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| BFH, 24.04.1951 - III 132/50 S |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Entstehen der Soforthilfeabgabe mit Beginn des Währungsstichtages - Allgemeine Soforthilfeabgabe im Konkursverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 55, 271
- DB 1951, 499
- BStBl III 1951, 105
- BStBl III 1961, 105
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 03.02.1951 - III 26/50 S
Möglichkeit eines Abzugs vom Nachlaß wegen des Lastenausgleichs bei der …
Auszug aus BFH, 24.04.1951 - III 132/50 S
Der Senat hat zwar in dem Urteil III 26/50 vom 3. Februar 1951, BStBl. III 1951 S. 57, für die Erbschaftsteuer einen Abzug vom Nachlaß wegen des Lastenausgleichs zugelassen, aber nur im Wege einer vorläufigen Veranlagung, während es sich bei dem Konkursverfahren um ein förmliches, in sich abgeschlossenes Verfahren handelt, in dem nur solche Forderungen geltend gemacht werden können, die am Tage der Eröffnung des Verfahrens begründet, also wirklich entstanden sind.
- BFH, 29.06.1965 - VI 13/64 S
Rechtsweg bei Streitigkeiten um öffentliche Abgaben - Konkursvorrecht einer …
Alle Steuerforderungen sind anzumelden, die am Tag der Konkurseröffnung entstanden waren (Urteile des Bundesfinanzhofs III 132/50 S vom 24. April 1951, BStBl 1951 III S. 105, Slg. Bd. 55 S. 271; V 223/55 vom 31. Januar 1956, NJW 1956 S. 1775; Urteil des Bundesgerichtshofs III ZR 181/54 vom 28. November 1955, Der Betriebs-Berater 1956 S. 70; v. Wallis, a. a. O., Bem. - BFH, 06.11.1953 - III 48/52 S
Geltendmachung von Forderungen auf Soforthilfeabgabe im Konkursverfahren - …
Dem Finanzgericht ist darin beizupflichten, daß die Soforthilfeabgabe in vollem Umfange mit Beginn des Währungsstichtags entstanden und daher für ihre gesamte Laufzeit in dem erst nach diesem Zeitpunkt eröffneten Konkurs der Gemeinschuldnerin anmeldefähig ist (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs III 132/50 S vom 24. April 1951, BStBl. 1951 III S. 105, und III 26/52 S vom 6. März 1953, BStBl. 1953 III S. 111). - BFH, 06.03.1953 - III 26/52 S
Zuständigkeit bei Beurteilung der Anmeldbarkeit einer Steuerforderung bei …
In den Urteilen vom 16. November 1950 (BStBl. 1951 III S. 5) und vom 24. April 1951 (BStBl. 1951 III S. 105) hat der erkennende Senat entschieden, daß die Soforthilfeabgabeschuld auf Grund des Soforthilfegesetzes nach den §§ 2 ff. SHG mit Beginn des Währungsstichtags entstanden sei.
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