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   BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67   

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BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67 (https://dejure.org/1971,159)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1971 - III C 104.67 (https://dejure.org/1971,159)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1971 - III C 104.67 (https://dejure.org/1971,159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung der Slowakei in den unmittelbaren Einflussbereich der deutschen Staatsführung - Beginn der Verfolgungszeit in der Slowakei - Anspruch auf lastenausgleichsrechtliche Feststellung von Entziehungsschäden an Betriebsvermögen - Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    7. FeststellungsDV § 1 Abs. 2 S. 1, § 5 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 122
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67

    Aufgabe des Wohnsitzes durch einen Verfolgten im Vertreibungsgebiet vor

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67
    Der Senat ist berechtigt, die Feststellungen des Verwaltungsgerichts anhand der ihm bekannten geschichtlichen Vorgänge zu überprüfen und zu ergänzen (Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG III C 100.67 - [BVerwGE 31, 72 [79]]).

    Darum folgt der Senat auch nicht der in den Weisungen des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes niedergelegten Auffassung, die Verfolgungszeit habe erst mit dem 1. März 1942, dem Beginn des Monats, in dem die slowakischen Juden nach Polen deportiert wurden, begonnen (vgl. BVerwGE 31, 72 [79]).

  • BVerwG, 18.02.1971 - III C 128.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67
    Insoweit - und weil die Stationierung deutscher Truppen vertraglich geregelt war - unterscheidet sich die Besetzung der Schutzzone in der Slowakei von der militärischen Besetzung Dänemarks und der Stationierung deutscher Truppen im dänischen Staatsgebiet, die Gegenstand der Entscheidung im Urteil des Senats vom 18. Februar 1971 - BVerwG III C 128.69 - waren.
  • BVerwG, 15.10.1970 - III C 39.68
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67
    Die Unterlassung des Verwaltungsgerichts, die Sache weiter spruchreif zu machen, stellt hier nicht nur einen formellen Mangel dar, sondern verletzt auch materielles Bundesrecht, das in vollem Umfange der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (§ 137 Abs. 3 Satz 2 VwGO; vgl. Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 - [ZLA 1971, 6]).
  • BVerwG, 15.01.1970 - III C 135.68

    Aufhebung des bisherigen Wohnsitzes mit dem Verlassen des Wohnortes

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67
    Der Senat hat entschieden, daß als Beginn des Verfolgungszeitraumes ein Zeitpunkt vor der Besetzung oder Eingliederung fremden Gebietes nur dann festgestellt werden kann, wenn ein bestimmtes Ereignis die Feststellung rechtfertigt, seit dieser Zeit sei die fremde Staatsführung der deutschen so gefügig gewesen, daß sie die Wünsche der deutschen Staatsführung als Befehle angesehen habe, deren Mißachtung schwerwiegende nachteilige Folgen hätte haben können (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG III C 135.68 - [BVerwGE 35, 16 = Buchholz 427.207 § 1 der 7. FeststellungsDV Nr. 15]).
  • BVerwG, 07.02.1968 - VI C 57.65
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest (vgl. BVerwGE 20, 182; 29, 122) [BVerwG 07.02.1968 - VI C 57/65].
  • BVerwG, 27.01.1965 - III C 3.63

    Verfolgungszeit in den Vertreibungsgebieten außerhalb Deutschlands -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest (vgl. BVerwGE 20, 182; 29, 122) [BVerwG 07.02.1968 - VI C 57/65].
  • BVerwG, 04.06.1970 - III C 102.68

    Feststellung von Verfolgungsschäden an Hausrat - Gewährung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67
    Da der Kläger erst im Sommer 1949 nach Israel ausgewandert ist, kann er als Vertriebener daher nur gelten, wenn er glaubhaft machen kann, daß er sich rechtzeitig vor Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen bemüht hat, seine Heimat zu verlassen, er die Heimat jedoch erst später verließ, weil eine frühere Auswanderung für ihn nicht möglich oder nicht zumutbar war (vgl. Urteil vom 4. Juni 1970 - BVerwG III C 102.68 - [BVerwGE 35, 242 [246] = Buchholz 427.207 § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 20]).
  • BVerwG, 08.02.1968 - III C 16.67
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest (vgl. BVerwGE 20, 182; 29, 122) [BVerwG 07.02.1968 - VI C 57/65].
  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 81.70

