Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - II-3 WF 92/19 |
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Verfahrensgang
- AG Kleve, 06.06.2019 - 4 F 230/18
- OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - II-3 WF 92/19
- OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 3 WF 92/19
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 523
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 3 WF 92/19
Rn. 19 Geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit zu rechtfertigen, sind objektive Gründe, Tatsachen oder Umstände, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (z.B. BGH Beschluss vom 11.04.2013, Az.: VII ZB 32/12, NJW-RR 2013, 851 Rz. 10ff).Eine solche unsachliche Grundhaltung kann sich daraus ergeben, dass der Gutachter Maßnahmen ergreift, die von seinem Gutachtenauftrag nicht gedeckt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - NJW-RR 2013, 851, Rz. 11).
Von einem solchen, einen Ablehnungsgrund gemäß §§ 406 Abs. 1, 42 Abs. 2 ZPO darstellenden, da die Besorgnis der Befangenheit begründenden Verhalten des Sachverständigen kann ausgegangen werden, wenn dieser ungefragt mit seinen Feststellungen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisfragen hinausgeht und vom Auftrag nicht umfasste Fragen beantwortet (…vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O., Rz. 23) oder sonstige Maßnahmen ergreift, die von seinem Gutachterauftrag nicht gedeckt sind, etwa indem er dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrnimmt (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 10.03.2016, 7 WF 15/16, BeckRS 2016, 07350 Rz. 4,), so wenn er die dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vornimmt und/oder seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zugrundelegt oder statt die ihm abstrakt gestellte Beweisfrage zu beantworten, das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013, a.a.O. Rz. 12) oder den Gutachtensauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle anstelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig sein (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2019, 12 W3/19, BeckRS 2019, 4166).
Rn. 24 Indes verbietet sich bei der Prüfung, inwieweit Sachverständigenhandeln, das als Überschreiten oder Ausdehnen der eigenen Kompetenzen verstanden werden kann, die Besorgnis der Unvoreingenommenheit und damit der Befangenheit aus der Sicht der betroffenen Verfahrensbeteiligten rechtfertigen kann, eine generalisierende oder schematische Betrachtungsweise; vielmehr kann nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - NJW-RR 2013, 851 Rz. 13; OLG München, Beschluss vom 19.09.2011, 1 W 1532/11 zit. nach juris; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 07.03.2019, 12 W 3/19, BeckRS 2019, 4166 Rz. 17).
- BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 3 WF 92/19
Auch wenn der Ablehnungsgrund aus dem Inhalt eines Gutachtens hergeleitet wird, ist für einen zulässigen Ablehnungsantrag erforderlich, dass dieser unverzüglich nach Kenntnis des Ablehnungsgrundes gestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005, VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 07.03.2019 ,12 W 3/19, BeckRS 2019, 4166 Rz. 16).In Abgrenzung dazu scheiden rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge eines Verfahrensbeteiligten als Ablehnungsgrund aus (z.B. BGH Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 - NJW 2005, 1869).
Zu berücksichtigen ist nämlich auch in diesem Zusammenhang der für das Ablehnungsrecht allgemein anerkannte Grundsatz, dass ein Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten in der Gutachtenbearbeitung für sich allein genommen nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit rechtfertigen können, insoweit vielmehr der sachliche Behalt des Gutachtens, dessen Verwertbarkeit und Beweiskraft betroffen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2011, X ZR 142/08, NJW-RR 2011, 1555 Rz. 4; Beschluss vom 15.3.2005 - VI ZB 74/04 - NJW 2005, 1869; OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 23.03.2018 - 1 WF 67/18 - BeckRS 2018, 27385 Rz. 23; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2014, 2 WF 239/14, BeckRS 2015, 3542Rz.
- OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19
Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen im Bauprozess wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 3 WF 92/19
Auch wenn der Ablehnungsgrund aus dem Inhalt eines Gutachtens hergeleitet wird, ist für einen zulässigen Ablehnungsantrag erforderlich, dass dieser unverzüglich nach Kenntnis des Ablehnungsgrundes gestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005, VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2019 ,12 W 3/19, BeckRS 2019, 4166 Rz. 16).Von einem solchen, einen Ablehnungsgrund gemäß §§ 406 Abs. 1, 42 Abs. 2 ZPO darstellenden, da die Besorgnis der Befangenheit begründenden Verhalten des Sachverständigen kann ausgegangen werden, wenn dieser ungefragt mit seinen Feststellungen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisfragen hinausgeht und vom Auftrag nicht umfasste Fragen beantwortet (…vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O., Rz. 23) oder sonstige Maßnahmen ergreift, die von seinem Gutachterauftrag nicht gedeckt sind, etwa indem er dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrnimmt (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 10.03.2016, 7 WF 15/16, BeckRS 2016, 07350 Rz. 4,), so wenn er die dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vornimmt und/oder seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zugrundelegt oder statt die ihm abstrakt gestellte Beweisfrage zu beantworten, das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht (vgl. BGH…, Beschluss vom 11.04.2013, a.a.O. Rz. 12) oder den Gutachtensauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle anstelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig sein (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2019, 12 W3/19, BeckRS 2019, 4166).
