Rechtsprechung
| RFH, 18.02.1932 - III A 489/31 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 23.10.1959 - VI 251/57 U
Unterbrechung der Verjährungsfrist durch den Erlass eines Haftungsbescheids - …
Die Bestimmung, nach außen zu wirken, erhielt der Haftungsbescheid jedenfalls bereits mit der Aufgabe zur Post (vgl. auch Riewald, Reichsabgabenordnung, § 147 Anm. 3 am Ende, § 148 Anm. 2;… Berger, a.a.O., § 147 Anm. b 2 b cc; weitergehend noch Urteil des Reichsfinanzhofs III A 489/31 vom 18. Februar 1932, RStBl 1932 S. 322). - BFH, 03.07.1958 - IV 156/57 U
Prüfungsauftrag als verjährungsunterbrechende Handlung im Sinne von § 147 Abs. 1 …
Es genüge, wenn der Prüfungsauftrag gegen - nicht an - den Steuerpflichtigen gerichtet sei, eine Bekanntgabe sei nicht erforderlich (Entscheidungen des Reichsfinanzhofs V A 482/33 vom 15. Dezember 1933 - Reichssteuerblatt (RStBl) 1934 S. 32 -, II A 618/31 vom 9. Februar 1932 - RStBl 1932 S. 322 -, III A 489/31 vom 18. Februar 1932 - BStBl 1932 S. 322 -).
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