    Einflußbereich deutscher Staatsführung - Rumänien

    Die fremde Staatsführung muß sich also von einem bestimmten historischen Ereignis an in einem Zustand befunden haben, in dem sie die Wünsche der deutschen Staatsführung als Befehle ansah, deren Mißachtung schwerwiegende nachteilige Folgen hätte haben können (vgl. die Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG III C 135.68 - (BVerwGE 35, 16), vom 18. Februar 1971 - BVerwG III C 128.69 - (Buchholz 427.207 § 1 Nr. 19), vom 25. Mai 1971 - BVerwG III C 104.67 - (Buchholz a.a.O. Nr. 20), vom 21. Oktober 1971 - BVerwG III C 102.67 - (Buchholz a.a.O. Nr. 22) und vom 26. Oktober 1972 - BVerwG III C 57.71 - (BVerwGE 41, 132)).

    Der Senat ist berechtigt, die Feststellungen des Verwaltungsgerichts anhand der ihm bekannten geschichtlichen Vorgänge zu überprüfen und zu ergänzen (Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG III C 100.67 - (BVerwGE 31, 72, 79) und Urteil vom 25. Mai 1971 a.a.O.).

    Fehl gehen auch die Hinweise von Rechtsanwalt Dr. F auf die Verhältnisse in der Slowakei, die hinsichtlich ihres historischen Geschehensablaufes und der Einflußnahme der deutschen Staatsführung auf die Judenpolitik anders geartet waren als in Rumänien und für die der Senat entschieden hat, daß die Slowakei mit Beginn des 28. Juli 1940 in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen worden ist (vgl. Urteil vom 25. Mai 1971 - BVerwG III C 104.67 - a.a.O.).

  • LSG Bayern, 08.11.2006 - L 16 R 891/05

    Anspruch auf Gewährung einer Regelaltersrente ins Ausland nach den Vorschriften

    Die Slowakei ist niemals formell in das Deutsche Reich eingegliedert worden (so BSG, Urteil vom 18.03.1982, Az. 11 RA 28/81 und BVerwGE 38, 122, 124).

    Auch wenn die Slowakei ab dem 28.07.1940 wegen einer von Hitler erzwungenen Regierungsumbildung durch Staatspräsident Tiso in den unmittelbaren Einflussbereich der deutschen Staatsführung gelangt war, so ist dieser Zeitpunkt nur als Beginn des Verfolgungszeitraumes im Sinn des Lastenausgleichsgesetzes, nicht aber als Beginn der Besetzung eines fremden Gebietes zu qualifizieren (s. BVerwGE 38, 122 f.).

    Die Slowakei sollte als Visitenkarte des Deutschen Reiches für die Behandlung schutzbefohlener Staaten erscheinen (so BVerwGE 38, 122, 125 f.).

  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 17.72

    Einflußbereich deutscher Staatsführung - Rumänien

    Die fremde Staatsführung muß sich also von einem bestimmten historischen Ereignis an in einem Zustand befunden haben, in dem sie die Wünsche der deutschen Staatsführung als Befehle ansah, deren Mißachtung schwerwiegende nachteilige Folgen hätte haben können (vgl. die Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG III C 135.68 - [BVerwGE 35, 16], vom 18. Februar 1971 - BVerwG III C 128.69 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 19], vom 25. Mai 1971 - BVerwG III C 104.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 20], vom 21. Oktober 1971 - BVerwG III C 102.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 22] und vom 26. Oktober 1972 - BVerwG III C 57.71 - [BVerwGE 41, 132]).

    Der Senat ist berechtigt, die Feststellungen des Verwaltungsgerichts anhand der ihm bekannten geschichtlichen Vorgänge zu überprüfen und zu ergänzen (Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG III C 100.67 - [BVerwGE 31, 72-79-] und Urteil vom 25. Mai 1971, a.a.O.).