Rn. 24 Indes verbietet sich bei der Prüfung, inwieweit Sachverständigenhandeln, das als Überschreiten oder Ausdehnen der eigenen Kompetenzen verstanden werden kann, die Besorgnis der Unvoreingenommenheit und damit der Befangenheit aus der Sicht der betroffenen Verfahrensbeteiligten rechtfertigen kann, eine generalisierende oder schematische Betrachtungsweise; vielmehr kann nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - NJW-RR 2013, 851 Rz. 13; OLG München, Beschluss vom 19.09.2011, 1 W 1532/11 zit. nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2019, 12 W 3/19, BeckRS 2019, 4166 Rz. 17).
- OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 2 WF 239/14
Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit wegen Überschreitung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 3 WF 92/19
Nicht erforderlich ist, dass der Sachverständige tatsächlich befangen ist; entscheidend ist allein, ob aus Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an dessen Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2014, 2 WF 239/14, BeckRS 2015, 3542 Rz. 21).Zu berücksichtigen ist nämlich auch in diesem Zusammenhang der für das Ablehnungsrecht allgemein anerkannte Grundsatz, dass ein Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten in der Gutachtenbearbeitung für sich allein genommen nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit rechtfertigen können, insoweit vielmehr der sachliche Behalt des Gutachtens, dessen Verwertbarkeit und Beweiskraft betroffen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2011, X ZR 142/08, NJW-RR 2011, 1555 Rz. 4; Beschluss vom 15.3.2005 - VI ZB 74/04 - NJW 2005, 1869; OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 23.03.2018 - 1 WF 67/18 - BeckRS 2018, 27385 Rz. 23; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2014, 2 WF 239/14, BeckRS 2015, 3542Rz.
- OLG Hamm, 19.07.2016 - 11 WF 106/16
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Nichteinhaltung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 3 WF 92/19
Werden mehrere Gründe für die Ablehnung geltend gemacht, so sind sie nicht nur jeder für sich, sondern auch in ihrer Gesamtheit darauf zu prüfen, ob sie den Ablehnungsantrag rechtfertigen (z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2016 - II-11 WF 106/16 - BeckRS 2016, 20524; OLG Jena…, Beschluss vom 23.03.2018 - 1WF 67/18 - BeckRS 2018, 27385, Rz. 17;… MüKoZPO/Zimmermann, 4. Auflage, § 406 Rz. 4).Insgesamt kommt es für die Begründetheit eines Befangenheitsgesuch nicht darauf an, ob der Sachverständige tatsächlich befangen ist, da allein der Anschein der Befangenheit ausreichend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.12.1992, 2 BvF 2/90, NJW 1993, 2230;… OLG Karlsruhe, a.a.O. Rz. 21; OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2016, II-11 WF 106/16, BeckRS 2016, 20524;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl. § 42 Rn. 9, § 406 Rn. 8).
- OLG Jena, 23.03.2018 - 1 WF 67/18
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 3 WF 92/19
Werden mehrere Gründe für die Ablehnung geltend gemacht, so sind sie nicht nur jeder für sich, sondern auch in ihrer Gesamtheit darauf zu prüfen, ob sie den Ablehnungsantrag rechtfertigen (z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2016 - II-11 WF 106/16 - BeckRS 2016, 20524; OLG Jena, Beschluss vom 23.03.2018 - 1WF 67/18 - BeckRS 2018, 27385, Rz. 17;… MüKoZPO/Zimmermann, 4. Auflage, § 406 Rz. 4).Zu berücksichtigen ist nämlich auch in diesem Zusammenhang der für das Ablehnungsrecht allgemein anerkannte Grundsatz, dass ein Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten in der Gutachtenbearbeitung für sich allein genommen nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit rechtfertigen können, insoweit vielmehr der sachliche Behalt des Gutachtens, dessen Verwertbarkeit und Beweiskraft betroffen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2011, X ZR 142/08, NJW-RR 2011, 1555 Rz. 4; Beschluss vom 15.3.2005 - VI ZB 74/04 - NJW 2005, 1869; OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 23.03.2018 - 1 WF 67/18 - BeckRS 2018, 27385 Rz. 23; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2014, 2 WF 239/14, BeckRS 2015, 3542Rz.
- BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08
Sachverständigenablehnung IV
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 3 WF 92/19
Zu berücksichtigen ist nämlich auch in diesem Zusammenhang der für das Ablehnungsrecht allgemein anerkannte Grundsatz, dass ein Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten in der Gutachtenbearbeitung für sich allein genommen nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit rechtfertigen können, insoweit vielmehr der sachliche Behalt des Gutachtens, dessen Verwertbarkeit und Beweiskraft betroffen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2011, X ZR 142/08, NJW-RR 2011, 1555 Rz. 4; Beschluss vom 15.3.2005 - VI ZB 74/04 - NJW 2005, 1869; OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 23.03.2018 - 1 WF 67/18 - BeckRS 2018, 27385 Rz. 23; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2014, 2 WF 239/14, BeckRS 2015, 3542Rz. - BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 3 WF 92/19
Insgesamt kommt es für die Begründetheit eines Befangenheitsgesuch nicht darauf an, ob der Sachverständige tatsächlich befangen ist, da allein der Anschein der Befangenheit ausreichend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.12.1992, 2 BvF 2/90, NJW 1993, 2230;… OLG Karlsruhe, a.a.O. Rz. 21; OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2016, II-11 WF 106/16, BeckRS 2016, 20524;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl. § 42 Rn. 9, § 406 Rn. 8). - OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 7 WF 15/16
Ablehnung eines Sachverständigen in Familiensachen bei Überschreitung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 3 WF 92/19
Von einem solchen, einen Ablehnungsgrund gemäß §§ 406 Abs. 1, 42 Abs. 2 ZPO darstellenden, da die Besorgnis der Befangenheit begründenden Verhalten des Sachverständigen kann ausgegangen werden, wenn dieser ungefragt mit seinen Feststellungen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisfragen hinausgeht und vom Auftrag nicht umfasste Fragen beantwortet (…vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O., Rz. 23) oder sonstige Maßnahmen ergreift, die von seinem Gutachterauftrag nicht gedeckt sind, etwa indem er dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrnimmt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2016, 7 WF 15/16, BeckRS 2016, 07350 Rz. 4,), so wenn er die dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vornimmt und/oder seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zugrundelegt oder statt die ihm abstrakt gestellte Beweisfrage zu beantworten, das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht (vgl. BGH…, Beschluss vom 11.04.2013, a.a.O. Rz. 12) oder den Gutachtensauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle anstelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig sein (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2019, 12 W3/19, BeckRS 2019, 4166). - OLG München, 19.09.2011 - 1 W 1532/11
Ablehnung des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess: …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 3 WF 92/19
Rn. 24 Indes verbietet sich bei der Prüfung, inwieweit Sachverständigenhandeln, das als Überschreiten oder Ausdehnen der eigenen Kompetenzen verstanden werden kann, die Besorgnis der Unvoreingenommenheit und damit der Befangenheit aus der Sicht der betroffenen Verfahrensbeteiligten rechtfertigen kann, eine generalisierende oder schematische Betrachtungsweise; vielmehr kann nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - NJW-RR 2013, 851 Rz. 13; OLG München, Beschluss vom 19.09.2011, 1 W 1532/11 zit. nach juris; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 07.03.2019, 12 W 3/19, BeckRS 2019, 4166 Rz. 17).
- OLG Braunschweig, 09.09.2020 - 11 W 27/20
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines gegen einen medizinischen …
Nicht erforderlich ist, dass der Sachverständige tatsächlich befangen ist; entscheidend ist allein, ob aus Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an dessen Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.09.2019 - II-3 WF 92/19 -, juris Rn. 14). - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 17 SB 43/19
Feststellung eines Grades der Behinderung - GdB - nach dem SGB IX Anforderungen …
Soweit die Beklagte davon ausgeht, dass die Beurteilung der Sachverständigen auch deswegen nicht zu überzeugen vermöge, weil sich diese bei tatsächlichem Vorliegen einer solchen Störung auch zur Frage der Fahreignung hätte äußern müssen, ist darauf hinzuweisen, dass Äußerungen eines Sachverständigen, die Feststellungen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisfragen hinausgehen und vom Auftrag nicht erfasste Fragen - hier der Fahreignung - beantworten, u. U. einen Ablehnungsgrund darstellen können (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.09.2019 - II-3 WF 92/19 -, Rn. 17, juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 24.01.2013 - 4 W 645/12 -, Rn. 36, juris). - OLG Hamm, 11.03.2022 - 1 WF 39/22
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Methodisch …
Rn. 15 Ergibt sich für die Partei bzw. den Verfahrensbeteiligten der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, läuft im Allgemeinen die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Partei/der Verfahrensbeteiligte - wie hier -zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinander setzen muss (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 -, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. September 2019 - II-3 WF 92/19 -, juris Rn. 10).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 3 WF 92/19 |
Verfahrensgang
- AG Kleve, 06.06.2019 - 4 F 230/18
- OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 3 WF 92/19
- OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 3 WF 92/19
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