Rechtsprechung
BGH, 04.03.2010 - III ZR 233/09 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
BJagdG §§ 6, 29 Abs. 1; Niedersächsisches Landesjagdgesetz (NdsJagdG) § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 6
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 BJagdG, § 29 Abs 1 BJagdG, § 9 Abs 1 Nr 2 JagdG ND, § 9 Abs 1 Nr 6 JagdG ND
Haftung für Wildschäden: Schadensersatzanspruch für Schäden auf Grundstücken in einem befriedeten Bezirk - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersatzfähigkeit von Wildschäden auf Grünflächen in einem befriedeten Bezirk nach § 29 Bundesjagdgesetz (BJagdG); Auswirkung einer fehlenden Regelung im einschlägigen Landesgesetz zur Ersatzfähigkeit von Wildschäden in befriedeten Bezirken auf das Bestehen eines ...
- rewis.io
Haftung für Wildschäden: Schadensersatzanspruch für Schäden auf Grundstücken in einem befriedeten Bezirk
- ra.de
- rewis.io
Haftung für Wildschäden: Schadensersatzanspruch für Schäden auf Grundstücken in einem befriedeten Bezirk
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BJagdG § 6; BJagdG § 29 Abs. 1; NdsJagdG § 9 Abs. 1 Nr. 2; NdsJagdG § 9 Abs. 1 Nr. 6
Keine verschuldensunabhängige Haftung für Wildschäden in einem befriedeten Bezirk - raemkb.de
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Ersatzanspruch für Wildschäden aus § 29 BJagdG
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Ersatzanspruch für Wildschäden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatzfähigkeit von Wildschäden auf Grünflächen in einem befriedeten Bezirk nach § 29 Bundesjagdgesetz ( BJagdG ); Auswirkung einer fehlenden Regelung im einschlägigen Landesgesetz zur Ersatzfähigkeit von Wildschäden in befriedeten Bezirken auf das Bestehen eines ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zivilrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremervörde, 23.04.2008 - 5 C 537/07
- LG Stade, 04.08.2009 - 3 S 22/08
- BGH, 04.03.2010 - III ZR 233/09
Papierfundstellen
- BGHZ 184, 334
- NJW 2010, 1608
- MDR 2010, 865
- NZM 2010, 401
- NJ 2010, 253
- VersR 2010, 1044
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
Auszug aus BGH, 04.03.2010 - III ZR 233/09
Denn in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war anerkannt, dass auch im Bereich der Rahmengesetzgebung der Bund ungeachtet des Umstands, dass das Gesetzeswerk als Ganzes gesehen der Ausfüllung durch Landesgesetze fähig und ihrer bedürftig sein musste, unmittelbar geltende Rechtssätze sowie partielle Vollregelungen schaffen konnte (vgl. nur BVerfGE 43, 291, 343 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 30.01.1992 - 5 S 383/91
Keine Klagebefugnis des Eigentümers gegenüber der Erklärung seines Grundstücks …
Auszug aus BGH, 04.03.2010 - III ZR 233/09
Er nimmt deshalb einerseits an der Verteilung des Reinertrags aus der Jagdnutzung nicht teil, weil diese gemäß § 10 Abs. 3 BJagdG auf den Kreis der Jagdgenossen beschränkt ist; andererseits ist er aber auch nicht verpflichtet, zu dem aus der Genossenschaftskasse geleisteten Wildschadensersatz beizutragen (vgl. zu den Vor- und Nachteilen der Befriedung auch VGH Mannheim, NuR 1993, 133 f sowie die dazu ergangene Revisionsentscheidung BVerwG, JE II Nr. 125 S. 23 f). - BGH, 08.05.1957 - V ZR 150/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.03.2010 - III ZR 233/09
aa) Inhalt und Reichweite der jagdrechtlichen Wildschadensersatzpflicht sind in §§ 29 ff BJagdG im Wesentlichen vollständig und abschließend geregelt (so auch BGH, Urteil vom 8. Mai 1957 - V ZR 150/55 - RdL 1957, 191, 192).
