Rechtsprechung
BGH, 12.07.1962 - III ZR 93/61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Beurteilung der Tätigkeit der Feuerwehr als Ausübung eines öffentlichen Amtes nach den Amtshaftungsbestimmungen - Vorbereitende Tätigkeiten der Feuerwehr als Ausübung eines öffentlichen Amtes - Ausschluss einer Amtshaftung für Ersatzansprüche auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1962, 803
- VersR 1962, 1079
- DÖV 1962, 792
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.12.1958 - III ZR 235/56
Amtshaftung bei Dienstfahrten
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 93/61
Dieser innere Zusammenhang entfällt allerdings bei einer vollständig dienst fremden Handlung nur gelegentlich einer Amtstätigkeit, etwa wenn der Beamte auf einer Dienstreise mit dem Kraftwagen einen längeren Umweg zur Erledigung privater Zwecke einlegt (für alles: BGHZ 11, 181; 29, 38 [BGH 08.12.1958 - III ZR 235/56] ; VersR 1960, 258;… BGB-RGRK 11. Aufl. § 839 Anm. 20-22). - BGH, 09.11.1959 - III ZR 136/58
Gesetzlicher Forderungsübergang und Amtshaftung
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 93/61
In der Sache ist die Revision begründet, da der Beklagte R. in Ausübung eines öffentlichen Amtes gehandelt hat; dann besteht eine Haftung - Konniger war Insasse des Kraftfahrzeuges gewesen, sodaß Ansprüche aus dem Straßenverkehrsgesetz nicht gegeben sind - nur nach Maßgabe der Amtshaftungsbestimmungen, die hier entfallt, weil die Leistungen der Klägerin für die Witwe eine anderweitige Ersatzmöglichkeit bilden, die die Entstehung eines Anspruchs auch für die Klägerin ausschließt (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB; s. auch BGHZ 31, 148). - BGH, 09.07.1962 - III ZR 85/61
Unfallrettungswagen der Feuerwehr
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 93/61
Die Rechtsprechung hat unter Anwendung dieser Grundsätze bei Aufgaben der Feuerwehr bereits folgende Tätigkeiten als Ausübung eines öffentlichen Amtes gewertet: Die gesamte Brandbekämpfung (BGH VersR 1957, 267); den Krankentransport (BGH III ZR 85/61 vom 9. Juli 1962); die Rückfahrt eines Feuerwehrwagens ins Depot nach einem Einsatz (RGZ 145, 177; BGH VersR 1958, 688); den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren einschließlich ihrer Übungen, Übungsfahrten und dazu gehöriger Vorbereitungen (BGHZ 20, 290); die Fahrt eines Kreisfeuerwehrführers zur Vorbereitung eines Provinzialfeuerwehrtages, weil derartige Tagungen die Wehren schulen, ihre Einsatzbereitschaft stärken sowie die Disziplin und Schlagkraft auch durch einen Erfahrungsaustausch erhöhen (RG DRW 1941, 1294); das Verbringen der Geräte in Bereitschaftsstellung und jede sonstige vorbereitende Tätigkeit (RGZ 129, 303).
- BGH, 23.04.1956 - III ZR 299/54
Hoheitlicher Charakter eines Feuerwehreinsatzes
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 93/61
Die Rechtsprechung hat unter Anwendung dieser Grundsätze bei Aufgaben der Feuerwehr bereits folgende Tätigkeiten als Ausübung eines öffentlichen Amtes gewertet: Die gesamte Brandbekämpfung (BGH VersR 1957, 267); den Krankentransport (BGH III ZR 85/61 vom 9. Juli 1962); die Rückfahrt eines Feuerwehrwagens ins Depot nach einem Einsatz (RGZ 145, 177; BGH VersR 1958, 688); den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren einschließlich ihrer Übungen, Übungsfahrten und dazu gehöriger Vorbereitungen (BGHZ 20, 290); die Fahrt eines Kreisfeuerwehrführers zur Vorbereitung eines Provinzialfeuerwehrtages, weil derartige Tagungen die Wehren schulen, ihre Einsatzbereitschaft stärken sowie die Disziplin und Schlagkraft auch durch einen Erfahrungsaustausch erhöhen (RG DRW 1941, 1294); das Verbringen der Geräte in Bereitschaftsstellung und jede sonstige vorbereitende Tätigkeit (RGZ 129, 303). - BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52
Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des …
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 93/61
Dieser innere Zusammenhang entfällt allerdings bei einer vollständig dienst fremden Handlung nur gelegentlich einer Amtstätigkeit, etwa wenn der Beamte auf einer Dienstreise mit dem Kraftwagen einen längeren Umweg zur Erledigung privater Zwecke einlegt (für alles: BGHZ 11, 181; 29, 38 [BGH 08.12.1958 - III ZR 235/56] ; VersR 1960, 258;… BGB-RGRK 11. Aufl. § 839 Anm. 20-22). - RG, 17.09.1934 - VI 108/34
Zur Haftung der Feuerwehr auf Grund des Kraftfahrzeuggesetzes.
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 93/61
Die Rechtsprechung hat unter Anwendung dieser Grundsätze bei Aufgaben der Feuerwehr bereits folgende Tätigkeiten als Ausübung eines öffentlichen Amtes gewertet: Die gesamte Brandbekämpfung (BGH VersR 1957, 267); den Krankentransport (BGH III ZR 85/61 vom 9. Juli 1962); die Rückfahrt eines Feuerwehrwagens ins Depot nach einem Einsatz (RGZ 145, 177; BGH VersR 1958, 688); den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren einschließlich ihrer Übungen, Übungsfahrten und dazu gehöriger Vorbereitungen (BGHZ 20, 290); die Fahrt eines Kreisfeuerwehrführers zur Vorbereitung eines Provinzialfeuerwehrtages, weil derartige Tagungen die Wehren schulen, ihre Einsatzbereitschaft stärken sowie die Disziplin und Schlagkraft auch durch einen Erfahrungsaustausch erhöhen (RG DRW 1941, 1294); das Verbringen der Geräte in Bereitschaftsstellung und jede sonstige vorbereitende Tätigkeit (RGZ 129, 303). - RG, 30.06.1930 - VI 714/29
1. Welche Vorschriften der Kraftfahrzeug-Verordnung haben die im Dienst …
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 93/61
Die Rechtsprechung hat unter Anwendung dieser Grundsätze bei Aufgaben der Feuerwehr bereits folgende Tätigkeiten als Ausübung eines öffentlichen Amtes gewertet: Die gesamte Brandbekämpfung (BGH VersR 1957, 267); den Krankentransport (BGH III ZR 85/61 vom 9. Juli 1962); die Rückfahrt eines Feuerwehrwagens ins Depot nach einem Einsatz (RGZ 145, 177; BGH VersR 1958, 688); den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren einschließlich ihrer Übungen, Übungsfahrten und dazu gehöriger Vorbereitungen (BGHZ 20, 290); die Fahrt eines Kreisfeuerwehrführers zur Vorbereitung eines Provinzialfeuerwehrtages, weil derartige Tagungen die Wehren schulen, ihre Einsatzbereitschaft stärken sowie die Disziplin und Schlagkraft auch durch einen Erfahrungsaustausch erhöhen (RG DRW 1941, 1294); das Verbringen der Geräte in Bereitschaftsstellung und jede sonstige vorbereitende Tätigkeit (RGZ 129, 303).
- BGH, 11.01.1971 - III ZR 191/67
Sorgfaltspflicht - Straßenverkehr - Feuerlöschwagen
Er hat weiter im Urteil vom 12. Juli 1962 - III ZR 93/61 - S.6 = LM GG Art. 34 Nr. 64 die Tätigkeit der Feuerwehr und das Feuerlöschwesen als polizeiliche Aufgabe und damit als Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne der Amtshaftungsbestimmungen bezeichnet und dies insbesondere für Nordrhein-Westfalen auch für die Freiwillige Feuerwehr in Anwendung des Feuerschutzgesetzes vom 2. Juni 1948 angenommen (vgl. hierzu auch Urteil vom 23. April 1956 - III ZR 299/54 - BGHZ 20, 290). - BGH, 22.10.1981 - III ZR 24/80
Verantwortlichkeit für die Folgen eines Schulunfalls einer Schülerin beim …
Vielmehr können auch solche Handlungen darunter fallen, die der Amtsträger darüber hinaus freiwillig ausführt, sofern dieses Handeln eine ausreichend enge äußere und innere Beziehung zu seinen dienstlichen Aufgaben aufweist (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1957 - III ZR 159/56 = LM § 839 BGB (Fc) Nr. 6 und vom 12. Juli 1962 - III ZR 93/61 = VersR 1962, 1079 f). - BSG, 28.10.1966 - 2 RU 92/63 feuerwehrtages in die Provinzhauptstadt unternommene Fahrt im Rahmen des feuerwehrdienstlichen Aufgabenbereicheo Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (DÖV 1962, 792), trifft dies auch zu, wenn der Leiter der Feuerlöschgruppe einer freiwilligen Feuerwehr, der zugleich zum Fahrer des Feuerlöschwagens bestellt ist, mit Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr einer anderen Gemeinde, die den gleichen Feuerwehrwagen kaufen will, auf deren Wunsch mit seinem Feuerlöschwagen eine Probefahrt ausführt, um die Fahreigenschaften des Wagens im Einsatz zu zeigen, Das EVA»(mm 32, 4) hat einen Unfall, den ein Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr erlitt, es bei-einer.
- LG Aachen, 20.03.1991 - 4 O 29/91
Schadensersatzansprüche aus Anlass eines Brandfalles ; Voraussetzungen für das …
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