Rechtsprechung
BGH, 28.04.1980 - III ZR 50/79 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BGH, 31.01.1980 - III ZR 50/79
- BGH, 28.04.1980 - III ZR 50/79
Rechtsprechung
BGH, 31.01.1980 - III ZR 50/79 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BGH, 31.01.1980 - III ZR 50/79
- BGH, 28.04.1980 - III ZR 50/79
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.1954 - II ZR 278/53
Verlust von Postpaketen
Auszug aus BGH, 31.01.1980 - III ZR 50/79
Aus diesem Grund war im älteren Schrifttum und in der Rechtsprechung zum innerdeutschen Postrecht anerkannt, daß eine Beschlagnahme keinen "Verlust" im Sinne des Postrechts darstellte (vgl. Krohn, Die Gewährleistung nach den Weltpostverträgen, Diss. [Erlangen] 1934 S. 30 Fn. 142;… Niggl, Postrecht 2. Aufl. 1931 S. 342; für Beschlagnahme durch Dienststellen der DDR im Durchgangsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin s. auch BGHZ 14, 274, 277, 278;… vgl. auch Altmannsperger, Gesetz über das Postwesen, Loseblattkommentar Stand 1976, § 13 Rdn. 18 bis 20, § 14 Rdn. 32 bis 39;… Ohnheiser, Postrecht, 2. Aufl. 1977 § 13 PostG Rdn. 3).Auch insoweit verbietet es die abschließende Regelung der Art. 40 ff WPV-Tokio, eine Ersatzpflicht der Postverwaltung für einen nicht unter diese Bestimmungen fallenden Schaden unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens zu bejahen (vgl. für den innerdeutschen Postverkehr § 11 Abs. 1 und 2 PostG, sowie für den Rechtszustand unter der Geltung des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 [RGBl I 3477: BGHZ 14, 274, 281 ).
- BGH, 27.11.1963 - V ZR 6/62
Auszug aus BGH, 31.01.1980 - III ZR 50/79
Zwar handelt es sich bei diesen Unterlagen, wie die Revision zutreffend hervorhebt, nicht um vom Gericht eingeholte amtliche Auskünfte im Sinne der Grundsätze der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. November 1963 (V ZR 6/62 = LM ZPO § 402 Nr. 16). - BGH, 31.01.1980 - III ZR 152/78
Auszug aus BGH, 31.01.1980 - III ZR 50/79
Für die Feststellung, daß die Sendungen auf Grund der Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes beschlagnahmt worden sind, genügte vielmehr die sowjetische Erklärung, daß es sich bei der Beschlagnahme um die Abwehr einer gegen die Rechtsordnung der Sowjetunion gerichteten Provokation gehandelt habe, in Verbindung mit der ausdrücklichen Berufung auf den Haftungsausschluß nach Art. 41 § 2 Nr. 2 WPV-Tokio und Art. 45 § 2 Nr. 2 WPV-Lausanne (ebenso das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Senatsurteil vom selben Tage in der Sache III ZR 152/78).
- BGH, 31.01.1980 - III ZR 152/78
Haftung für beschlagnahmte Postsendung
Für die Feststellung, daß die Sendungen auf Grund der Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes beschlagnahmt worden sind, genügte vielmehr die sowjetische Erklärung, daß es sich bei der Beschlagnahme um die Abwehr einer gegen die Rechtsordnung der Sowjetunion gerichteten Provokation gehandelt habe, in Verbindung mit der ausdrücklichen Berufung auf den Haftungsausschluß nach Art. 41 § 2 Nr. 2 WPV-Tokio und Art. 45 § 2 Nr. 2 WPV-Lausanne (ebenso das am selben Tage verkündete Senatsurteil in der Sache III ZR 50/79).