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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.08.1971 - III A 146/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,9001
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.08.1971 - III A 146/69 (https://dejure.org/1971,9001)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.08.1971 - III A 146/69 (https://dejure.org/1971,9001)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. August 1971 - III A 146/69 (https://dejure.org/1971,9001)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Die verlegten Leitungen stehen in keinem Zusammenhang zur verkehrsüblichen Benutzung der Straße - und zwar weder im engeren Sinn eines auf Ortsveränderung gerichteten Fortbewegungsverkehrs noch im weiteren Sinn eines auf Begegnung und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern gerichteten sog. kommunikativen Verkehrs (…vgl. zum Verkehrsbegriff Wiget, in: Zeitler (Hrsg.), Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, 30. EL März 2020, Art. 14 Rn. 19 ff. und 38 ff.) - und beeinträchtigen im verlegten Zustand ihren Gebrauch durch andere nicht, so dass sie weder unter den zugelassenen Gemeingebrauch (§ 14 Abs. 1 BbgStrG) noch unter den Anliegergebrauch (§ 14 Abs. 4BbgStrG) fallen und damit mangels einer von ihnen ausgehenden Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs auch keine Sondernutzung nach § 18 Abs. 1 BbgStrG darstellt (vgl. zu Versorgungsleitungen in Bundesfernstraßen im Sinne des FStrG Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 29. März 1968 - IV C 100.65 - BVerwGE 29, 248-257, S. 251 = juris, Rn. 10; Nds. OVG, Urteil vom 12. August 1971 - III A 146/69 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.1994 - 12 L 299/90

    Sondernutzungsrechte; Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Gemeinde; Belange der …

    Auch ist zu berücksichtigen, daß etwa Transportleitungen bevorzugt in oder auf Straßenböschungen verlegt werden, weil hierdurch in aller Regel eine Sondernutzung nicht ausgeübt wird (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 12.8.1971 - III OVG A 146/69 -, OVGE 27, 469 (471)).
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