Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 09.01.1959 - III 89/58 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,960
BFH, 09.01.1959 - III 89/58 U (https://dejure.org/1959,960)
BFH, Entscheidung vom 09.01.1959 - III 89/58 U (https://dejure.org/1959,960)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 1959 - III 89/58 U (https://dejure.org/1959,960)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abzug von Geschäftsguthaben von zum Jahresschluss ausscheidenden Genossen einerWarengenossenschaft bei der Feststellung des betrieblichen Einheitswertes auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres als Verbindlichkeiten vom Rohvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 68, 394
  • BStBl III 1959, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 17.05.2000 - II R 2/98

    Einheitswert einer Genossenschaft

    Der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Urteil vom 9. Januar 1959 III 89/58 U (BFHE 68, 394, BStBl III 1959, 152), die Geschäftsguthaben seien als Schuldposten zu berücksichtigen, selbst wenn sie ihren Eigenkapitalcharakter erst mit dem Beginn des darauf folgenden Geschäftsjahres verloren hätten, könne nicht gefolgt werden, weil dem die klare gesetzliche Regelung in § 106 Abs. 4 des Bewertungsgesetzes (BewG) entgegenstehe.

    Damit haben die Geschäftsguthaben dieser Mitglieder noch im Jahre 1993 ihren Eigenkapitalcharakter verloren und sich in schuldrechtliche Ansprüche auf eine Auseinandersetzungsforderung gegen die Klägerin, also in eine nach § 103 Abs. 1 BewG abziehbare Betriebsschuld umgewandelt (BFH-Urteil in BFHE 68, 394, BStBl III 1959, 152;… hierzu auch Hunger in Hofbauer/Kupsch, Bonner Handbuch der Rechnungslegung, § 337 HGB Rdnr. 8).

    Da das zum Ende gelangte Geschäftsjahr sofort und ohne Unterbrechung in das nächste Geschäftsjahr übergeht, es demnach zwischen den beiden Jahren keine denkbare Zeiteinheit gibt, die, gelegentlich als "Schnittpunkt der Tage (oder Jahre)" bezeichnet, weder dem einen noch dem anderen Jahr zugeordnet werden kann, kann mit der Formulierung "zum Schluss eines Geschäftsjahres" nur ein Zeitpunkt angesprochen sein, der (noch) dem ablaufenden Geschäftsjahr zuzuordnen ist, oder --wie es das Reichsgericht in seiner Entscheidung vom 11. Januar 1904 I.127/03 (RGZ 56, 425, 429) für diese Formulierung ausdrückt-- der "letzte messbare Zeitpunkt, ... in welchem alle Ereignisse des eben abgelaufenen, und noch keines des neu beginnenden Jahres ihre Wirkung ausüben" (vgl. auch BFH-Urteile vom 3. März 1978 III R 126/75, BFHE 124, 548, BStBl II 1978, 366, und vom 22. September 1999 II R 33/97, BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2; offengelassen: BFH-Urteil in BFHE 68, 394, BStBl III 1959, 152).

  • BFH, 22.09.1999 - II R 33/97

    Steuerliche Rückwirkung bei Umwandlung

    Da der zum Ende gelangte (Stich-)Tag sofort und ohne Unterbrechung in den nächsten Tag übergeht, es demnach zwischen den Tagen keine denkbare Zeiteinheit gibt, die, gelegentlich als "Schnittpunkt der Tage (oder Jahre)" bezeichnet, weder dem einen noch dem anderen Tag zugeordnet werden kann, kann mit der Formulierung "mit Ablauf des Stichtags der Bilanz" nur ein Zeitpunkt angesprochen sein, der (noch) dem "Stichtag der Bilanz" zuzuordnen ist, oder --wie es das Reichsgericht in seiner Entscheidung 11. Januar 1904 I.127/03 (RGZ 56, 425, 429) für die Formulierung "am Jahresschlusse" ausdrückt-- der "letzte meßbare Zeitpunkt, ... in welchem alle Ereignisse des eben abgelaufenen, und noch keines des neu beginnenden Jahres ihre Wirkung ausüben" (vgl. auch Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 1978 III R 126/75, BFHE 124, 548, BStBl II 1978, 366, und vom 9. Januar 1959 III 89/58 U, BFHE 68, 394, BStBl III 1959, 152; ebenso: Widmann/Maier, Umwandlungsrecht --Ablageordner 3 UmwStG alt-- § 2 UmwStG 1977 Anm. 4486).
  • BFH, 02.05.1974 - IV R 47/73

    Personengesellschaft - Übertragung eines Gesellschaftsanteiles - Vereinbarung der …

