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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1958 - III C 2.57   

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BVerwG, 18.12.1958 - III C 2.57 (https://dejure.org/1958,300)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1958 - III C 2.57 (https://dejure.org/1958,300)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1958 - III C 2.57 (https://dejure.org/1958,300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Subjektive Bestimmung eines vorhandenen eigenen Haushalts - Relevanz kriegbedingter Änderung der Lebensführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FG § 16 Abs. 6; LAG § 295 Abs. 1 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 366
  • NJW 1959, 692 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.10.1957 - III C 393.56
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1958 - III C 2.57
    Insbesondere stehen nicht der Beschluß des erkennenden Senats vom 1. Februar 1957 - BVerwG III B 253.56 - "zum Haushaltführen gehört nicht nur das Bereiten von Mahlzeiten, sondern auch das Wohnen ..." (ähnlich Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 393.56 - [BVerwGE 5, 315]) entgegen, auch nicht die Entscheidung des - ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten - IV. Senats vom 30. August 1957 - BVerwG IV C 144.56 -, wonach es auf eine gegenständliche und funktionelle Betrachtungsweise all der Haushaltsgegenstände, auch hauswirtschaftlicher Gerätschaften ankommt, die eine praktische Haushaltsführung ermöglichen oder die Entscheidung vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 351.57 -, wonach es nicht nur auf das "Wohnen" in den eigenen Mindestmöbeln, sondern auch auf das "Wirtschaften" in der eigenen Häuslichkeit ankommt.
  • BVerwG, 24.10.1958 - IV C 351.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1958 - III C 2.57
    Insbesondere stehen nicht der Beschluß des erkennenden Senats vom 1. Februar 1957 - BVerwG III B 253.56 - "zum Haushaltführen gehört nicht nur das Bereiten von Mahlzeiten, sondern auch das Wohnen ..." (ähnlich Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 393.56 - [BVerwGE 5, 315]) entgegen, auch nicht die Entscheidung des - ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten - IV. Senats vom 30. August 1957 - BVerwG IV C 144.56 -, wonach es auf eine gegenständliche und funktionelle Betrachtungsweise all der Haushaltsgegenstände, auch hauswirtschaftlicher Gerätschaften ankommt, die eine praktische Haushaltsführung ermöglichen oder die Entscheidung vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 351.57 -, wonach es nicht nur auf das "Wohnen" in den eigenen Mindestmöbeln, sondern auch auf das "Wirtschaften" in der eigenen Häuslichkeit ankommt.
  • BVerwG, 30.08.1957 - IV C 144.56
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1958 - III C 2.57
    Insbesondere stehen nicht der Beschluß des erkennenden Senats vom 1. Februar 1957 - BVerwG III B 253.56 - "zum Haushaltführen gehört nicht nur das Bereiten von Mahlzeiten, sondern auch das Wohnen ..." (ähnlich Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 393.56 - [BVerwGE 5, 315]) entgegen, auch nicht die Entscheidung des - ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten - IV. Senats vom 30. August 1957 - BVerwG IV C 144.56 -, wonach es auf eine gegenständliche und funktionelle Betrachtungsweise all der Haushaltsgegenstände, auch hauswirtschaftlicher Gerätschaften ankommt, die eine praktische Haushaltsführung ermöglichen oder die Entscheidung vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 351.57 -, wonach es nicht nur auf das "Wohnen" in den eigenen Mindestmöbeln, sondern auch auf das "Wirtschaften" in der eigenen Häuslichkeit ankommt.
  • BVerwG, 07.07.1961 - III C 340.59

    Rechtsmittel

    Fortentwicklung von BVerwG III C 2.57, III C 276.57 und III C 157.58.

    Etwas Derartiges hat jedenfalls der erkennende Senat in den vom Landeswerwaltungsgericht angezogenen Urteilen vom 18. Dezember 1958 - BVerwG III C 2.57 (BVerwGE 7, 366) - und vom 5. März 1959 - BVerwG III C 276.57 - nicht ausgesprochen.

    Da diese erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist es unerheblich, daß aus kriegsbedingten Umständen der Kläger nicht in der Lage war, diesen vorhandenen Haushalt persönlich außer durch Zusteuerung von bestimmten Geldbeträgen zu führen (vgl. hierzu neben den obengenannten Urteilen BVerwG III C 2.57 und III C 276.57, auch das Urteil des Senats vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 157.58 [BVerwGE 10, 134] -).

  • BVerwG, 28.01.1960 - III C 157.58

    Rechtsmittel

    Die vorstehenden Gedankengänge decken sich bezüglich des "Führens" des Haushalts in etwa mit den Ausführungen im Beschluß vom 12. Oktober 1959 - BVerwG IV B 13.59 -, ferner mit den Darlegungen in den Entscheidungen des Senats vom 18. Dezember 1958 - BVerwG III C 2.57 - (BVerwGE 7, 366 ), vom 5. März 1959 - BVerwG III C 276.57 - und vom 26. Juni 1958 - BVerwG III C 382.56 -.
  • BVerwG, 18.06.1964 - III C 149.63

    Rechtsmittel

    Diese Erkenntnis haben der IV. Senat in seinem Urteil vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 351.57 - (Buchholz, a.a.O. zu § 16 FG Nr. 39) und der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1958 - BVerwG III C 2.57 - (Buchholz, a.a.O. zu § 16 FG Nr. 41) nochmals bestätigt.
  • BVerwG, 05.03.1959 - III C 276.57

    Rechtsmittel

    Für die Entscheidung hierüber kommt es nach dem Urteil des Senatsvom 18. Dezember 1958 - BVerwG III C 2.57 - nicht unbedingt auf ein objektiv zu bestimmendes Merkmal, wie etwa das Zubereiten einer großen oder gar überwiegenden Anzahl von Mahlzeiten an.
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   BVerwG, 28.03.1958 - III C 2.57   

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BVerwG, 28.03.1958 - III C 2.57 (https://dejure.org/1958,807)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1958 - III C 2.57 (https://dejure.org/1958,807)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1958 - III C 2.57 (https://dejure.org/1958,807)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 740 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Karlsruhe, 29.11.2011 - 6 K 1262/11

    Gebühren für Kopien aus der Personalakte eines Beamten

    Zu dessen Annahme wären besondere Umstände erforderlich, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen würden (so bereits BVerwG, Urteil vom 28.03.1958 - III C 2.57 - NJW 1959, 740).
  • BGH, 10.10.1962 - V ZR 189/60

    Lauf der Einspruchsfrist bei unwirksamer Zustellung

    In rechtlicher Hinsicht ist der Revision dahin beizupflichten, daß der Grundsatz von Treu und Glauben auch im Verfahrensrecht gilt; das ist insbesondere für die Einlegung und Zurücknahme von Rechtsmitteln in der Rechtsprechung wiederholt anerkannt worden (RGZ 102, 217, 222/23; 161, 350, 359; BGH LM ZPO § 5 H Nr. 3 Schlußabsatz; BGHZ 20, 198, 206; BVerwG NJW 1959, 740; BayVerfGH NJW 1962, 339; Baumgärtel ZZP 67, 423).
  • BAG, 26.03.1987 - 8 AZR 54/86

    Verwirkung der Klagebefugnis durch die lange Dauer des Verfahrensstillstands

    Die Verwirkung setzt voraus, daß neben dem Zeitablauf besondere Umstände vorliegen, aus denen sich für den Gegner ein selbständiger prozessualer, sich also gerade auf die Klageerhebung erstreckender Vertrauenstatbestand ergibt und das Erfordernis des Vertrauensschutzes für den Gegner derart überwiegt, daß das Interesse des Berechtigten an der sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs zurücktreten muß (vgl. BAGE 11, 353 [BAG 02.11.1961 - 2 AZR 66/61] = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung, zu II 1 der Gründe unter Berufung auf Baumgärtel in ZZP 67, 423 ff.; Schwab in NJW 1954, 1772 und BVerwG in NJW 1959, 740).
  • BVerwG, 17.10.1960 - I B 129.60

    Verwirkung des Anspruchs auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlen

    Insoweit weiche das angefochtene Urteil von den in NJW 1959 S. 740, 1956 S. 1213 und 1957 S. 1292 veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab.
  • BVerwG, 08.12.1960 - I B 15.60

    Voraussetzungen für die Erlaubnis eines Tierarztes zur Vornahme der

    Im übrigen hat auch das Bundesverwaltungsgericht den in der Rechtsprechung zum Verwirkungsrecht entwickelten Grundsatz, daß eine Verwirkung nicht allein durch Zeitablauf oder Untätigkeit eintritt, mehrfach anerkannt (vgl. Urteil des V. Senats vom 1. März 1956 [DVBl. 1956 S. 520], Urteil des VII. Senats vom 28. März 1958 [NJW 1959 S. 740, dort fälschlich als Urteil des III. Senats bezeichnet]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.04.1957 - III C 2.57   

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BVerwG, 05.04.1957 - III C 2.57 (https://dejure.org/1957,4499)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.1957 - III C 2.57 (https://dejure.org/1957,4499)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 1957 - III C 2.57 (https://dejure.org/1957,4499)
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