    Fehl gehen auch die Hinweise von Rechtsanwalt Dr. F. auf die Verhältnisse in der Slowakei, die hinsichtlich ihres historischen Geschehensablaufes und der Einflußnahme der deutschen Staatsführung auf die Judenpolitik anders geartet waren als in Rumänien und für die der Senat entschieden hat, daß die Slowakei mit Beginn des 28. Juli 1940 in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen worden ist (vgl. Urteil vom 25. Mai 1971 - BVerwG III C 104.67 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 181.67

    Feststellung von Vertreibungsschäden an Hausrat - Gewährung von

    Abschrift eines Gutachtens des Professors Dr. Ladislav L. vom 10. Dezember 1970, das der Senat in der Sache BVerwG III C 104.67 beigezogen hatte, ist dem Beteiligten und dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers übersandt worden.

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG III C 104.67 entschieden und hierzu ausgeführt:.

    Denn daß das Urteil insoweit nicht auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruht, ergibt sich aus dem oben erwähnten Urteil des Senats BVerwG III C 104.67.

  • LSG Bayern, 13.12.2012 - L 6 R 238/10

    Beschäftigungszeiten im Zwangsarbeitslager Novaky erfüllen nicht die gesetzlichen

    Die Slowakei ist niemals formell in das Deutsche Reich eingegliedert worden (so BSG, Urteil vom 18.03.1982, Az.: 11 RA 28/81 und BVerwGE 38, 122, 124).

    Auch wenn die Slowakei ab dem 28.07.1940 wegen einer von Hitler erzwungenen Regierungsumbildung durch Staatspräsident Tiso in den unmittelbaren Einflussbereich der deutschen Staatsführung gelangt war, so ist dieser Zeitpunkt nur als Beginn des Verfolgungszeitraums im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes, nicht aber als Beginn der Besetzung eines fremden Gebietes zu qualifizieren (BVerwGE 38, 122 f).

  • BVerwG, 21.10.1971 - III C 102.67

    Unmittelbarer Einfluss der deutschen Staatsführung auf fremde Territorien -

    Das hat der Senat nach Einholung eines Gutachtens des Instituts für Zeitgeschichte in seinem Urteil vom 25. Mai 1971 - BVerwG III C 104.67 - (ZLA 1971, 168) näher dargelegt und begründet.

    An einer solchen Machtfülle hat es der deutschen Staatsführung in der Slowakei nicht nur außerhalb der sogenannten Schutzzone bis zum 28. Juli 1940 (vgl. Urteil vom 25. Mai 1971 - a.a.O. -), sondern auch innerhalb dieses Gebietes gefehlt.

  • BVerwG, 19.02.1976 - 3 C 37.75

    Beginn der Verfolgungszeit - Zeitliche Einheit - Einflußbereich der deutschen

    Auch in den Fällen, in denen der Beginn der Verfolgungszeit nicht normativ bestimmt, sondern in Auslegung des § 1 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV zu ermitteln ist, kann dafür als kleinste zeitliche Einheit nur der Kalendertag festgestellt werden, auf den das bestimmte historische Ereignis fiel, das für die Einbeziehung in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung maßgeblich war (Bestätigung und Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 37, 248; 38, 122 [BVerwG 12.05.1971 - V C 26/70]; 38, 328) [BVerwG 01.10.1971 - VII C 5/71].

    Dänemark: "Der Verfolgungszeitraum begann ... mit der Besetzung ..., also mit dem 9. April 1940"; Urteil vom 25. Mai 1971 - BVerwG III C 104.67 - [BVerwGE 38, 122 = Buchholz a.a.O. Nr. 20], betr.

  • BVerwG, 07.10.1971 - III C 143.69

    Einbeziehung des Memelgebietes am 22. März 1939 in den unmittelbaren

    Der Senat ist berechtigt, die Feststellungen des Verwaltungsgerichts anhand der ihm bekannten geschichtlichen Vorgänge zu überprüfen und zu ergänzen (Urteil vom 25. Mai 1971 - BVerwG III C 104.67 - mit weiteren Nachweisen).

    Dieser war nur dort gegeben, wo der Wille der deutschen Reichsregierung unmittelbar durchsetzbar war, und zwar auch insbesondere im Hinblick auf die politischen Vorstellungen der Reichsregierurng zur "Lösung der Judenfrage" (Urteil vom 25. Mai 1971 - BVerwG III C 104.67 -).

