Rechtsprechung
BGH, 09.03.1959 - III ZR 17/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.03.1959 - III ZR 17/58
- BGH, 06.07.1962 - III ZR 17/58
Papierfundstellen
- MDR 1959, 554
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.05.1958 - V ZR 261/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.03.1959 - III ZR 17/58
Eine solche Gleichstellung scheitert auch daran, daß die Klägerin die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen gehabt zu haben glaubte, (vgl. Urteil des V. Zivilsenats vom 14. Mai 1958 V ZR 261/56 = LM Preuß. Allg. BergG § 151 Nr. 1) und erst im Verlauf des gegen die Bundesrepublik angestrengten. - BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51
Aufopferungsanspruch bei Impfschäden
Auszug aus BGH, 09.03.1959 - III ZR 17/58
Für die Kostenentscheidung ist bedeutsam, daß in sofern der vorliegende Fall so zu behandeln ist, wie wenn bereits das Berufungsgericht die Berufung das Beklagten zurückgewiesen und dieser hiergegen erfolglos Revision eingelegt hätte (vgl. Urt. vom 19. Februar 1953 III ZR 208/51 S. 20, insoweit in BGHZ 9, 83 nicht abgedruckt). - BGH, 09.02.1955 - VI ZR 40/54
Auszug aus BGH, 09.03.1959 - III ZR 17/58
Bereits aus diesem Grunde kann nicht in Betracht kommen, die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen im Blick auf eine dem Geschädigten zur Verfügung stehende Möglichkeit für gegeben zu erachten, sich auf Grund der ihm gebotenen Anhaltspunkte eine ihm - wie er wußte - noch fehlende "letzte Kenntnis" jederzeit zu ohne, besondere Mühe verschaffen (vgl. Urteil des VI. Zivilsenats vom 9. Februar 1955 VI ZR 40/54 = LM BGB § 852 Nr. 4).
- BGH, 13.07.1967 - III ZR 165/66
Schadensersatzansprüche wegen eines Glatteisunfalls - Sturz auf einem Gehweg beim …
Die Kosten der Rechtsmittelverfahren sind in sinngemäßer Anwendung des § 97 ZPO der Beklagten aufzuerlegen (…Urt. v. 10. Juni 1954 - III ZR 89/53 und vom 9. März 1959 - III ZR 17/58 = VersR 1959, 467/9). - BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58
Rechtsmittel
Denn die Verkehrssicherungspflicht, die an die Eröffnung eines Verkehrs anknüpft, ist nur ein Unterfall der allgemeinen rechtlichen Sicherungspflicht, die auf dem Tatbestand beruht, daß derjenige, der nach der konkreten Lage der Verhältnisse eine Gefahrenlage schafft, indem er einen gefährlichen Zustand herbeiführt oder unterhält, verpflichtet ist, im Rahmen des Zumutbaren die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (BGHZ 14, 83, 85; Urteile des Senats vom 18. Oktober 1956 - III ZR 245/55 - und 9. März 1959 - III ZR 17/58 -).Die Aufstellung des Steines nahe der Fahrbahn eröffnete daher in der Tat eine Gefahrenquelle, so daß die billige Rücksichtnahme auf gefährdete Dritte eine Sicherung gebot, gleichgültig, ob der Platz zum Begehen oder Befahren bestimmt war oder nicht (Urteil des Senats vom 9. März 1959 - III ZR 17/58 -).
- BGH, 17.02.1961 - VI ZR 116/60
Rechtsmittel
Dies entspricht auch der vom Bundesgerichtshof vertretenen Rechtsprechung, daß eine Gefahrenlage nicht nur derjenige schafft, der einen gefährlichen Zustand herbeiführt, sondern auch, wer einen solchen Zustand andauern läßt, obwohl er zur Beseitigung rechtlich und tatsächlich in der Lage ist (Urteile vom 18. April 1955 - III ZR 3/54 - LM Nr. 19 zu § 823 (Dc) BGB = VersR 1955, 380; vom 9. März 1959 - III ZR 17/58 - BB 1959, 394; ferner Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juli 1960 - VI ZR 159/59 - VersR 1960, 856).
Rechtsprechung
BGH, 06.07.1962 - III ZR 17/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BGH, 09.03.1959 - III ZR 17/58
- BGH, 06.07.1962 - III ZR 17/58
Papierfundstellen
- VersR 1962, 834