Rechtsprechung
| RFH, 09.01.1936 - III A 226/35 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 14.05.1976 - III R 113/74
Anfechtung eines vollzogenen Gesellschaftsvertrages - Abschluß eines …
Sie ist jedoch nach der Rechtsprechung des RFH und BFH (vgl. insbesondere RFH-Urteil vom 9. Januar 1936 III A 226/35, RFHE 39, 14, RStBl 1936, 116; BFH-Urteil vom 28. März 1969 III 177/65, BFHE 95, 456, BStBl II 1969, 432) nicht auf laufend veranlagte Steuern anzuwenden, für die das Stichtagsprinzip gilt. - BFH, 28.03.1969 - III 177/65
Preisrückgewähr - Schuldenabzug - Preisrechtlich zulässiger Höchstpreis - …
Erst von diesem Zeitpunkt an ändert sich die steuerliche Rechtslage, aber eine solche Änderung hat bewertungsrechtlich keine rückwirkende Kraft (Urteil des RFH III A 226/35 vom 9. Januar 1936, RStBl 1936, 116, und ihm folgend BFH-Urteil I 154/58 U vom 17. Februar 1959, BFH 68, 658, BStBl III 1959, 250). - BFH, 18.12.1970 - III R 124/67
Strittige Forderungen - Rechtshängige Forderungen - Strittige Schulden - …
Dies ist von der Rechtsprechung schon frühzeitig erkannt worden (vgl. Urteil des III. Senats des RFH III A 226/35 vom 9. Januar 1936, RFH 39, 14, RStBl 1936, 116).
- BFH, 17.08.1967 - IV R 80/67
Gewerbebetrieb - Entgeltlicher Erwerb - Unwirksamkeit des Erwerbvorgangs - …
Nach der Rechtsprechung des RFH und des BFH, von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, findet diese Vorschrift nicht auf die Einkommensteuer Anwendung (vgl. Urteil des BFH I 154/58 U; besonders das dort zitierte Urteil des RFH III A 226/35 vom 9. Januar 1936, RStBl 1936, 116, weist auf die großen Schwierigkeiten hin, die sich einer Wie deraufrollung der Einkommenbesteuerung für unter Umständen viele Jahre entgegenstellen). - BFH, 17.02.1959 - I 154/58 U
Auswirkungen nichtiger und anfechtbarer Rechtsgeschäfte auf die Gewinnermittlung …
In der Entscheidung III A 226/35 vom 9. Januar 1936 (RStBl 1936 S. 116, Slg. Bd. 39 S. 14) hat der Reichsfinanzhof dargelegt, daß diese Bestimmung die Einheitsbewertung und Vermögensteuer nicht berühre. - BFH, 17.02.1959 - I 154/58 Die Vorschrift des StAnpG § 5 Abs. 5 berührt nicht die Einheitsbewertung und die Vermögensteuer (vgl RFH-Urteil vom 1936-01-09, III A 226/35, RStBl 1936, 116).
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