  • BVerwG, 12.12.1974 - III C 59.73

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Vertreibungsschadens als

    Darüber hinaus liegen auch im Hinblick auf das eigene Geschichtswissen des Senats keine Anhaltspunkte dafür vor, daß das Verwaltungsgericht den Sachverhalt insoweit nicht hinreichend aufgeklärt hätte und deswegen eine weitergehende Erforschung der historischen Tatsachen von Amts wegen geboten wäre (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere die Urteile vom 12. September 1968 - BVerwG VIII C 99.67 - [BVerwGE 30, 225], vom 22. November 1968 - BVerwG III C 100.67 - [BVerwGE 31, 72], vom 25. Mai 1971 - BVerwG III C 104.67 - [BVerwGE 38, 122] und vom 7. Oktober 1971 - BVerwG III C 143.69 - [BVerwGE 38, 328]).

    Daraus ergibt sich, daß die gesetzliche Fiktion des § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEG nicht für den Bereich der 7. FeststellungsDV übernommen werden kann (vgl. Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 16.67 - [BVerwGE 29, 122], vom 15. Januar 1970 a.a.O., vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 - [ZLA 1970, 121] und vom 25. Mai 1971 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.01.1977 - 3 B 37.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die vom Kläger als grundsätzlich bezeichnete Rechtsfrage, zu welchem Zeitpunkt die Slowakei in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung gelangt ist (§ 1 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV), ist nicht mehr klärungsbedürftig, nachdem der Senat durch sein Grundsatzurteil vom 25. Mai 1971 - BVerwG III C 104.67 - (Buchholz 427.207 § 1 Nr. 20 = BVerwGE 38, 122) entschieden hat, daß die Verfolgungszeit in der Slowakei am 28. Juli 1940 begonnen hat.

    Die Darlegungen der Beschwerde, insbesondere die auszugsweise Anführung der Dissertation von Max M. (1958) über "Die Verantwortlichkeit für die Judenverfolgungen im Ausland während der nationalsozialistischen Herrschaft" werfen keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf, die in dem Urteil des Senats vom 25. Mai 1971 (a.a.O.) nicht schon entschieden worden wären.

  • LSG Bayern, 23.01.2007 - L 14 R 613/06

    Gewährung einer Altersrente unter Berücksichtigung einer Beitragszeit in einem

  • BVerwG, 26.10.1972 - III C 57.71

    Feststellung eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen in Ungarn -

  • BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70

    Bedeutung der Verfolgungszeit - Einbeziehung von Verfolgungsschaden in den

  • BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B
  • LSG Bayern, 23.01.2007 - L 14 R 612/06

    Zahlung einer Altersrente nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus

  • LSG Bayern, 15.01.2007 - L 14 R 614/06

    Zahlung einer Altersrente nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus

  • LSG Bayern, 27.04.2006 - L 13 R 61/06

    Anspruch der Klägerin auf Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten

  • LSG Bayern, 26.04.2006 - L 13 R 658/05

    Anspruch auf Regelaltersrente unter Berücksichtigung von Beitragszeiten nach dem

  • BVerwG, 27.07.1972 - III C 91.70

    Feststellung von Entziehungsschäden an Betriebsvermögen - Verletzung der

  • BVerwG, 17.09.1981 - 3 B 35.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einbeziehung der

  • BVerwG, 04.07.1974 - III CB 46.73

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 129.67

    Feststellung von kriegsbedingten Verfolgungsschäden

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 189.67

    Lastenausgleichsrechtliche Feststellung von Verfolgungsschäden an

  • BVerwG, 21.08.1972 - III B 61.72
  • BVerwG, 21.10.1971 - III C 134.68

    Antrag auf lastenausgleichsrechtliche Feststellung von Verfolgungsschäden -

  • BVerwG, 04.04.1973 - III C 78.71

    Zeitpunkt vor der Besetzung oder Eingliederung eines fremden Gebietes als Beginn

  • BVerwG, 02.01.1973 - III B 145.71

    Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes einer Aufhebung des Wohnsitzes durch

  • BVerwG, 29.09.1972 - III ER 217.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.02.1972 - III ER 221.71
  • BVerwG, 21.10.1971 - III C 107.67

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich

  • SG Berlin, 19.08.1985 - S 2 An 2264/83
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   BVerwG, 11.06.1970 - III C 104.67   

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