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   BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78   

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https://dejure.org/1978,4450
BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78 (https://dejure.org/1978,4450)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1978 - III ZB 23/78 (https://dejure.org/1978,4450)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1978 - III ZB 23/78 (https://dejure.org/1978,4450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden des Prozessbevollmächtigten wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht - Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung der für ein Wiedereinsetzungsgesuch maßgeblichen Gründe - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 230
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1951 - III ZB 2/51

    Wiedereinsetzungsverfahren. Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78
    Allerdings ist eine Erläuterung oder Ergänzung unvollständiger Angaben nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist nicht ausgeschlossen; hierauf hat unter Umständen das Gericht gemäß § 139 ZPO hinzuwirken (BGHZ 2, 342; BGH VersR 1977, 1099).
  • BGH, 19.09.1977 - II ZB 5/77

    Verstreichen der Berufungsbegründungsfrist - Unterbrechung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78
    Das hätte er sofort tun müssen, da nicht schon die rechtzeitige Antragstellung, sondern nur die innerhalb der Frist vom Vorsitzenden des Zivilsenats des Oberlandesgerichts bewilligte Fristverlängerung einen Ablauf der Berufungsbegründungsfrist hindern konnte (vgl. BGH VersR 1977, 1097).
  • BGH, 22.09.1977 - IV ZB 14/77

    Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist durch Verschulden der

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78
    Allerdings ist eine Erläuterung oder Ergänzung unvollständiger Angaben nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist nicht ausgeschlossen; hierauf hat unter Umständen das Gericht gemäß § 139 ZPO hinzuwirken (BGHZ 2, 342; BGH VersR 1977, 1099).
  • BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 30/75

    Einmonatige Berufungsfrist - Pflicht des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78
    Sollte Rechtsanwalt Dr. G. wegen eines Augenleidens zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihm übertragenen Mandate nicht mehr in der Lage gewesen sein, so hätte er für einen Vertreter sorgen müssen (BGH VersR 1975, 1149).
  • BGH, 14.07.1965 - IV ZR 197/64

    Wiedereinsetzung in der vorigen Stand bei Entschädigungsverfahren für

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78
    Denn von einer Partei, die um Wiedereinsetzung nachsucht, muß eine genaue Darlegung aller zwischen Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände verlangt werden, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist (BGH VersR 1965, 1003; 1959, 673).
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