Rechtsprechung
BGH, 03.07.2008 - III ZR 189/07 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2
Keine Mithaftung eines Anwalts neben Notar, wenn Anwalt bei formnichtiger Urkunde dem Käufer zur Berufung auf die Formnichtigkeit gegen Zahlungsrestklage des Insolvenzverwalters des Verkäufers rät, ... - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auswirkung des Unterlassens der Beurkundung einer Baubeschreibung auf die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages; Unterlassen der Beurkundung einer Baubeschreibung i.R.d. Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages durch einen Notar als Amtspflichtsverletzung; ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung des Notars bei fehlender Beurkundung der Baubeschreibung mangels Verweismöglichkeit des Käufers auf anderweitige Ersatzansprüche
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mitverschulden bei Schadensersatzanspruch gegen Urkundsnotar; Amtspflichtverletzung des Notars durch unterlassene Mitbeurkundung einer Baubeschränkung; anderweitige Ersatzmöglichkeit; Pflichtenumfang des beratenden Anwalts; Vorteilsgewinn aus Gutgläubigkeit oder Irrtum ...
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Verletzung der Amtspflicht zur vollständigen Beurkundung, wenn der Notar bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages eine Baubeschreibung nicht mit beurkundet; zur anderweitigen Ersatzmöglichkeit i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO in Form eines Schadensersatzanspruchs des ...
- Judicialis
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 19 Abs. 1 S. 2
Umfang der Beurkundung eines Bauträgervertrages; Anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Formnichtigkeit des Kaufvertrages - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notarrecht - Amtshaftung wegen Nichtbeurkundung einer Baubeschreibung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Notar muss Baubeschreibung mitbeurkunden
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ein Anwalt muss nicht raten, den Kaufpreis trotz Nichtigkeit des Vertrages zu zahlen, um auf Heilung zu hoffen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Baubeschreibung ist mit zu beurkunden! (IBR 2008, 579)
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 28.06.2005 - 8 O 215/03
- OLG Braunschweig, 13.06.2007 - 3 U 99/05
- BGH, 03.07.2008 - III ZR 189/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1506
- MDR 2008, 1270
- NZBau 2009, 312 (Ls.)
- VersR 2009, 551
- WM 2008, 1697
- DB 2008, 2304
- BauR 2008, 1881
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 14.10.2010 - I ZR 212/08
Mega-Kasten-Gewinnspiel
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Rechtsanwalt seine Beratung darauf zu erstrecken, dem Auftraggeber die Zweifel und Bedenken, zu denen die Sach- und Rechtslage Anlass gibt, sowie mögliche Risiken und deren abschätzbares Ausmaß darzulegen und sie mit ihm zu erörtern; verharmlosenden Vorstellungen des Mandanten hat der Anwalt entgegenzuwirken (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Juni 2006 - IX ZR 76/04, NJW 2006, 3494 Rn. 9;… Urteil vom 7. Februar 2008 - IX ZR 149/04, NJW 2008, 2041 Rn. 13; Urteil vom 3. Juli 2008 - III ZR 189/07, NJW-RR 2008, 1506 Rn. 14). - OLG Hamm, 01.06.2011 - 11 U 163/09
Umfang der Aufklärungs- und Rechtsberatungspflicht des beurkundenden Notars
Zwar werden von dem Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit bei dem insoweit gebotenen weiten Verständnis ( BGH NJW-RR 2008, 1506; BGH NJW-RR 2005, 284 ff Tz. 12 bei juris; BGH VersR 2000, 1023 ) alle Möglichkeiten der Schadloshaltung tatsächlicher und rechtlicher Art erfasst, die demselben Tatsachenkreis entspringen, aus dem auch eine etwaige Haftung des Ersatzpflichtigen folgt und die zudem rechtlich und wirtschaftlich begründete Aussicht auf Erfolg bieten, während der Geschädigte weitläufige, unsichere und im Ergebnis zweifelhafte Wege der Ersatzerlangung nicht einzuschlagen braucht ( BGH WM 1995, 64 ff ). - BGH, 28.03.2012 - III ZR 198/11
Berufen auf § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO wegen einer Amtspflichtverletzung im …
Aus diesen Gründen ist eine Inanspruchnahme des Käufers rechtlich zumindest so unsicher, dass die Verfolgung des Restkaufpreisanspruchs jedenfalls unzumutbar ist (vgl. z. B. Senatsurteil vom 3. Juli 2008 - III ZR 189/07, NJW-RR 2008, 1506 Rn. 12 mwN). - KG, 25.07.2017 - 9 U 148/15
Notarhaftungsanspruch: Versäumung einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit des …
bb) Richtig ist zwar, dass ein Geschädigter weitläufige, unsichere und im Ergebnis zweifelhafte Wege nicht einzuschlagen braucht (BGH, Urteil vom 03. Juli 2008 - III ZR 189/07 -, Rn. 12, juris). - LG Berlin, 29.01.2018 - 80 OH 54/16
Notarhaftung: Bestimmtheit eines notariellen Kaufvertrags hinsichtlich der …
Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit seinem Mandanten erörtern (BGH, st. Rspr., u. a. Urteil vom 03. Juli 2008 - III ZR 189/07, NJW-RR 2008, 1506, juris Rn. 14).