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| BGH, 18.06.1973 - II ZR 99/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustimmung zur Löschung einer Hypothek - Begründung einer Ehegatteninnengesellschaft trotz Gütertrennung - Auflösung der Innengesellschaft - Abfindungsanspruch des nicht dinglich berechtigten Gesellschafters - Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1960 - II ZR 188/58
Voraussetzungen für die Begründung einer Innengesellschaft - Gemeinschaftliche …
Auszug aus BGH, 18.06.1973 - II ZR 99/70
In Fällen dieser Art steht dem ausscheidenden, nicht dinglich berechtigten Gesellschafter an den der Gesellschaft dienenden Vermögenswerten nur ein Abfindungsanspruch in Form einer Geldzahlung in Höhe des Wertes seiner Beteiligung zu (vgl. BGH WM 60, 1121). - RG, 22.01.1921 - V 420/20
Eigentümergrundschuld; Grundbuchberichtigung
Auszug aus BGH, 18.06.1973 - II ZR 99/70
Das Berufungsgericht hat deshalb zu Recht angenommen, daß der Kläger nach § 894 BGB die Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs (Umschreibung auf seinen Namen) oder auch unmittelbar die Einwilligung zur Löschung der Hypothek verlangen kann (RGZ 101, 231, 234).
- BGH, 02.05.1983 - II ZR 148/82
Klage der Söhne des Erblassers gegen die Partnerin der nichtehelichen …
Bei Auflösung einer Innengesellschaft braucht der Vermögensinhaber den anderen Beteiligten in der Regel nur in Geld abzufinden (vgl. die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 14.7.1960 - II ZR 188/58 = WM 1960, 1121 unter III; vom 8.3.1966 - V ZR 32/64 = WM 1966, 639 unter II 2; vom 18.6.1973 - II ZR 99/70 = WM 1973, 1242, 1243 rechts).
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