang des Vertrags in ein Abrechnungsverhältnis!
1.1 Zutreffend ist zwar, dass bedingte Einverständniserklärungen nach § 128 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht zulässig sind (so bereits: RG, Urteil vom 20.03.1936, III 184/35, RGZ 151, 193 ff., 195, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 30.06.1955, II ZR 95/54, BGHZ 18, 61 ff., zitiert nach juris, Tz. 5;… BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand 01.03.2020, Rz. 25 zu § 128;… Münchener Kommentar zur ZPO, Fritsche, 5. Aufl. 2016, Rz. 30 zu § 128).
- BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/81
Erlaß eines Urteils; Keine mündliche Verhandlung; Fehlendes Einverständnis; …
Aufl 1977, S. 768; Burchardt, Das Verfahren ohne mündliche Verhandlung, 197A" 3.1h2f; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl, @ 128 Anm J II f 2; Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl 1981, @ 128, Anm IEE2e; Zeihe, SGb 1979, #29 f; BGHZ 18, 61 und 31,. - BGH, 12.06.1970 - V ZR 133/66
Urteil im Wege der schriftlichen Entscheidung trotz Widerruf eines …
Nach in Rechtsprechung und Schrifttum wohl einhelliger Auffassung sind Einverständniserklärungen nach § 128 Abs. 2 ZPO bedingungsfeindlich (BGHZ 18, 61 [BGH 30.06.1955 - II ZR 95/54]; RGZ 151, 193;… Stein/Jonas/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 128 IX 2). - BGH, 09.01.1961 - III ZR 174/59
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkündung eines Urteils im …
Der Bundesgerichtshof hat keinen absoluten Revisionsgrund in zwei Fällen - BGHZ 17, 118 und 18, 61 - angenommen, in denen es an einer wirksamen Erklärung i.S. des § 128 Abs. 2 ZPO gefehlt hatte; im ersten Fall war wegen unmittelbar vorangegangener mündlicher Verhandlung die schriftliche Entscheidung unzulässig, im anderen war die Erklärung der Parteien auf die Entscheidung des Einzelrichters beschränkt und deckte deshalb nicht das Urteil des oberlandesgerichtlichen Senates. - BGH, 29.10.1958 - V ZR 158/57
Schriftliches Verfahren
Die Revision meint noch unter Bezugnahme auf BGHZ 18, 61, das angefochtene Urteil müsse allein schon auf Grund der unterlassenen mündlichen Verhandlung aufgehoben werden, weil hierdurch das Gespräch der Parteien mit dem Gericht unterbrochen worden sei. - BGH, 23.01.1976 - V ZR 76/74
Zahlung eines Erbbauzinses - Anpassung eines Erbbauzinses an veränderte …
Vielmehr handelt es sich um einen typischen Anwendungsfall des § 128 Abs. 2 ZPO; denn die Vorschrift soll gerade für die Fälle, in denen das mündliche Verfahren eine bloße Formsache darstellt, wenn z.B. für die abschließende Entscheidung nur noch die Erteilung einer Auskunft oder die Vorlage einer bestimmten Urkunde erforderlich ist, eine Vereinfachung und Abkürzung des Verfahrens ermöglichen (BGHZ 18, 61, 62). - BAG, 06.08.1975 - 5 AZR 343/74
Arbeitsgerichtsverfahren: Einverständnis mit schriftlicher Entscheidung des …
Ein Endurteil darf im Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO nur ergehen, wenn die Parteien zuvor ohne Einschränkungen und unzweideutig erklärt haben, sie hielten den Prozeß nach Lage der Sache auch ohne mündlichen Sachvortrag für entscheidungsreif (vgl. BGHZ 18, 61 " LH Ur. 7 zu § 128 ZPO; BGH LM Er. 8 zu § 128 ZPO). - BGH, 21.10.1965 - III ZR 189/64
Zeitpunkt der Präklusionswirkung des § 323 Abs. 2 Zivilprozessrecht (ZPO) - Ein …
Allerdings soll das schriftliche Verfahren, das nach Sinn und Zweck des § 128 Abs. 2 ZPO auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben muß, nur in bestimmten Fällen, in denen das Verfahren eine bloße Formsache darstellt, wenn z.B. für die abschließende Entscheidung nur noch die Erteilung einer bestimmten Auskunft oder die Vorlage einer bestimmten Urkunde erforderlich ist, eine Vereinfachung und Abkürzung des Verfahrens ermöglichen (BGHZ 18, 61 [BGH 30.06.1955 - II ZR 95/54];… Urt. v. 14. November 1963 III ZR 144/61 S. 13, insoweit in NJW 1964, 405 and MDR 1964, 123 nicht veröffentlicht). - BGH, 22.05.1963 - V ZR 64/61
Rechtsmittel
- BGH, 24.01.1956 - VI ZR 331/54
Rechtsmittel
- BGH, 07.12.1955 - IV ZR 165/55
Rechtsmittel
- BGH, 21.06.1956 - II ZR 62/56
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- BGH, 02.06.1960 - II ZR 227/58
Auswirkungen des Verfahrens nach § 128 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) auf den …
- BGH, 14.04.1958 - III ZR 186/56
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- BGH, 26.01.1960 - VI ZR 8/59
Rechtsmittel
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