Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.11.2017 - II-4 WF 207/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamGKG § 43 ; FamGKG § 50
Berücksichtigung von Schulden und Verbindlichkeiten der Eheleute beim Verfahrenswert für Scheidung und Versorgungsausgleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schulden und der Verfahrenswert für Scheidung und Versorgungsausgleich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schulden bei Verfahrenswert für Scheidung und Versorgungsausgleich unbeachtlich
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Kein Schuldenabzug beim Verfahrenswert der Ehescheidung
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Insolvenz eines Ehegatten mindert Verfahrenswert bei Scheidung nicht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schulden und Verbindlichkeiten der Eheleute spielen für Verfahrenswert einer Scheidung keine Rolle - Wertfestsetzung soll möglichst unkompliziert und zügig erfolgen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwerte, 08.08.2017 - 3 F 34/16
- OLG Hamm, 02.11.2017 - II-4 WF 207/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 712
- MDR 2018, 216
- FamRZ 2018, 525
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OLG Stuttgart, 09.07.2010 - 15 WF 131/10
Versorgungsausgleichsverfahren: Bestimmung des Verfahrenswerts
Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2017 - 4 WF 207/17
Daher ist das Nettoeinkommen i.S. des § 50 FamGKG aus dem Erwerbseinkommen ohne Berücksichtigung individueller Zu- und Abschläge zu bestimmen (OLG Stuttgart FamRZ 2010, 2098). - OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 23/03
Streitwertbemessung in Ehesachen bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe; …
Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2017 - 4 WF 207/17
Diese werden teilweise pauschal (z.B. OLG Bamberg JurBüro 1983, 1539), nur bei beträchtlichen Werten (OLG Düsseldorf AnwBl. 1986, 250) oder nur bei nachhaltiger Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse (z.B. OLG Hamburg FamRZ 2003, 1681) berücksichtigt. - OLG Karlsruhe, 14.12.2001 - 5 WF 190/01
Ehescheidung - Streitwert - Streitwertbeschwerde
Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2017 - 4 WF 207/17
Andere berücksichtigen Verbindlichkeiten stets (z.B. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1135) oder nie (…z.B. Thiel in: Schneider/Herget Streitwertkommentar 14. Auflage 2016, Rn. 7131). - LAG Bremen, 28.02.1986 - 4 Ta 8/86
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2017 - 4 WF 207/17
Diese werden teilweise pauschal (z.B. OLG Bamberg JurBüro 1983, 1539), nur bei beträchtlichen Werten (OLG Düsseldorf AnwBl. 1986, 250) oder nur bei nachhaltiger Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse (z.B. OLG Hamburg FamRZ 2003, 1681) berücksichtigt. - OLG Bamberg, 20.07.1983 - 2 WF 83/83
Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss; Streitwert für ein …
Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2017 - 4 WF 207/17
Diese werden teilweise pauschal (z.B. OLG Bamberg JurBüro 1983, 1539), nur bei beträchtlichen Werten (OLG Düsseldorf AnwBl. 1986, 250) oder nur bei nachhaltiger Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse (z.B. OLG Hamburg FamRZ 2003, 1681) berücksichtigt.
- OLG Hamm, 17.01.2025 - 11 WF 174/24
Zur Berechnung des Verfahrenswerts einer Ehesache unter dem Aspekt der …
Rn. 7 "Nach den Beschlüssen des OLG Hamm vom 02.11.2017 (AZ.: II-4 WF 207/17; veröffentlicht in juris) und des OLG Hamm vom 23.12.2022 (AZ.: II-13 WF 145/22; veröffentlicht in juris) sind Schulden und Verbindlichkeiten der Eheleute ohne Rücksicht auf ihre Höhe, ihren Entstehungsgrund oder einen vorhandenen Gegenwert beim Verfahrenswert für Scheidung und Versorgungsausgleich unbeachtlich.Rn. 9 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es in den beiden zitierten Beschlüssen des 13. Senats und des 4. Senats für Familiensachen des OLG Hamm vom 23.12.2022 (13 WF 145/22) und vom 02.11.2017 (4 WF 207/17) jeweils nicht um die Berechnung des Vermögens im Rahmen von § 43 Abs. 1 S.1 FamGKG ging, sondern um die Feststellung der Höhe des einzusetzenden Nettoeinkommens der Beteiligten (§ 43 Abs. 2 FamGKG).
Die Wertfestsetzung soll möglichst pauschalisiert erfolgen und nicht mit der Aufklärung von Verbindlichkeiten nach Art und Höhe belastet werden (s.a. OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2017, 4 WF 207/17, a.a.O.).
- OLG Hamm, 08.01.2019 - 9 WF 232/18
Beschwerde gegen die Festsetzung eines Verfahrenswertes
Dies bezieht sich allerdings nicht auf den gesamten Hausrat und die von den Ehegatten genutzten Gebrauchsgüter, sondern in erster Linie auf den Wert vorhandener Immobilien und Sparguthaben bzw. Wertpapierdepots (…Borth/Grandel, in: Musielak/Borth FamFG, 6. Aufl. 2018, FamGKG § 43 Rnr. 18;… Schindler, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, nach § 80 Rnr. 196;… Thiel, in: Schneider/Herget Streitwert-Kommentar, 14. Aufl. 2016, Rnrn. 7192ff; Schneider AGS 2018, 25ff jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 23.12.2022 - 13 WF 145/22
Verfahrenswert
Die Verfahrenswertfestsetzung soll möglichst pauschalisiert erfolgen und nicht mit der Aufklärung von Verbindlichkeiten nach Art und Höhe belastet werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2017, 4 WF 207/17, juris).
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