Rechtsprechung
| OLG Köln, 15.05.2017 - II-10 WF 60/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 1
Berücksichtigung der Kosten einer von mehreren Personen mit jeweils eigenem Einkommen bewohnten Wohnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der Kosten einer von mehreren Personen mit jeweils eigenem Einkommen bewohnten Wohnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eschweiler, 03.03.2017 - 12 F 176/16
- OLG Köln, 15.05.2017 - II-10 WF 60/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 1099
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- LAG Düsseldorf, 18.03.2008 - 3 Ta 93/08
Kosten allgemeiner Lebenshaltung und Kfz-Kosten bei der Berechnung der …
Auszug aus OLG Köln, 15.05.2017 - 10 WF 60/17
Für diesen Fall erscheint dem Senat die quotale Aufteilung der Wohn- und Heizungskosten (insgesamt monatlich 870, 00 EUR + 126, 00 EUR = 996, 00 EUR) nach dem Verhältnis der Nettoeinkünfte (925 zu 2.569) als angemessen (ebenso LAG Düsseldorf, Beschl. v. 18.03.2008 - 3 Ta 93/08, unveröffentlicht; LAG Köln, Beschl. v. 23.11.2010 - 1 Ta 304/10, unveröffentlicht; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.05.2011 - 1 Ta 72 b/11, unveröffentlicht). - OLG Köln, 17.02.2003 - 14 WF 22/03
Zulässigkeit der Mitheranziehung von Einkünften einer am Verfahren nicht …
Auszug aus OLG Köln, 15.05.2017 - 10 WF 60/17
Ihre Berücksichtigung nach der Anzahl der Mitbewohner, wie vom Amtsgericht vorgenommen, ist insoweit ein üblicher und regelmäßig angemessener Verteilungsmaßstab (…Münchener Kommentar-Wache, ZPO, 5. Aufl. (2016), § 115, Rn. 40; OLG Köln, Beschl. v. 17.02.2003 - 14 WF 22/03, FamRZ 2003, 1394). - LAG Köln, 23.11.2010 - 1 Ta 304/10
Berücksichtigung anteiliger Kosten für Unterkunft und Heizung bei der …
Auszug aus OLG Köln, 15.05.2017 - 10 WF 60/17
Für diesen Fall erscheint dem Senat die quotale Aufteilung der Wohn- und Heizungskosten (insgesamt monatlich 870, 00 EUR + 126, 00 EUR = 996, 00 EUR) nach dem Verhältnis der Nettoeinkünfte (925 zu 2.569) als angemessen (ebenso LAG Düsseldorf, Beschl. v. 18.03.2008 - 3 Ta 93/08, unveröffentlicht; LAG Köln, Beschl. v. 23.11.2010 - 1 Ta 304/10, unveröffentlicht; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.05.2011 - 1 Ta 72 b/11, unveröffentlicht). - LAG Nürnberg, 08.01.2015 - 4 Ta 121/14
Prozesskostenhilfe - Ehegatte - Wohnkosten - Prozesskostenvorschuss
Auszug aus OLG Köln, 15.05.2017 - 10 WF 60/17
Eine solche Aufteilung der Wohnkosten trägt dem Grundgedanken Rechnung, dass beide unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeiten zur Tragung der Lebenshaltungskosten beitragen (vgl. LAG Nürnberg, Beschl. v. 08.01.2015 - 4 Ta 121/14, unveröffentlicht).
- OLG Braunschweig, 21.09.2022 - 1 WF 112/22
Beschwerde gegen die Höhe von Ratenzahlungen in einem …
Leben weitere Personen mit eigenen Einkünften mit im Haushalt eines Verfahrensbeteiligten, erfolgt die Verteilung der Unterkunftskosten zwar in der Regel ungeachtet des Verhältnisses ihrer Einkünfte nach der Anzahl der Personen (…vgl. Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 115 Rn. 40; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 06.02.2019 - 13 WF 17/19 -, juris Rn. 7; OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2017 - II-10 WF 60/17, juris Rn. 3).Rn. 11 Aber auch jenseits dieser Grenze kann ein erheblicher Einkommensunterschied eine Aufteilung im Verhältnis der beiderseitigen Einkünfte rechtfertigen (so bei Nettoeinkünften von 925 EUR zu 2.569 EUR: OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2017 - II-10 WF 60/17, juris Rn. 4; vgl. auch Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 05.11.2010 - 6 WF 103/10, juris Rn. 3;… Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 115 Rn. 56).
- OLG Brandenburg, 21.12.2022 - 10 WF 32/22
Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss zur Verfahrenskostenhilfe; Ratenfreie …
Wird die Wohnung von mehreren Personen mit jeweils eigenem Einkommen bewohnt, kann der Antragsteller regelmäßig nicht die vollen Wohnkosten von seinem Einkommen absetzen (OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2017 - 10 WF 60/17, BeckRS 2017, 149768 Rn. 3, beck-online).Für diesen Fall wird, wenn der Mitbewohner nicht ganz ohne Einkommen ist (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.1995 - 7 W 233/95, NJW-RR 1996, 1150, beck-online), die quotale Aufteilung der Wohn- und Heizungskosten nach dem Verhältnis der Nettoeinkünfte in Betracht gezogen (OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2017 - 10 WF 60/17, BeckRS 2017, 149768 Rn. 4, beck-online).
- OLG Karlsruhe, 17.04.2026 - 2 UF 8/23
Verfahrenskostenhilfe; Prozesskostenhilfe; Freibetrag; Kosten der Unterkunft; …
Denn eine Ausnahme von der Aufteilung nach Kopfteilen ist dann zu machen, wenn das Einkommen eines Mitbewohners so erheblich hinter dem Einkommen des anderen Mitbewohners zurückbleibt, dass eine hälftige Heranziehung dieses Bewohners zu den Kosten der Unterkunft nicht angemessen erscheint (OLG Köln, Beschluss vom 15. Mai 2017 - II-10 WF 60/17 -, Rn. 4, juris; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 5. November 2010 - 6 WF 103/10 -, Rn. 3, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 1999 - 9 WF 760/99 -, juris). - LAG Sachsen, 12.06.2024 - 1 Ta 65/24
Abgabe der Erklärung über die derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen …
Rn. 19 bb) Eine Ausnahme vom Grundsatz der Aufteilung der Wohnkosten nach Kopfteilen ist nur dann zu machen, wenn die Prozesskostenhilfepartei und ihr/e Angehörige/r Einkommen in so unterschiedlicher Höhe erzielen, dass die Verteilung nach Kopfteilen nicht mehr angemessen erscheint (OLG Köln, Beschluss vom 15.5.2017, II-10 WF 60/17, juris, Rn. 4).
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