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| OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1959 - III A 364/53 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. April 1959 - III A 364/53 (https://dejure.org/1959,8275)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1959, 1040
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Thüringen, 26.11.2009 - 3 KO 749/07
Polizeirecht; Polizeirecht, Verwaltungsgebührenrecht; Verwaltungskosten; …
Denn die Bedeutung der Bestimmung erschöpft sich in einer Auffangfunktion für - an außerhalb der Verwaltungsorganisation stehende Dritte erbrachte (vgl. dazu nur OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. April 1959 - III A 364/53 - OVGE MüLü 15, 1 m. w. N.) - Auslagen, die öffentliche Kassen unmittelbar belasten, für die aber in den Kostenordnungen kein eigenständiger Erstattungstatbestand vorgesehen ist (zur vergleichbaren Vorschrift des § 11 HessVwKostG vom 11. Juli 1972 i. d. F. vom 25. September 1991 [GVBl. S. 303] vgl. auch HessVGH, Urteil vom 22. November 1994 - 11 UE 1924/93 - DVBl. 1995, 370 = NJW 1995, 2123). - VG Lüneburg, 21.02.2002 - 6 A 167/01
AMI Nord GmbH; Arzneimittel; Arzneimitteluntersuchung; Auslagen; …
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster (Urteil v. 22.4.1959 - III A 364/53 - in OVGE 15, 1 ff; ihm folgend OVG Hamburg, Urteil v. 19.10.1981 - Bf II 47/80 - in KStZ 1982, 50 ff.) betreffen Gebühren die Tätigkeit der Verwaltung selbst, den Einsatz ihrer personellen und sachlichen Mittel, während Auslagen im Sinne des Verwaltungskostenrechts die baren Aufwendungen der Verwaltung sind, die diese zur Erfüllung der Amtshandlung an Dritte macht, die außerhalb des Verwaltungsapparates stehen. - VG Weimar, 02.11.2005 - 2 K 6281/04 Bare Auslagen in diesem Sinne sind Aufwendungen der Verwaltung, die diese an Dritte erbracht hat, die außerhalb des Verwaltungsapparates der Behörde stehen ( OVG Münster, Urteil vom 22. April 1959 - III A 364/53 - Kommunale Steuerzeitschrift 1959, 191, 193).
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