Rechtsprechung
| BVerwG, 14.01.1954 - III A 65.53 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 09.05.1958 - III C 42.57
Rückforderungsanspruch an zuviel gezahlter Kriegsschadenrente - Divergieren von …
Der erkennende Senat hat sich in seinerEntscheidung vom 14. Januar 1954 - BVerwG III A 65.53 -, damals im Gegensatz zur Rechtsprechung des IV. Senats, auf den Standpunkt gestellt, daß die Einrede des Wegfalls der Bereicherung dem bürgerlichen Recht angehöre und im öffentlichen Recht keinen Platz habe. - BVerwG, 07.10.1954 - III A 217.53 Auf die Frage, ob die Klägerin hierbei ein Verschulden trifft, kam es nicht an (vgl. Urteil des Senats vom 14. Januar 1954 - III A 65/53 -).
- BVerwG, 08.07.1954 - III A 231.53 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 14. Januar 1954 - III A 65/53 -, veröffentlicht in Zeitschrift für den Lastenausgleich - Ausgabe B - 1954 S.59 -, ebenso Urteil des IV. Senats vom 15. Januar 1954 - IV A 135/53 -) ist das Verschweigen von rechtserheblichen Tatsachen, für die eine Anzeigepflicht besteht, einer unrichtigen oder unvollständigen Angabe vor der Bewilligung von Unterhaltshilfe gleichzusetzen.
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