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| OLG Düsseldorf, 06.02.2019 - II-3 WF 134/18 |
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Verfahrensgang
- AG Kleve, 22.08.2018 - 19 F 186/18
- OLG Düsseldorf, 06.02.2019 - II-3 WF 134/18
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 117
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 23.10.2007 - 1 WF 284/07
PKH-Bewilligung in FGG -Sachen: Geringere Anforderungen an die Erfolgsaussichten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2019 - 3 WF 134/18
Rn. 14 1.Zwar gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung (vgl. § 114 ZPO) in Familiensachen wie Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren nicht in gleicher Weise wie in Rechtsstreitigkeiten, die sich nach der ZPO richten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2007 - 1 WF 284/07 -FamRZ 2008, 420 juris).Rn. 15 Eine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (§ 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 ZPO) ist in einem vom Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) beherrschten Sorgerechtsverfahren vielmehr bereits dann gegeben, wenn das Familiengericht auf Grund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat, ggfs. eine Regelung treffen muss und sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne Weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten, zurückzuweisen (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 16.08.2016 - II-2 WF 46/16 -, Rn. 9; Beschluss vom 23.10.2007, a.a.O.; OLG Schleswig, Beschluss vom 27.06.2018, 10 WF 110/18, FamRZ 2019, 48f).
- OLG Hamm, 16.08.2016 - 2 WF 46/16
Prüfung der Erfolgsaussicht eines Antrags im Sorgerechtsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2019 - 3 WF 134/18
Rn. 15 Eine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (§ 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 ZPO) ist in einem vom Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) beherrschten Sorgerechtsverfahren vielmehr bereits dann gegeben, wenn das Familiengericht auf Grund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat, ggfs. eine Regelung treffen muss und sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne Weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten, zurückzuweisen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.08.2016 - II-2 WF 46/16 -, Rn. 9;… Beschluss vom 23.10.2007, a.a.O.; OLG Schleswig, Beschluss vom 27.06.2018, 10 WF 110/18, FamRZ 2019, 48f). - OLG Schleswig, 27.06.2018 - 10 WF 110/18
Verfahrenskostenhilferechtliche Erfolgsaussicht im Umgangsrechtsstreit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2019 - 3 WF 134/18
Rn. 15 Eine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (§ 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 ZPO) ist in einem vom Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) beherrschten Sorgerechtsverfahren vielmehr bereits dann gegeben, wenn das Familiengericht auf Grund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat, ggfs. eine Regelung treffen muss und sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne Weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten, zurückzuweisen (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 16.08.2016 - II-2 WF 46/16 -, Rn. 9;… Beschluss vom 23.10.2007, a.a.O.; OLG Schleswig, Beschluss vom 27.06.2018, 10 WF 110/18, FamRZ 2019, 48f).
- OLG Koblenz, 23.09.2022 - 9 UF 352/22
Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen den Sorgerechtsentzug
Der Grundsatz der Erforderlichkeit einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung gilt in Sorgerechts- und Umgangsverfahren nämlich nicht in gleicher Weise wie in Rechtsstreitigkeiten, die sich nach der Zivilprozessordnung richten (…vgl. Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2019 - II-3 WF 134/18 -, juris, Rdnr. 11;… Beschluss vom 17. Juli 2013 - II-8 WF 118/13 -, juris, Rdnr. 2; OLG Hamm, FamRZ 2008, 420).Zum anderen ergeben sich Einschränkungen des genannten Grundsatzes auch daraus, dass die Anträge der Beteiligten in diesen Verfahren das Gericht nicht ohne Weiteres binden können, das den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen ermitteln muss und sodann eine Entscheidung zu treffen hat, die zwar die Interessen der Kindeseltern als Verfahrensbeteiligte berücksichtigt, jedoch in erster Linie dem Kindeswohl verpflichtet ist (…vgl. zu allem Vorstehenden Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2019 - II-3 WF 134/18 -, juris, Rdnr. 12; OLG Hamm, FamRZ 2008, 420).
Rn. 5 Eine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (76 Abs. 1 FamFG, 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) ist in einem vom Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) beherrschten Sorgerechtsverfahren deshalb bereits dann gegeben, wenn das mit der Sache befasste Gericht auf Grund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat, gegebenenfalls eine Regelung treffen muss und sich nicht darauf beschränken kann, dem Begehren des bedürftigen Beteiligten ohne Weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten, den Erfolg zu versagen (…vgl. Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2019 - II-3 WF 134/18 -, juris, Rdnr. 12;… Beschluss vom 17. Juli 2013 - II-8 WF 118/13 -, juris, Rdnr. 3; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 4 WF 98/18 -, juris, Rdnr. 3; OLG Hamm…, Beschluss vom 16. August 2016 - II-2 WF 46/16 -, juris, Rdnr. 10; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 9 WF 113/11 -, juris, Rdnr. 2; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1528, 1528, m.w.N.;… BeckOK Hahne/Schlögel/Schlünder-Weber, FamFG, 43. Edition, Stand: 1. Juli 2022, § 76, Rdnr. 3a;… Prütting/Helms-Dürbeck, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 76, Rdnr. 22;… Groß-Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 76 FamFG, Rdnr. 13, m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 08.06.2020 - 3 WF 4/20
Kostenbeschwerde nach Antragsrücknahme in einem Umgangsverfahren; Fehlerhafte …
Denn die Erfolgsaussicht in der Sache ist nach § § 76 Abs. 1 FamFG, 114 Abs. 1 ZPO zwingende Voraussetzung für die Bewilligung und im Bewilligungsverfahren stets vor der Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe zu prüfen, wobei in einem vom Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) beherrschten Sorgerechts bzw. Umgangsverfahren bereits dann die hinreichende Erfolgsaussicht zu bejahen ist, wenn das Familiengericht aufgrund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat und sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten zurückzuweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 06.02.2019, II - 3 WF 134/18, FamRZ 2020, 117). - OLG Düsseldorf, 08.06.2020 - 3 WF 36/20
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe Antrag auf …
Rn. 15 Zwar dürfte in dem hier in Rede stehenden, auf Erlass einer umgangsrechtlichen Regelung gerichteten Verfahren die erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht zu bejahen sein, denn in einem vom Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) beherrschten Sorgerechts- bzw. Umgangsverfahren ist bereits dann die hinreichende Erfolgsaussicht zu bejahen, wenn das Familiengericht aufgrund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat und sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten zurückzuweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 06.02.2019, II-3 WF 134/18, FamRZ 2020, 117).
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