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| BVerwG, 04.11.1954 - III A 3.54 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.09.1953 - III A 8.53
Soforthilfegesetz (SHG)
Auszug aus BVerwG, 04.11.1954 - III A 3.54
Insofern wird auf das Urteil des III. Senats vom 8. September 1953 - III A 8.53 - BVerwGE 1, 4 ff. - verwiesen.
- BVerwG, 02.06.1960 - III C 238.58
Rechtsmittel
Diese Darlegungen hätten mit Rücksicht darauf, daß eine bewußte Verminderung des Schonvermögens durch unentgeltliche Verfügungen dem Anspruchsberechtigten nicht zugute kommen darf (vgl. Urteil vom 4. November 1954 - BVerwG III A 3.54 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.1 zu § 30 SHG Nr. 1] , Urteil vom 20. November 1953 - BVerwG IV A 182.53 - [Buchholz. a.a.O. 427.1 zu § 30 SHG Nr. 7] , Beschluß vom 12. März 1959 - BVerwG IV C 387.58 -), der Prüfung in doppelter Hinsicht bedurft: Einmal hätte geklärt werden müssen, ob die Veräußerung des Grundstücks an den Bruder des Klägers zum Einheitswert unter den gegebenen Verhältnissen nicht mindestens teilweise eine unentgeltliche Verfügung darstellte. - BVerwG, 27.02.1962 - III C 146.59
Rechtsmittel
Lasten des Ausgleichsfonds bewußt auf die Verminderung des Schonvermögens gerichteten Handelns ausschließt (vgl. Urteile vom 4. November 1954 - BVerwG III A 3.54 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.1 zu § 30 SHG Nr. 1];… vom 20. November 1953 - BVerwG IV A 182.53 - [Buchholz a.a.O. zu § 30 SHG Nr. 7] und vom 2. Juni 1960 - BVerwG III C 238.58 - [ZLA 1960 S. 332]).
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