- OVG Hamburg, 12.04.2018 - 5 Bf 51/16
Befriedung einer zum Jagdgebiet gehörenden Grundfläche auf Betreiben des …
Grund für die vertragliche Regelung des Wildschadensersatzes ist, dass der Grundeigentümer, der aufgrund des gesetzlich begründeten Wegfalls seiner Jagdbefugnis zugunsten des Jagdausübungsberechtigten bestimmte Beeinträchtigungen durch Wild nicht durch Jagd abwehren kann bzw. darf und dadurch entstehende Beschädigungen hinnehmen muss (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.2010, III ZR 233/09, BGHZ 184, 334, juris Rn. 12), der Gefahr eines möglicherweise nicht ersatzwilligen Jagdpächters nicht ausgesetzt sein soll (…vgl. Wetzel, a.a.O., S. 75).". - OVG Hamburg, 20.04.2017 - 5 Bf 51/16
Zur Klagebefugnis des Jagdausübungsberechtigten gegen eine Befriedungsanordnung …
Grund für die vertragliche Regelung des Wildschadensersatzes ist, dass der Grundeigentümer, der aufgrund des gesetzlich begründeten Wegfalls seiner Jagdbefugnis zugunsten des Jagdausübungsberechtigten bestimmte Beeinträchtigungen durch Wild nicht durch Jagd abwehren kann bzw. darf und dadurch entstehende Beschädigungen hinnehmen muss (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.2010, III ZR 233/09, BGHZ 184, 334, juris Rn. 12), der Gefahr eines möglicherweise nicht ersatzwilligen Jagdpächters nicht ausgesetzt sein soll (…vgl. Wetzel, a.a.O., S. 75). - OLG Köln, 11.02.2011 - 11 U 184/10
Begriff des Jagdschadens i.S. von § 33 BJagdG
Bei den Regelungen in §§ 29, 33 BJagdG handelt es sich nach allgemeiner Meinung auch um abschließende Spezialregelungen (BGH VersR 2010, 1044; RdL 1957, 191, 192;… Drees aaO, § 29 BJagdG Anm. I;… Lorz, BJagdG, 2. Aufl., ( 1991), § 29 Anm. 1).Es obliegt ihm, sein Grundstück und seine dort befindlichen Tiere durch effektive Maßnahmen (z.B. geeignete Elektrozäune) vor Beschädigungen durch Wild zu schützen und die Ordnungsgemäßheit der Zäune und den Bestand der Herde zu kontrollieren ( vgl. § 26 BJagd; auch BGH VersR 2010, 1044; NJW 1974, 1240).
- VG Bayreuth, 26.04.2022 - B 1 K 21.34
Erhebung einer Umlage durch die Jagdgenossenschaft, Beschlussfassung, Berechnung …
Er nimmt deshalb einerseits an der Verteilung des Reinertrags aus der Jagdnutzung nicht teil, weil diese gemäß § 10 Abs. 3BJagdG auf den Kreis der Jagdgenossen beschränkt ist; andererseits ist er aber auch nicht verpflichtet, zu dem aus der Genossenschaftskasse geleisteten Wildschadensersatz beizutragen (BGH U.v. 4.3.2010 - III ZR 233/09 - BeckRS 2010, 7494 Rn. 12 ff.). - VG Göttingen, 30.07.2014 - 2 A 56/14
Militärische Anlage; gesetzliche Befriedung; gewillkürte Befriedung; Wegfall des …
Das Bundesrecht als ehemaliges Rahmenrecht nach Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung, welches nach Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG fortgilt (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - III ZR 233/09 -, BGHZ 184, 334, zit. nach juris Rn. 27), beschränkt sich danach darauf anzuordnen, dass in befriedeten Bezirken die Jagd ruht. - LG Köln, 21.09.2010 - 27 O 447/09
Haftung eines Jagdpächters für das Auftreten von Schäden an einer Schafherde …
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 4.3.2010 (III ZR 233/09, Rdn.31, zitiert nach juris) nur ausgeführt, die Vorinstanzen hätten einen Anspruch aus § 823 BGB zu Recht verneint. - LG Neuruppin, 13.05.2020 - 4 S 167/19 Der Bundesgerichtshof hat wiederum entschieden, dass Inhalt und Reichweite der jagdrechtlichen Schadensersatzpflicht in den §§ 29 ff. BJagdG im Wesentlichen vollständig und abschließend geregelt sind (BGH, Urteil vom 04. März 2010 - III ZR 233/09 -, BGHZ 184, 334-344, Rn. 23).
- VG Bayreuth, 26.04.2022 - B 1 K 21.41
Erhebung einer Umlage durch die Jagdgenossenschaft, Beschlussfassung, Berechnung …
Er nimmt deshalb einerseits an der Verteilung des Reinertrags aus der Jagdnutzung nicht teil, weil diese gemäß § 10 Abs. 3BJagdG auf den Kreis der Jagdgenossen beschränkt ist; andererseits ist er aber auch nicht verpflichtet, zu dem aus der Genossenschaftskasse geleisteten Wildschadensersatz beizutragen (BGH U.v. 4.3.2010 - III ZR 233/09 - BeckRS 2010, 7494 Rn. 12 ff.).