    Nach § 63 Abs. 2 BewG a. F. sei zwar grundsätzlich der Abschluß vom 31. Dezember zugrunde zu legen, nach dem Urteil des BFH vom 9. Januar 1959 III 89/58 U (BFHE 68, 394, BStBl III 1959, 152) seien aber noch solche Wandlungen zu berücksichtigen, die mit dem Beginn des Kalenderjahres einträten.
  • FG Münster, 18.09.1997 - 3 K 3756/95

    Grundsätze der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens; Abzugsfähigkeit von …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Münster, 21.03.2005 - 9 K 4368/00

    Behandlung von Ansprüchen ausgeschiedener Genossen auf Rückzahlung ihrer …

    Denn mit dem Ausschluss der Genossen aus der Y. e.G. und dem daraus resultierenden Entstehen der Ansprüche auf Auszahlung der Geschäftsguthaben (…vgl. dazu BGH-Urteil vom 24. Juni 2002 II ZR 256/01, BGHReport 2002, 925 m.w.N.) hat eine Umwandlung des auf die ausgeschlossenen Genossen entfallenden Teils des Geschäftsguthabens der Y. e.G. von Eigen- in Fremdkapital stattgefunden (vgl. BFH-Urteile vom 9. Januar 1959 III 89/58 U, BFHE 68, 394, BStBl III 1959, 152 und vom 17. Mai 2002 II R 2/98, BFHE 191, 399, BStBl II 2000, 456;… s.a. Förschle in Beck'scher Bilanz-Kommentar, 5. Aufl. 2003, § 337 HGB Rn. 10;… zu gekündigten Geschäftsguthaben s Dötsch in Dötsch/Eversberg/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, Kommentar zum KStG, § 29 KStG 1999, Rz. 90).
  • BFH, 09.09.1992 - II R 109/89

    Zeitpunkt für Zurechnung des Grundbesitzes bei Grundstücksveräußerung

    Darüber hinaus ist eine Nachfeststellung aber auch dann auf den 1. Januar eines bestimmten Kalenderjahres vorzunehmen, wenn die wirtschaftliche Einheit mit dem Beginn dieses Stichtages entstanden ist (so schon Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Oktober 1963 III 152/61 U, BFHE 78, 1, BStBl III 1964, 2, 3, den parallel gelagerten Fall des Fortschreibungszeitpunkts betreffend; vgl. ferner auch BFH-Urteile vom 9. Januar 1959 III 89/58 U, BFHE 68, 394, BStBl III 1959, 152, und vom 28. September 1962 III 428/59, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, altes Recht, Bewertungsgesetz, § 23, Rechtsspruch 8, betreffend den Nachfeststellungszeitpunkt;… Rössler/Troll, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 15. Aufl., § 19 BewG Rdnr. 18 und § 23 BewG Rdnr. 40;… Gürsching/Stenger, Kommentar zum Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 9. Aufl., § 23 BewG Rdnr. 36 i. V. m. § 21 BewG Rdnr. 19).
  • BFH, 03.03.1978 - III R 126/75

    Teilwert - Vorratsvermögen - Einheitsbewertung - Betriebsvermögen

    Das Urteil des BFH vom 9. Januar 1959 III 89/58 U (BFHE 68, 394, BStBl III 1959, 152) rechtfertige die Entscheidung des FG nicht.
  • BFH, 18.10.1963 - III 152/61 U

    Vornahme der Fortschreibung des zu bewertenden Wirtschaftsguts am Stichtag der …

    Es steht nun nichts im Wege, als Monat, der dem Neufeststellungszeitpunkt 'unmittelbar folgt', in Fällen, in denen die Neufeststellung auf den Beginn eines Kalendermonats stattfindet, schon den Kalendermonat anzusetzen, der mit dem Neufeststellungszeitpunkt beginnt." Auf Grund dieses Urteils und des Urteils des Reichsfinanzhofs III A 6/33 vom 14. Juni 1933 (Reichssteuerblatt 1933 S. 1347) hat der Senat durch Urteil III 89/58 U vom 9. Januar 1959 (BStBl 1959 III S. 152, Slg. Bd. 68 S. 394) entschieden, daß eine Vermögensänderung, die im Schnittpunkt des ablaufenden und des neu beginnenden Geschäftsjahres liegt, in der Regel für den Feststellungszeitpunkt des Einheitswertes (1. Januar) auch dann noch zu berücksichtigen ist, wenn die Vermögensänderung nicht schon am Abschlußzeitpunkt des vorangegangenen Kalenderjahres eingetreten ist, sondern erst mit dem Beginn des neuen Jahres.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht