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   BGH, 05.02.1968 - III ZR 162/66   

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BGH, 05.02.1968 - III ZR 162/66 (https://dejure.org/1968,6059)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1968 - III ZR 162/66 (https://dejure.org/1968,6059)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1968 - III ZR 162/66 (https://dejure.org/1968,6059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen angeblicher schuldhafter Amtspflichtverletzungen - Versagung der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Ablauf einer abgekürzten Sperrfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 103.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 162/66
    Erst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 1963 - VII C 30/63 - (NJW 1964, 607, 608) [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62] spricht sich darüber aus, wie die Tragweite sichernder Maßnahmen voneinander abzugrenzen ist, die durch zwei verschiedene staatliche Organe, den Strafrichter und die Verwaltungsbehörde, verhängt werden, und führt hierzu aus: Die Verwaltungsbehörde sei nicht verpflichtet, nach Ablauf der vom Strafrichter festgesetzten Sperrfrist die Fahrerlaubnis ohne Prüfung der Eignung wieder zu erteilen.

    Was das letztere anbetrifft, so verstößt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG NJW 1964, 607) die Verwertung psychologischer Teste bei der Prüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen weder gegen das Grundgesetz noch gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, sondern ist sogar als Mittel für eine besonders sorgfältige Aufklärung anerkannt.

  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 162/66
    Die Rechtsfigur einer "Enteignung durch Unterlassen", wie die Revision sie hier heranzieht, ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht anerkannt worden (vgl. Kröner, Die Eigentumsgarantie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes S, 20 und die dort angeführte Rechtsprechung, insbesondere BGHZ 12, 53, 56) [BGH 22.12.1953 - V ZR 6/51] .
  • BVerwG, 20.10.1955 - I C 156.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 162/66
    Denn wie nach höchstricherlicher Rechtsprechung (BVerwG NJW 1956, 357 [BVerwG 20.10.1955 - I C 156/53] ) selbst wiederholte geringfügige Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits rechtfertigen können, muß das Gleiche auch für die erneute Erteilung der Fahrerlaubnis gelten.
  • BGH, 24.03.1966 - III ZR 220/64

    Schadensersatz wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung eines Beamten -

    Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 162/66
    Die Rüge der Revision, es habe an den erforderlichen Ermittlungen gefehlt, wie sie im Urteil des erkennenden Senats vom 24. März 1966 - III ZR 220/64 - (NJW 1966, 1356, 1358) [BGH 24.03.1966 - III ZR 220/64] gefordert werden, vermag daher nicht durchzugreifen.
  • BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57

    Amtspflichten gegenüber Antragsteller

    Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 162/66
    Kann die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Beamten als rechtlich vertretbar angesehen werden und hält er daran bis zur Klärung der Rechtslage durch die dazu berufenen Gerichte fest, so kann ihm jedenfalls der Umstand, daß seine Rechtsauffassung später durch diese Gerichte mißbilligt wird, nicht rückschauend als Verschulden angerechnet werden (BGHZ 30, 19, 22) [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57] .
  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 30.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 162/66
    Erst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 1963 - VII C 30/63 - (NJW 1964, 607, 608) [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62] spricht sich darüber aus, wie die Tragweite sichernder Maßnahmen voneinander abzugrenzen ist, die durch zwei verschiedene staatliche Organe, den Strafrichter und die Verwaltungsbehörde, verhängt werden, und führt hierzu aus: Die Verwaltungsbehörde sei nicht verpflichtet, nach Ablauf der vom Strafrichter festgesetzten Sperrfrist die Fahrerlaubnis ohne Prüfung der Eignung wieder zu erteilen.
  • BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60

    Geraten eines Fahrers auf die Gegenfahrbahn - Berücksichtigung der Unrechtsfolgen

    Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 162/66
    Ihr ist daher nicht ohne weiteres zu entnehmen, daß der Bundesgerichtshof habe aussprechen wollen, die Verwaltungsbehörde sei auch im Falle der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an die Würdigung des Strafrichters gebunden, Zweifel hieran konnten um so mehr begründet sein, als im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 10. Februar 1961 - 4 StR 546/60 - (NJW 1961, 1269, 1270) [BGH 10.02.1961 - 4 StR 546/60] ausgesprochen ist: "Denn falls der Angeklagte nach Ablauf einer auf Zeit bemessenen Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen sollte, würde die Verwaltungsbehörde die gesamte Eignung des Antragstellers im verwaltungsrechtlichen Sinne nach § 3 StVZO ohne Bindung an die im Strafurteil niedergelegte Auffassung über die Dauer der Ungeeignetheit zu treffen haben.".
  • BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Beurteilung der Bindungswirkung gemäß § 4 Abs. 3

    Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 162/66
    Co hatten sich Flögel-Hartung (Straßenverkehrsrecht, 11. Aufl. 1958, Anm. 15 zu § 42 m StGB, S. 1288) und Meier (DVBl 1963, 376) für eine Nichtbindung der Verwaltungsbehörde ausgesprochen, während Friedrich (DVBl 1957, 523) und Czermak (NJW 1962, 1265) die gegenteilige Ansicht vertraten.
  • BVerwG, 28.11.1963 - III C 14.62

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Kriegsschadenrente - Frist für

    Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 162/66
    In dem Beschluß ist unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 1963 (NJW 1964, 610) ausgeführt, daß die Beklagte verpflichtet gewesen sei, sofort nach dem Ablauf der Sperre dem Kläger die Fahrerlaubnis wieder zu erteilen.
  • BGH, 07.11.1955 - GSSt 2/55

    Persönlicher Anwendungsbereich des § 42m Strafgesetzbuch (StGB) - Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 162/66
    Allerdings hatte der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofes bereits in seinem Beschluß vom 7. November 1955 - GSSt 2/55 - (BGHSt 10, 94, 99) [BGH 07.11.1955 - GSSt - 2/55] eine Entscheidung getroffen, die für eine Bindung der Verwaltungsbehörde an die Würdigung des Strafrichters bei Ausspruch einer Sperrfrist sprechen konnte.
  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 18/19

    Remonstrationspflicht als Amtspflicht hinsichtlich Obliegenheit eines Beamten

    (aa) Dabei ist zu berücksichtigen, dass - worauf die Beklagte hingewiesen hat (Berufungserwiderung vom 20. August 2018, S. 5) - erfahrungsgemäß bis zum Bekanntwerden und der Veröffentlichung höchstrichterlicher Entscheidungen eine gewisse Zeit vergeht (Senat, Urteil vom 5. Februar 1968 - III ZR 162/66, VersR 1968, 788, 791).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    Anders ist es aber, wenn die Rechtsfrage nicht einfach zu beurteilen ist beziehungsweise die Auslegung einer Vorschrift - bezogen auf den zur Entscheidung stehenden Einzelfall - zweifelhaft sein kann und insoweit die Sache weder durch die Rechtsprechung geklärt noch im Schrifttum abschließend behandelt ist (vgl. nur Senat, Urteile vom 5. Februar 1968 - III ZR 162/66, VersR 1968, 788, 790; vom 10. April 1986 - III ZR 209/84, NVwZ 1987, 168, 169; vom 17. März 1994 aaO und vom 9. Dezember 2004 aaO S. 309 f; Beschluss vom 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, NJW-RR 1992, 919; siehe zum Ganzen auch Staudinger/Wöstmann, BGB, Neubearbeitung 2013, § 839 Rn. 204 ff).

    ee) Soweit das Berufungsgericht dem beklagten Land zwischen dem 5. und 19. November 2009 eine Übergangsfrist von zwei Wochen zur Umsetzung des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofs Berlin eingeräumt hat, wendet sich die Revision hiergegen unmittelbar nicht; revisionsrechtlich erhebliche Fehler sind auch nicht ersichtlich (siehe hierzu auch Senat, Urteil vom 5. Februar 1968 - III ZR 162/66, VersR 1968, 788, 791; Staudinger/Wöstmann aaO Rn. 205).

  • OLG Bremen, 23.01.2019 - 1 U 25/18

    Amtshaftungsansprüche wegen Ablehnung der Übernahme eines angestellten Lehrers in

    Kann die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Beamten als rechtlich vertretbar angesehen werden und hält er daran bis zur Klärung der Rechtslage durch die dazu berufenen Gerichte fest, so kann ihm jedenfalls der Umstand, dass seine Rechtsauffassung später durch diese Gerichte missbilligt wird, nicht rückschauend als Verschulden angerechnet werden (vgl. BGH, Entscheidung vom 05.02.1968 - III ZR 162/66, juris Rn. 38, VersR 1968, 788; Urteil vom 08.07.1968 - III ZR 56/66, juris Rn. 29, NJW 1968, 2144).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 338/12

    Entschädigung eines Strafgefangenen wegen Vollzugs der Strafhaft in einem

    Anders ist es aber, wenn die Rechtsfrage nicht einfach zu beurteilen ist beziehungsweise die Auslegung einer Vorschrift - bezogen auf den zur Entscheidung stehenden Einzelfall - zweifelhaft sein kann und insoweit die Sache weder durch die Rechtsprechung geklärt noch im Schrifttum abschließend behandelt ist (vgl. nur Senat, Urteile vom 5. Februar 1968 - III ZR 162/66, VersR 1968, 788, 790; vom 10. April 1986 - III ZR 209/84, NVwZ 1987, 168, 169; vom 17. März 1994 aaO und vom 9. Dezember 2004 aaO S. 309 f; Beschluss vom 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, NJW-RR 1992, 919; siehe zum Ganzen auch Staudinger/Wöstmann, BGB, Neubearbeitung 2013, § 839 Rn. 204 ff).
  • OLG Stuttgart, 08.12.2021 - 4 U 404/20

    Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit einer fehlerhaften

    Anders ist es aber, wenn die Rechtsfrage nicht einfach zu beurteilen ist oder die Auslegung einer Vorschrift - bezogen auf den zur Entscheidung anstehenden Einzelfall - zweifelhaft sein kann und insoweit die Sache weder durch die Rechtsprechung geklärt noch im Schrifttum abschließend behandelt ist (vgl. nur BGH, Urteile vom 5. Februar 1968 - III ZR 162/66, VersR 1968, 788, 790; vom 10. April 1986 - III ZR 209/84, NVwZ 1987, 168, 169; vom 17. März 1994 aaO und vom 9. Dezember 2004 aaO S. 309 f; Beschluss vom 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, NJW-RR 1992, 919; siehe zum Ganzen auch Staudinger/Wöstmann, aaO., § 839 Rn. 204 ff.).
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