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BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bemessung der Revisionssumme bei Streit über das Bestehen eines Pachtverhältnisses oder Mietverhältnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwer: (Kleingarten-) Grundstück - Herausgabe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 05.07.1996 - 3 U 1570/95
- BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.03.1995 - XII ZR 240/94
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Streitigkeit über Vertragspartner eines …
Auszug aus BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96
Für § 8 ZPO reicht es jedenfalls aus, wenn - wie hier - schon im Klagevorbringen dem Gericht der Streit über das Bestehen eines Pacht- oder Mietverhältnisses unterbreitet wird, mag auch der Kläger selbst die Wirksamkeit dieses Verhältnisses verneinen und die Räumungsklage auf Eigentum u.a. stützen (…BGHZ a.a.O. unter Hinweis auf RGZ 33, 1 ff; BGH, Beschluß vom 12. Juli 1952 - V ZR 30/51 - LM ZPO § 8 Nr. 1; vgl. auch BGH, Beschluß vom 8. März 1995 - XII ZR 240/94 - NJW-RR 1995, 781). - BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66
Gebührenwert bei Räumungsklagen
Auszug aus BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96
Da der Wortlaut des § 8 ZPO nicht auf den Klageantrag, sondern auf den im Hintergrund stehenden Streit der Parteien abstellt, spricht vieles dafür, die Bestimmung auch dann anzuwenden, wenn sich das Vorliegen eines solchen Streits erstmals (und nur) aus dem Vorbringen des Beklagten ergibt (vgl. BGHZ 48, 177, 179 f zu § 12 GKG a.F.). - BGH, 04.07.1996 - III ZR 34/96
Streitwertfestsetzung für eine Räumungsklage
Auszug aus BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96
Ein zwischen den Parteien bestehendes Nutzungsverhältnis wäre daher als Pachtvertrag i.S.d. § 8 ZPO zu qualifizieren (vgl. Senat, Beschluß vom 4. Juli 1996 - III ZR 34/96 -). - BGH, 12.07.1952 - V ZR 30/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96
Für § 8 ZPO reicht es jedenfalls aus, wenn - wie hier - schon im Klagevorbringen dem Gericht der Streit über das Bestehen eines Pacht- oder Mietverhältnisses unterbreitet wird, mag auch der Kläger selbst die Wirksamkeit dieses Verhältnisses verneinen und die Räumungsklage auf Eigentum u.a. stützen (…BGHZ a.a.O. unter Hinweis auf RGZ 33, 1 ff; BGH, Beschluß vom 12. Juli 1952 - V ZR 30/51 - LM ZPO § 8 Nr. 1; vgl. auch BGH, Beschluß vom 8. März 1995 - XII ZR 240/94 - NJW-RR 1995, 781). - RG, 04.06.1894 - V 121/92
Wert des Streitgegenstandes. ; Räumungsklage.
Auszug aus BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96
Für § 8 ZPO reicht es jedenfalls aus, wenn - wie hier - schon im Klagevorbringen dem Gericht der Streit über das Bestehen eines Pacht- oder Mietverhältnisses unterbreitet wird, mag auch der Kläger selbst die Wirksamkeit dieses Verhältnisses verneinen und die Räumungsklage auf Eigentum u.a. stützen (BGHZ a.a.O. unter Hinweis auf RGZ 33, 1 ff; BGH, Beschluß vom 12. Juli 1952 - V ZR 30/51 - LM ZPO § 8 Nr. 1; vgl. auch BGH, Beschluß vom 8. März 1995 - XII ZR 240/94 - NJW-RR 1995, 781).
- BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen des Nichterreichens des …
Denn bei einem Streit über das Bestehen eines Nutzungsverhältnisses - hier über die Berechtigung der von den Klägern ausgesprochenen fristlosen Kündigung - ist die Sondervorschrift des § 8 ZPO vorrangig (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 1997 - III ZR 206/96, juris Rn. 2 ff.).