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   BGH, 27.11.2008 - III ZR 196/07   

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https://dejure.org/2008,12374
BGH, 27.11.2008 - III ZR 196/07 (https://dejure.org/2008,12374)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2008 - III ZR 196/07 (https://dejure.org/2008,12374)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2008 - III ZR 196/07 (https://dejure.org/2008,12374)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines Unterlaufens der Beteiligung eines Betreibers eines lizensierten Verpackungssystems an den Kosten der abfallentsorgungspflichtigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alt.; ; VerpackV § 6 Abs. 3 Satz 1; ; VerpackV § 6 Abs. 3 Satz 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine Abstimmung- und Mitbenutzungsvereinbarung im Rahmen eines lizenzierten Systems nach der VerpackV

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06

    Treuwidrige Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - III ZR 196/07
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BVerwG, 07.03.2016 - 7 B 45.15

    Rechtsweg; Rechtswegbeschwerde; Streitgegenstand; Rechtsfolge; Lebenssachverhalt;

    Der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus Geschäftsführung ohne Auftrag stellt gegenüber der Regelung des § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998 nicht lediglich einen anderen rechtlichen Gesichtspunkt dar, sondern betrifft einen davon verschiedenen Klagegrund (so auch OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 - juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - III ZR 196/07 - juris Rn. 2).

    Namentlich ging es nicht nur um die Geltendmachung von Drittkosten, sondern um die Erstattung der Kosten, die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für das von ihm bzw. durch die von ihm beauftragten Subunternehmer durchgeführte Sammeln und Entsorgen von Verpackungsabfällen entstanden sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 - juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - III ZR 196/07 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 07.03.2016 - 7 B 46.15

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für den Anspruch auf Aufwendungsersatz aus

    Der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus Geschäftsführung ohne Auftrag stellt gegenüber der Regelung des § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998 nicht lediglich einen anderen rechtlichen Gesichtspunkt dar, sondern betrifft einen davon verschiedenen Klagegrund (so auch OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 - juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - III ZR 196/07 - juris Rn. 2).

    Namentlich ging es nicht nur um die Geltendmachung von Drittkosten, sondern um die Erstattung der Kosten, die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für das von ihm bzw. durch die von ihm beauftragten Subunternehmer durchgeführte Sammeln und Entsorgen von Verpackungsabfällen entstanden sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 - juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - III ZR 196/07 - juris Rn. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2015 - 20 A 2105/12

    Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs im Rechtsmittelverfahren;

    vgl. auch die dem genannten Urteil nachfolgende Entscheidung des BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - III ZR 196/07 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2015 - 20 A 2106/12

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs i.R.e. Zahlungsanspruchs aus Geschäftsführung

    vgl. auch die dem genannten Urteil nachfolgende Entscheidung des BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - III ZR 196/07 -, juris.
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