Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.10.2010 - II-8 WF 247/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ratenzahlungsanordnung bei Verfahrenskostenhilfe
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 114, 115 ZPO
Ratenzahlungsanordnung bei Verfahrenskostenhilfe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115
Berücksichtigung berufsbedingter Fahrtkosten bei der Berechnung der Raten im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung berufsbedingter Fahrtkosten bei der Berechnung der Raten im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe
Verfahrensgang
- AG Steinfurt - 20 F 335/10
- OLG Hamm, 06.10.2010 - II-8 WF 247/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 29.01.2009 - 2 UF 102/08
Berechnung berufsbedingter Fahrtkosten im Prozesskostenhilfeverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2010 - 8 WF 247/10
Der Senat folgt insoweit der in der Literatur - wohl - überwiegend vertretenen Ansicht, dass die berufsbedingten Fahrtkosten nach Maßgabe des Sozialhilferechts und nicht des Unterhaltsrechts zu berechnen sind ( vgl. hierzu einerseits die ausführlichen Darstellungen des OLG Karlsruhe in FamRZ 2009, 1165 sowie andererseits des OLG Celle in FamRZ 2010, 54 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Celle, 09.07.2009 - 12 WF 132/09
Bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens i.R.d. Prozesskostenhilfe sind …
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2010 - 8 WF 247/10
Der Senat folgt insoweit der in der Literatur - wohl - überwiegend vertretenen Ansicht, dass die berufsbedingten Fahrtkosten nach Maßgabe des Sozialhilferechts und nicht des Unterhaltsrechts zu berechnen sind ( vgl. hierzu einerseits die ausführlichen Darstellungen des OLG Karlsruhe in FamRZ 2009, 1165 sowie andererseits des OLG Celle in FamRZ 2010, 54 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
- OLG Rostock, 18.11.2011 - 10 WF 218/11
Verfahrenskostenhilfe: Umfang der Berücksichtigung von Fahrtkosten
Rn. 7 Demgemäß hält die wohl überwiegende Auffassung im Bereich der Verfahrenskostenhilfe die Beschränkung auf eine berücksichtigungsfähige Fahrtstrecke von maximal 40 Kilometer für geboten und hält deshalb nur einen höchst möglichen Abzugbetrag von 208 Euro monatlich für zulässig unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 115 Abs. 1 Nr. 1a ZPO, 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII, 3 Abs. 6 Nr. 2a der VO zur Durchführung (DVO) des § 82 SGB XII an (so OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 644; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2008, 36; OLG Koblenz, Beschluss vom 01.07.2008, 9 WF 465/08; OLG Bamberg FamRZ 2007, 1339, OLG Brandenburg FamRZ 2008, 158; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 16.05.2011, 4 WF 71/11; OLG Hamm, Beschluss vom 06.10.2010, 8 WF 247/10, II-8 WF 247/10;… MünchKomm/ZPO/Motzer, 3. Aufl., § 115 Rn. 28, 40;… Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 5. Aufl., § 115 ZPO, Rn. 35;… Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 115, Rn. 25).
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