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Rechtsprechung
   RFH, 11.02.1937 - III A 199/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,274
RFH, 11.02.1937 - III A 199/36 (https://dejure.org/1937,274)
RFH, Entscheidung vom 11.02.1937 - III A 199/36 (https://dejure.org/1937,274)
RFH, Entscheidung vom 11. Februar 1937 - III A 199/36 (https://dejure.org/1937,274)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 28.10.1965 - III 163/62 U

    Berücksichtigung einer angrenzenden Straße bei der Fortschreibung des …

    Er hat weiter entschieden, daß auch diese Erkenntnismerkmale nicht uneingeschränkt gelten und die Abzugsfähigkeit von Lasten davon abhänge, daß diese sich aus der naturgegebenen inneren wirtschaftlichen Beziehung zwischen den Lasten und dem Objekt zwangsläufig ergeben (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs III A 704/31 vom 21. September 1933, RStBl 1933 S. 1353; III A 199/36 vom 11. Februar 1937, RStBl 1937 S. 532).
  • BFH, 15.03.1968 - III 81/63

    Berücksichtigung von Pensionszahlungen bei der Einheitswertfeststellung für den …

    Denn nach der Rechtsprechung kann der für die Bewertung von Forstbetrieben nach § 45 Abs. 2 in Verbindung mit § 31 Abs. 1 BewG a. F. maßgebende objektive Ertragswert nur durch solche Lasten gemindert werden, die sich aus der Natur des Betriebs ergeben und wie eine öffentliche Last unabhängig vom Willen des jeweiligen Eigentümers bestehen bleiben (vgl. RFH-Urteil III A 199/36 vom 11. Februar 1937, RStBl 1937, 532; BFH-Urteil III 89/51 U vom 19. Juni 1951, BFH 55, 394, BStBl III 1951, 156).
  • BFH, 19.06.1951 - III 89/51 U

    Zum Abzug einer Wegeunterhaltungslast vom Gesamtvermögen bei der …

    Der Ertragswert wird nur um solche Lasten gemindert, die sich aus der Natur des Betriebs selbst ergeben, während Lasten, die lediglich aus persönlichen Beziehungen des Grundeigentümers oder seiner Rechtsvorgänger hervorgegangen sind, den objektiven Ertragswert nicht mindern (Urteil des Reichsfinanzhofs vom 11. Februar 1937 III A 199/36, Slg. Bd. 41 S. 67).
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