Rechtsprechung
| RFH, 27.05.1931 - III A 645/30 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 08.09.1971 - I R 191/69
Verkauf eines Erbanteils - Ungeteilte Erbengemeinschaft - Veräußerer - Miterbe - …
Wie bereits der RFH ausgeführt hat, sind Erbengemeinschaften nur dann Mitunternehmergemeinschaften, wenn sie sich gewerblich betätigen (RFH-Urteil III A 645/30 vom 27. Mai 1931, RStBl 1931, 836); das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Wille der Miterben zum gemeinschaftlichen Betrieb des ererbten Unternehmens nach außen hin deutlich manifestiert, z. B. eine Auseinandersetzung tatsächlich unterbleibt oder für immer oder für längere Zeit ausgeschlossen ist (RFH-Urteil VI 438/38 vom 20. Juli 1938, RStBl 1938, 940; BFH-Urteil I 400/62 U vom 17. Februar 1965, BFH 82, 296, BStBl III 1965, 354).
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