Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1986 - III ZR 200/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5218
BGH, 26.06.1986 - III ZR 200/85 (https://dejure.org/1986,5218)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1986 - III ZR 200/85 (https://dejure.org/1986,5218)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - III ZR 200/85 (https://dejure.org/1986,5218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,5218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Auftragsschreibens durch das Gericht - Lieferungsbedingungen, die in der Fußleiste eines Auftragsschreibens genannt werden als Vertragsgrundlage - Vereinbarung eines niederländischen Schiedsgerichts durch ein niederländisches Unternehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 141/90

    Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Schiedsklausel

    Eine in AGB enthaltene Schiedsklausel stellt als solche keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners dar (Senatsbeschluß v. 26. Juni 1986 - III ZR 200/85 - BGHR AGBG § 9 Schiedsklausel 1).
  • BGH, 13.01.2005 - III ZR 265/03

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen einer Kompetenz-Kompetenz-Klausel in einer

    aa) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegte Schiedsvereinbarung stellt als solche keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners dar (vgl. Senatsurteil BGHZ 115, 324 f; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1986 - III ZR 200/85 - BGHR AGB-Gesetz § 9 Schiedsklausel 1 ; MünchKommZPO-Münch aaO § 1029 Rn. 12; Stein/Jonas/Schlosser aaO § 1029 Rn. 26; MünchKommBGB/Basedow 4. Aufl. 2003 § 307 Rn. 329; Schwab/Walter aaO Kapitel 5 Rn. 14; Sethe aaO § 37h Rn. 52; Lachmann aaO Rn. 313).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZR 105/06

    Kollision von Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB; Vorrang einer

    Die mit "Gerichtsstand" überschriebene Ziff. X. der FLB-Bedingungen regelt die örtliche Zuständigkeit eines staatlichen Gerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1986 - III ZR 200/85, zitiert nach Juris).

    So ist die Klausel zu verstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1986 - III ZR 200/85, aaO).

    Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Schiedsvereinbarungsklausel in diesen Bedingungen ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1986 - III ZR 200/85, aaO; Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl., § 1031, Rdn 9).

  • LG Gießen, 31.07.2008 - 8 O 81/07

    Internationaler Straßengüterverkehr: Einbeziehung der niederländischen

    Die Kammer folgt der Auffassung des Bundesgerichtshofes, nach der die Vereinbarung eines niederländischen Schiedsgerichts durch ein niederländisches Unternehmen jedenfalls im Verhältnis zu einem Kaufmann weder als überraschend noch als unangemessene Benachteiligung angesehen werden kann (BGH, Urteil vom 26.6.1986, III ZR 200/85, zitiert nach juris).
  • LG Potsdam, 22.07.2005 - 52 O 176/03
    Jedenfalls bei Kaufleuten, und damit auch hier, sind Schiedsgerichtsvereinbarungen weder überraschend noch unangemessen (BGH, Beschluss vom 20.06.1986 - III ZR 200/85 -, juris Rechtsprechung Nr. KORE558479015; OLG Celle, OLGR 2000, 57 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht